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ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

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Wird die außerordentliche Kündigung durch ein Gericht als unwirksam erkannt, etwa<br />

weil der vorgebrachte Kündigungsgrund nicht zu einer auβerordentlichen Kündigung<br />

berechtigt, so wird die außerordentliche Kuendigung in eine ordentliche umgedeutet.<br />

Dies hat dann den erwaehnten Abfindungsanspruch des Arbeitsnehmers <strong>zur</strong> Folge.<br />

Betriebsbedingte Kündigung<br />

Eine betriebsbedingte Kündigung ist auch nach malaysischem Recht möglich. Ein<br />

betriebsbedingter Kündigungsgrund ist beispielsweise gegeben, wenn eine Kündigung<br />

wegen einer bereits erfolgten Umstrukturierung des Betriebes, wegen einer<br />

Konjunkturverschlechterung oder wegen einer Reduzierung der Betriebstätigkeiten<br />

nötig wird.<br />

Die Durchführung von derartigen „retrenchments“, also Kündigungen aus<br />

betriebsbedingten Gründen, soll stets „ultima ratio“ sein. Zunächst sollten – sofern<br />

möglich - Kurzarbeit, Lohnkürzungen oder ähnliche arbeitsplatzerhaltende Maßnahmen<br />

ergriffen werden.<br />

Grundstückserwerb in Malaysia<br />

Hinsichtlich des Immobilienerwerbs in Malaysia ist zu beachten, dass Ausländer keine<br />

Grundstücke erwerben dürfen,<br />

• die nichtgewerblichen Zwecken dienen und weniger als RM 250.000 kosten<br />

• die gewerblichen Zwecken dienen und weniger als RM 500.000 kosten.<br />

Gewerblicher Rechtsschutz<br />

Malaysia ist Mitglied folgender internationaler Abkommen auf dem Gebiet des<br />

gewerblichen Rechtsschutzes:<br />

• WIPO-Übereinkommen (World Intellectual Property Organization)<br />

• Pariser Verbandsübereinkunft<br />

• Berner Übereinkunft<br />

• PCT (Patent Cooperation Treaty), Vertrag über die Internationale<br />

Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens<br />

• Nizzaer Abkommen über die Internationale Klassifikation von Waren und<br />

Dienstleistungen für die Eintragung von Marken (für Malaysia in Kraft getreten<br />

am 28.09.2007)<br />

• Wiener Abkommen <strong>zur</strong> Errichtung einer internationalen Klassifikation für<br />

Bildelemente von Marken, ebenfalls in Kraft getreten am 28.09.2007.<br />

<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 40

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