ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
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Eine vergleichbare Regelung zum Mindestalter besteht bei einem Professional Visit<br />
Pass nicht.<br />
Visum für Ehepartner und Kinder<br />
Für den Ehepartner kann in Malaysia ein sogenannter „Dependent Pass“ beantragt<br />
werden, sofern der andere Ehegatte im Besitz eines Employment Passes ist.<br />
Der Ehepartner kann mit diesem Aufenthaltsstatus so lange legal in Malaysia beiben,<br />
wie der Employment Pass seines Ehegatten gilt.<br />
Zwar wird der „Dependent Pass“ grundsätzlich nur für Ehegatten des Arbeitnehmers<br />
ausgestellt, allerdings besteht die Möglichkeit, einen solchen Aufenthaltsstatus auch<br />
für den Lebenspartner zu bekommen, mit dem man nicht verheiratet ist.<br />
Hierzu muss die Deutsche Botschaft in Kuala Lumpur bestätigen, dass der<br />
Arbeitnehmer und sein Lebenspartner eine Lebenspartnerschaft führen. Eine solche<br />
Bestätigung der Deutschen Botschaft hat keinerlei rechtliche Auswirkung in<br />
Deutschland.<br />
Kindern des arbeitenden Elternteils, die unter 18 Jahre alt sind, wird ein ebenfalls ein<br />
„Dependent Pass“ erteilt.<br />
Malaysia - Mein zweites Zuhause-Programm<br />
Die malaysische Regierung unterstützt mit ihrem Projekt „Malaysia My Second<br />
Home“ (MM2H-Programme) Menschen, die in Malaysia ein zweites Zuhause finden<br />
wollen und Interesse am Erwerb von Wohneigentum haben.<br />
MM2H-Teilnehmer müssen ein Konto in Malaysia eröffnen und dort einen Betrag von<br />
mindestens RM 60.000 anlegen.<br />
Dabei müssen Teilnehmer unter 50 Jahren zunächst ein Depot in Höhe von mindestens<br />
RM 300.000 eröffnen. Nach einem Jahr dürfen hiervon RM 240.000 abgehoben werden.<br />
Fr Teilnehmer über 50 Jahren beträgt die Höhe des anzulegenden Geldes zunächst RM<br />
150.000, von denen nach einem Jahr RM 90.000 wieder entnommen werden dürfen.<br />
Programmteilnehmern ist der Erwerb von Wohnimmobilien zu einem Mindestpreis von<br />
RM 250.000 erlaubt. Davon abweichend gilt im Bundesstaat Sarawak ein Mindestpreis<br />
von RM 300.000, in weiteren Städten wie Miri, Kuching und Sibu von RM 350.000.<br />
Seit dem 0.01. 2007 sind Gewinne, die durch den Verkauf von Wohneigentum erzielt<br />
werden, von der Kapitalertragssteuer befreit. Dies eröffnet interessante Möglichkeiten.<br />
Programmteilnehmer dürfen weiterhin ihr eigenes Auto ins Land bringen, ohne dafür<br />
Importzoll zahlen zu müssen. Dies gilt jedoch nur für Autos, die vor der<br />
Programmteilnahme gekauft wurden.<br />
Den Programmteilnehmern werden erneuerbare „Zehn-Jahres-Visa“ erteilt. Das MM2H-<br />
Programm gewährt allerdings keine Arbeitserlaubnis, so dass das Programm eher den<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 43