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ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

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Vertriebsaspekte<br />

Die Handelsvertretersuche<br />

Im Handel mit thailändischen Firmen wird ein Großteil der Geschäfte über lokale<br />

Vertreter abgewickelt. Die Einschaltung eines Handelsvertreters oder eines<br />

Vertriebspartners stellt eine Alternative <strong>zur</strong> Einrichtung einer eigenen Niederlassung<br />

dar. Diese Variante ist erheblich billiger als die Gründung einer eigenen Gesellschaft<br />

(zum Beispiel in Form einer Limited Company) oder eines Joint Ventures mit lokalen<br />

Partnern, da die relativ hohen Betriebs- und Unterhaltskosten somit entfallen. Dieser<br />

Aspekt kann insbesondere in der ersten Phase des Markteintritts bei noch unsicheren<br />

Absatzaussichten eine wichtige Rolle spielen.<br />

Allerdings stehen den Kostenvorteilen auch mögliche Nachteile gegenüber, wie in der<br />

von der Deutsch-Thailändischen Handelskammer (German-Thai Chamber of Commerce<br />

GTCC, <strong>AHK</strong>) und der Kanzlei Rödl & Partner herausgegebenen Publikation "Grund- und<br />

Rechtsfragen im Thailandgeschäft" ausdrücklich vermerkt wird. Die Einschaltung eines<br />

Handelsvertreters erfordert ein erhebliches Maß an Vertrauen. Da er oftmals für<br />

mehrere Firmen tätig ist, muss sichergestellt werden, dass er einerseits mit dem<br />

nötigen Nachdruck für den Auftraggeber tätig wird und andererseits keine<br />

Konkurrenzprodukte vertreibt. Zugleich sind steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.<br />

Da die Einschaltung eines Handelsagenten unter Umständen als Ausübung<br />

geschäftlicher Tätigkeit angesehen werden kann, wäre die Gesellschaft mit ihrem in<br />

Thailand erzielten Einkommen körperschaftssteuerpflichtig.<br />

Der Einsatz eines leistungsfähigen Vertreters mit guten Verbindungen zu den<br />

maßgeblichen Privatunternehmen und Beziehungen zu den öffentlichen<br />

Beschaffungsstellen bildet die Grundvoraussetzung für einen dauerhaften Absatzerfolg.<br />

Bei einigen staatlichen Projekten fordern die öffentlichen Institutionen gar die<br />

Benennung eines lokalen Agenten als Voraussetzung für die Teilnahme an dem<br />

Auswahlverfahren. Auf dem thailändischen Markt besteht für die meisten Branchen ein<br />

ausreichendes Angebot an Handelsvertretern, deren Anschriften zum Teil über die <strong>AHK</strong><br />

erhältlich sind.<br />

Bei der Auswahl eines Handelsagenten oder einer Vertretungsfirma empfiehlt es sich,<br />

sorgfältig vorzugehen und unter Heranziehung von sachkundigen Beratern die sich<br />

bietenden Alternativen einer gründlichen Prüfung zu unterziehen. Hat das deutsche<br />

Unternehmen sich grundsätzlich für den Einsatz einer Vertretung in Thailand<br />

entschlossen, stellt sich die Frage, ob eine Exklusivvertretung (Alleinvertretungsrecht)<br />

oder mehrere Personen eingeschaltet werden sollen. Erstere Möglichkeit verspricht<br />

zwar einen stärkeren Einsatz im Geschäft, beinhaltet jedoch auch die Gefahr einer<br />

unerwünschten Abhängigkeit von der Firma, vor allem wenn der Vertrag unbefristet<br />

abgeschlossen wurde.<br />

Vor der endgültigen Vertragsunterzeichnung sollten möglichst viele Informationen über<br />

die finanzielle Ausstattung sowie personelle Infrastruktur der in Frage kommenden<br />

Firma eingeholt werden. Ferner ist von Bedeutung, welche Produkterfahrung der<br />

potentielle Vertreter hat beziehungsweise wie lange er schon auf dem speziellen Markt<br />

<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 85

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