ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
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Wird die außerordentliche Kündigung durch ein Gericht als unwirksam erkannt, etwa<br />
weil der vorgebrachte Kündigungsgrund nicht zu einer auβerordentlichen Kündigung<br />
berechtigt, so wird die außerordentliche Kuendigung in eine ordentliche umgedeutet.<br />
Dies hat dann den erwaehnten Abfindungsanspruch des Arbeitsnehmers <strong>zur</strong> Folge.<br />
Betriebsbedingte Kündigung<br />
Eine betriebsbedingte Kündigung ist auch nach malaysischem Recht möglich. Ein<br />
betriebsbedingter Kündigungsgrund ist beispielsweise gegeben, wenn eine Kündigung<br />
wegen einer bereits erfolgten Umstrukturierung des Betriebes, wegen einer<br />
Konjunkturverschlechterung oder wegen einer Reduzierung der Betriebstätigkeiten<br />
nötig wird.<br />
Die Durchführung von derartigen „retrenchments“, also Kündigungen aus<br />
betriebsbedingten Gründen, soll stets „ultima ratio“ sein. Zunächst sollten – sofern<br />
möglich - Kurzarbeit, Lohnkürzungen oder ähnliche arbeitsplatzerhaltende Maßnahmen<br />
ergriffen werden.<br />
Grundstückserwerb in Malaysia<br />
Hinsichtlich des Immobilienerwerbs in Malaysia ist zu beachten, dass Ausländer keine<br />
Grundstücke erwerben dürfen,<br />
• die nichtgewerblichen Zwecken dienen und weniger als RM 250.000 kosten<br />
• die gewerblichen Zwecken dienen und weniger als RM 500.000 kosten.<br />
Gewerblicher Rechtsschutz<br />
Malaysia ist Mitglied folgender internationaler Abkommen auf dem Gebiet des<br />
gewerblichen Rechtsschutzes:<br />
• WIPO-Übereinkommen (World Intellectual Property Organization)<br />
• Pariser Verbandsübereinkunft<br />
• Berner Übereinkunft<br />
• PCT (Patent Cooperation Treaty), Vertrag über die Internationale<br />
Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens<br />
• Nizzaer Abkommen über die Internationale Klassifikation von Waren und<br />
Dienstleistungen für die Eintragung von Marken (für Malaysia in Kraft getreten<br />
am 28.09.2007)<br />
• Wiener Abkommen <strong>zur</strong> Errichtung einer internationalen Klassifikation für<br />
Bildelemente von Marken, ebenfalls in Kraft getreten am 28.09.2007.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 40