ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
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4.2. Rechtlicher Rahmen<br />
Verfasser: <strong>AHK</strong> Philippinen<br />
Gründung von Unternehmen<br />
Unternehmensformen, Gesellschaftsrecht<br />
Das Gesellschaftsrecht ist stark an das amerikanische Recht angelehnt. Nach phil.<br />
Recht sind die Rechtsformen des Einzelkaufmanns (Sole Proprietorshop), der<br />
Personengesellschaft (Partnership) und der Kapitalgesellschaft (Corporation) moeglich.<br />
In der Praxis ist die Kapitalgesellschaft die am meisten verbreitete Gesellschaftform,<br />
die auch auslaendischen Investoren empfohlen wird. Die Kapitalgesellschaft unterliegt<br />
dem ‚Corporation Code of the Philippines’<br />
Auslaendische Investoren haben auch die Moeglichkeit, eine Kapitalgesellschaft als<br />
‚Branch’ (Zweigniederlassung) oder einer ‚Subsidiary’ (eigener Tochtergesellschaft) zu<br />
gruenden.<br />
Die Stock Corporation kommt der deutschen Aktiengesellschaft am naechsten und<br />
traegt in der Namensbezeichnung entweder den Nachsatz ‚Corp.’ Oder ‚Inc.’ Sie<br />
erlangt mit der Eintragung ins Handelsregister durch die Security & Exchange<br />
Commission ihre eigene Rechtspersoenlichkeit.<br />
Zur Gruendung einer ‚Corporation’ nach philip. Recht sind folgende Unterlagen und<br />
Urkunden wichtig:<br />
Articles of Incorporation (Gesellschaftsvertrag)<br />
By-Laws (Statuten / Satzung)<br />
Das Vertragsrecht der Philippinen ist stark vom amerikanischen Recht gepraegt. Wir<br />
empfehlen, Schiedsgerichtsverfahren ausserhalb des Landes <strong>zur</strong> Basis der Vertraege<br />
bei Auseinandersetzungen zu machen, um die phil. Gerichte zu meiden.<br />
Anlaufinstitution bei Problemen aller Art<br />
Die Europaeische Handelskammer (ECCP), die mehr als 30 Jahre besteht und die ueber<br />
exzellente Kontakte <strong>zur</strong> Regierung, zum Gerichtssystem und <strong>zur</strong> philippinischen und<br />
auslaendischen Geschaeftswelt verfuegt. Die ECCP wird nicht alle Probleme loesen<br />
koennen, aber kann Verbindungen zu Personen oder Organizationen herstellen, die <strong>zur</strong><br />
Loesung beitragen koennen.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 53