ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
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Deutscher, der in Malaysia seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, in Malaysia als<br />
Direktor fungieren.<br />
Ausländische Investoren<br />
Zu beachten ist hinsichtlich des Erfordernisses einer Bumiputra-Beteiligung das<br />
Folgende: Die Wirtschaftssektoren fallen in Malaysia unter die Zuständigkeit<br />
unterschiedlicher Ministerien und Behörden. Die Vorschriften hinsichtlich einer<br />
Bumiputra-Beteiligung sind daher nicht landesweit einheitlich geregelt. Sie sind auch<br />
nicht gesetzlich im „Companies Acts 1965“ festgeschrieben und daher keine zwingende<br />
gesetzliche Gründungsvoraussetzung der CCM / SSM. Vielmehr können derartige<br />
Regelungen in Form von Auflagen durch die für die Erteilung der Betriebserlaubnis<br />
zuständige Behörde erteilt werden.<br />
Investitionsförderung<br />
Förderzonen<br />
Malaysia fördert die Ansiedlung ausländischer Unternehmen in Industrieparks,<br />
Industriefreizonen für exportorientierte Unternehmen, Freihandelszonen und<br />
Hochtechnologieförderzonen.<br />
Bislang existieren 16 Industriefreizonen (Free Industrial Zones, FIZ) in Pasir Gudang,<br />
Tanjung Pelepas, Batu Berendam I, Batu Berendam II, Tanjung Kling, Telok Panglima<br />
Garang, Pulau Indah, Sungai Way I, Sungai Way II, Ulu Kelang, Jelapang II, Kinta, Bayan<br />
Lepas I,II, III, Bayan Lepas IV, Seberang Perai, and Sama Jaya.<br />
Innerhalb der Industriefreizonen ist die zollfreie Einfuhr von Rohmateriel, Ausstattung,<br />
Werkzeug und Maschinen und sonstigen Waren, die für die Warenproduktion<br />
erforderlich sind, gestattet. Voraussetzung der Ansiedlung ist, dass das Unternehmen<br />
mindestens 80% seiner in der Freizone produzierten Güter exportiert.<br />
Förderfähigkeit<br />
Förderfähig sind ausländische Investitionen in förderungswürdigen Branchen. Welche<br />
Branchen förderungswürdig sind, ist in der „List of Promoted Activities and<br />
Products“ der Malaysian Industrial Development Authority (MIDA) zusammengestellt.<br />
Dazu gehören eine Vielzahl an Untergruppen des produzierenden Gewerbes sowie<br />
Bereiche der Hochtechnologie, wie der Biotechnologie oder der Nutzung erneuerbarer<br />
Energien.<br />
Förderhilfen<br />
Investitionsförderungen werden in Malaysia in Form von vollständigen oder teilweisen<br />
Steuer- oder Importzollbefreiungen gewährt. Insbesondere gibt es für Unternehmen,<br />
die Waren der „List of Promoted Activities and Products“ produzieren, die Möglichkeit,<br />
weitgehende Steuererleichterungen durch den sog. „Pioneer Status“ oder die<br />
„Investment Tax Allowance“ (ITA) zu erlangen. Diese Steuermodelle sind bei der MIDA<br />
zu beantragen.<br />
Ein Unternehmen, dem der Pionier-Status gewährt worden ist, ist berechtigt, lediglich<br />
30% des Gewinns zu versteuern und den übrigen Gewinn steuerfrei zu verwenden. Die<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 38