06.07.2014 Aufrufe

ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die beste und auch häufigste Vertragsbeendigung ist für alle Beteiligten die<br />

vollständige Erfüllung der vertraglichen Pflichten. Dennoch gibt es auch noch andere<br />

Möglichkeiten einen Vertrag zu beenden.<br />

Da es an einer gesetzlichen Grundlage mangelt, ist die sorgfältige Formulierung von<br />

Kündigungsmöglichkeiten im Vertrag ratsam. Vertragsklauseln können auflösende<br />

Bedingungen enthalten oder ein Aufhebungsvertrag vereinbart werden, wenn ein<br />

vorzeitiges Ende beabsichtigt wird.<br />

Repräsentanz<br />

Neben dem Einsatz eines Handelsvertreters oder Vertriebshändlers, ist der Eintritt in<br />

den singapurischen Markt durch die Gründung eines Repräsentanzbüro (Representative<br />

Office) möglich.<br />

Das "Representative Office" entfaltet keine eigene <strong>Geschäftstätigkeit</strong> und dient<br />

lediglich der Vorbereitung einer späteren aktiven <strong>Geschäftstätigkeit</strong> des Stammhauses<br />

in Form einer Tochtergesellschaft oder einer Zweigniederlassung.<br />

Die Regierungsorganisation “International Enterprise Singapore" (IES) hat verschiedene<br />

Richtlinien für das Betreiben einer Repräsentanz erlassen. Gemäß diesen Richtlinien ist<br />

nur die Ausübung einer Vermittlungstätigkeit für die deutsche Firma zulässig,<br />

insbesondere soll sich die Tätigkeit auf die Verkaufsförderung, Kundenbetreuung und<br />

Marktforschung erstrecken. Daher dient das Repräsentanzbüro hauptsächlich der<br />

Kundenbetreuung und darf nur Aufträge des Stammhauses entgegen nehmen. Auch<br />

darf das Vertretungsbüro keine geschäftlichen Tätigkeiten entfalten, Verträge<br />

abschlieβen oder Rechungen ausstellen. Selbst als Vertreter der deutschen Firma ist<br />

dies nicht zulässig. Das „Representative Office“ kann aber unter eigenem Namen ein<br />

Bankkonto eröffnen, Mitarbeiter einstellen und Mietverträge für Geschäftsräume (nicht<br />

aber für Lagerhallen!) eingehen (www.iesingapore.gov.sg).<br />

Im allgemeinen Geschäftsverkehr muss jederzeit eindeutig sichtbar sein, dass es sich<br />

lediglich um eine Repräsentanz handelt.<br />

Die Repräsentanz muss beim „International Enterprise Singapore“(IES) angemeldet<br />

werden, wobei sich der Bereich Bankwesen an die „Monetary Authority of<br />

Singapore“ (MAS) wenden muss. Eine Repräsentanz gemäß des "International<br />

Enterprise Singapore" trägt den Namen des Stammhauses mit dem Zusatz<br />

"Representative Office".<br />

Die Repräsentanz trifft keine Buchführungs- und Steuerpflicht in <strong>Singapur</strong>, sofern sich<br />

ihre Tätigkeit an die Richtlinien des IES hält. Verstößt das „Representative Office"<br />

gegen diese Richtlinien, kann die Genehmigung für den Betrieb der Repräsentanz<br />

widerrufen werden.<br />

Zwar gibt es Ausnahmen, aber in der Regel wird eine Repräsentanz in <strong>Singapur</strong><br />

zunächst für ein Jahr genehmigt, wobei Verlängerung beantragt werden kann.<br />

Üblicherweise sollte der Zeitraum von 3 Jahren nicht überschritten werden, da nach<br />

Ablauf dieses Zeitraumes davon ausgegangen wird, dass nun alle wesentlichen<br />

Vorbereitungen für eine aktive <strong>Geschäftstätigkeit</strong> getroffen wurden.<br />

Gründungsverfahren von Unternehmen<br />

<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 67

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!