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ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

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Eine vergleichbare Regelung zum Mindestalter besteht bei einem Professional Visit<br />

Pass nicht.<br />

Visum für Ehepartner und Kinder<br />

Für den Ehepartner kann in Malaysia ein sogenannter „Dependent Pass“ beantragt<br />

werden, sofern der andere Ehegatte im Besitz eines Employment Passes ist.<br />

Der Ehepartner kann mit diesem Aufenthaltsstatus so lange legal in Malaysia beiben,<br />

wie der Employment Pass seines Ehegatten gilt.<br />

Zwar wird der „Dependent Pass“ grundsätzlich nur für Ehegatten des Arbeitnehmers<br />

ausgestellt, allerdings besteht die Möglichkeit, einen solchen Aufenthaltsstatus auch<br />

für den Lebenspartner zu bekommen, mit dem man nicht verheiratet ist.<br />

Hierzu muss die Deutsche Botschaft in Kuala Lumpur bestätigen, dass der<br />

Arbeitnehmer und sein Lebenspartner eine Lebenspartnerschaft führen. Eine solche<br />

Bestätigung der Deutschen Botschaft hat keinerlei rechtliche Auswirkung in<br />

Deutschland.<br />

Kindern des arbeitenden Elternteils, die unter 18 Jahre alt sind, wird ein ebenfalls ein<br />

„Dependent Pass“ erteilt.<br />

Malaysia - Mein zweites Zuhause-Programm<br />

Die malaysische Regierung unterstützt mit ihrem Projekt „Malaysia My Second<br />

Home“ (MM2H-Programme) Menschen, die in Malaysia ein zweites Zuhause finden<br />

wollen und Interesse am Erwerb von Wohneigentum haben.<br />

MM2H-Teilnehmer müssen ein Konto in Malaysia eröffnen und dort einen Betrag von<br />

mindestens RM 60.000 anlegen.<br />

Dabei müssen Teilnehmer unter 50 Jahren zunächst ein Depot in Höhe von mindestens<br />

RM 300.000 eröffnen. Nach einem Jahr dürfen hiervon RM 240.000 abgehoben werden.<br />

Fr Teilnehmer über 50 Jahren beträgt die Höhe des anzulegenden Geldes zunächst RM<br />

150.000, von denen nach einem Jahr RM 90.000 wieder entnommen werden dürfen.<br />

Programmteilnehmern ist der Erwerb von Wohnimmobilien zu einem Mindestpreis von<br />

RM 250.000 erlaubt. Davon abweichend gilt im Bundesstaat Sarawak ein Mindestpreis<br />

von RM 300.000, in weiteren Städten wie Miri, Kuching und Sibu von RM 350.000.<br />

Seit dem 0.01. 2007 sind Gewinne, die durch den Verkauf von Wohneigentum erzielt<br />

werden, von der Kapitalertragssteuer befreit. Dies eröffnet interessante Möglichkeiten.<br />

Programmteilnehmer dürfen weiterhin ihr eigenes Auto ins Land bringen, ohne dafür<br />

Importzoll zahlen zu müssen. Dies gilt jedoch nur für Autos, die vor der<br />

Programmteilnahme gekauft wurden.<br />

Den Programmteilnehmern werden erneuerbare „Zehn-Jahres-Visa“ erteilt. Das MM2H-<br />

Programm gewährt allerdings keine Arbeitserlaubnis, so dass das Programm eher den<br />

<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 43

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