ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
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Die Anerkennung deutscher Endurteile ist nach den Regeln des Common Law im Wege<br />
der "action upon the foreign judgment" vor dem High Court möglich, die keine<br />
Verbürgung der Gegenseitigkeit erfordert.<br />
Anwaltszwang besteht nur für juristische Personen. Die Höhe des Honorars richtet sich<br />
zumeist nach Stundensatzvereinbarungen.<br />
Im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit hat <strong>Singapur</strong> das unabhängige Singapore<br />
International Arbitration Centre (SIAC) gegründet, das einen international<br />
ausgezeichneten Ruf genießt. Außerdem gewährt das innerstaatliche Recht weitere<br />
Möglichkeiten für Schiedsverhältnisse. Die dispositiven Regelungen für<br />
zwischenstaatliche Schiedsverhältnisse lehnen sich dabei eng an das UNCITRAL-<br />
Modellgesetz an.<br />
<strong>Singapur</strong> ist wie Deutschland Mitgliedsstaat des UN-Übereinkommens über die<br />
Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10.06.1958, sodass<br />
die Anerkennung deutscher Schiedssprüche formlos und die Vollstreckung mit einer<br />
"action on the foreign award" vor dem High Court möglich sind.<br />
Komplizierter ist wegen eines dementsprechenden Vorbehalts <strong>Singapur</strong>s im UN-<br />
Übereinkommen die Vollstreckung von Schiedssprüchen aus Staaten, die nicht Mitglied<br />
dieses multilateralen Vertrages sind.<br />
Nützliche Internetadressen<br />
Ministry of Manpower (singapurisches Arbeitsministerium): http://www.mom.gov.sg<br />
Singapore International Arbitration Centre (Schiedsgericht): http://www.siac.org.sg<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 76