ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
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Vertriebsaspekte<br />
Die Handelsvertretersuche<br />
Im Handel mit thailändischen Firmen wird ein Großteil der Geschäfte über lokale<br />
Vertreter abgewickelt. Die Einschaltung eines Handelsvertreters oder eines<br />
Vertriebspartners stellt eine Alternative <strong>zur</strong> Einrichtung einer eigenen Niederlassung<br />
dar. Diese Variante ist erheblich billiger als die Gründung einer eigenen Gesellschaft<br />
(zum Beispiel in Form einer Limited Company) oder eines Joint Ventures mit lokalen<br />
Partnern, da die relativ hohen Betriebs- und Unterhaltskosten somit entfallen. Dieser<br />
Aspekt kann insbesondere in der ersten Phase des Markteintritts bei noch unsicheren<br />
Absatzaussichten eine wichtige Rolle spielen.<br />
Allerdings stehen den Kostenvorteilen auch mögliche Nachteile gegenüber, wie in der<br />
von der Deutsch-Thailändischen Handelskammer (German-Thai Chamber of Commerce<br />
GTCC, <strong>AHK</strong>) und der Kanzlei Rödl & Partner herausgegebenen Publikation "Grund- und<br />
Rechtsfragen im Thailandgeschäft" ausdrücklich vermerkt wird. Die Einschaltung eines<br />
Handelsvertreters erfordert ein erhebliches Maß an Vertrauen. Da er oftmals für<br />
mehrere Firmen tätig ist, muss sichergestellt werden, dass er einerseits mit dem<br />
nötigen Nachdruck für den Auftraggeber tätig wird und andererseits keine<br />
Konkurrenzprodukte vertreibt. Zugleich sind steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.<br />
Da die Einschaltung eines Handelsagenten unter Umständen als Ausübung<br />
geschäftlicher Tätigkeit angesehen werden kann, wäre die Gesellschaft mit ihrem in<br />
Thailand erzielten Einkommen körperschaftssteuerpflichtig.<br />
Der Einsatz eines leistungsfähigen Vertreters mit guten Verbindungen zu den<br />
maßgeblichen Privatunternehmen und Beziehungen zu den öffentlichen<br />
Beschaffungsstellen bildet die Grundvoraussetzung für einen dauerhaften Absatzerfolg.<br />
Bei einigen staatlichen Projekten fordern die öffentlichen Institutionen gar die<br />
Benennung eines lokalen Agenten als Voraussetzung für die Teilnahme an dem<br />
Auswahlverfahren. Auf dem thailändischen Markt besteht für die meisten Branchen ein<br />
ausreichendes Angebot an Handelsvertretern, deren Anschriften zum Teil über die <strong>AHK</strong><br />
erhältlich sind.<br />
Bei der Auswahl eines Handelsagenten oder einer Vertretungsfirma empfiehlt es sich,<br />
sorgfältig vorzugehen und unter Heranziehung von sachkundigen Beratern die sich<br />
bietenden Alternativen einer gründlichen Prüfung zu unterziehen. Hat das deutsche<br />
Unternehmen sich grundsätzlich für den Einsatz einer Vertretung in Thailand<br />
entschlossen, stellt sich die Frage, ob eine Exklusivvertretung (Alleinvertretungsrecht)<br />
oder mehrere Personen eingeschaltet werden sollen. Erstere Möglichkeit verspricht<br />
zwar einen stärkeren Einsatz im Geschäft, beinhaltet jedoch auch die Gefahr einer<br />
unerwünschten Abhängigkeit von der Firma, vor allem wenn der Vertrag unbefristet<br />
abgeschlossen wurde.<br />
Vor der endgültigen Vertragsunterzeichnung sollten möglichst viele Informationen über<br />
die finanzielle Ausstattung sowie personelle Infrastruktur der in Frage kommenden<br />
Firma eingeholt werden. Ferner ist von Bedeutung, welche Produkterfahrung der<br />
potentielle Vertreter hat beziehungsweise wie lange er schon auf dem speziellen Markt<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 85