ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
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Die beste und auch häufigste Vertragsbeendigung ist für alle Beteiligten die<br />
vollständige Erfüllung der vertraglichen Pflichten. Dennoch gibt es auch noch andere<br />
Möglichkeiten einen Vertrag zu beenden.<br />
Da es an einer gesetzlichen Grundlage mangelt, ist die sorgfältige Formulierung von<br />
Kündigungsmöglichkeiten im Vertrag ratsam. Vertragsklauseln können auflösende<br />
Bedingungen enthalten oder ein Aufhebungsvertrag vereinbart werden, wenn ein<br />
vorzeitiges Ende beabsichtigt wird.<br />
Repräsentanz<br />
Neben dem Einsatz eines Handelsvertreters oder Vertriebshändlers, ist der Eintritt in<br />
den singapurischen Markt durch die Gründung eines Repräsentanzbüro (Representative<br />
Office) möglich.<br />
Das "Representative Office" entfaltet keine eigene <strong>Geschäftstätigkeit</strong> und dient<br />
lediglich der Vorbereitung einer späteren aktiven <strong>Geschäftstätigkeit</strong> des Stammhauses<br />
in Form einer Tochtergesellschaft oder einer Zweigniederlassung.<br />
Die Regierungsorganisation “International Enterprise Singapore" (IES) hat verschiedene<br />
Richtlinien für das Betreiben einer Repräsentanz erlassen. Gemäß diesen Richtlinien ist<br />
nur die Ausübung einer Vermittlungstätigkeit für die deutsche Firma zulässig,<br />
insbesondere soll sich die Tätigkeit auf die Verkaufsförderung, Kundenbetreuung und<br />
Marktforschung erstrecken. Daher dient das Repräsentanzbüro hauptsächlich der<br />
Kundenbetreuung und darf nur Aufträge des Stammhauses entgegen nehmen. Auch<br />
darf das Vertretungsbüro keine geschäftlichen Tätigkeiten entfalten, Verträge<br />
abschlieβen oder Rechungen ausstellen. Selbst als Vertreter der deutschen Firma ist<br />
dies nicht zulässig. Das „Representative Office“ kann aber unter eigenem Namen ein<br />
Bankkonto eröffnen, Mitarbeiter einstellen und Mietverträge für Geschäftsräume (nicht<br />
aber für Lagerhallen!) eingehen (www.iesingapore.gov.sg).<br />
Im allgemeinen Geschäftsverkehr muss jederzeit eindeutig sichtbar sein, dass es sich<br />
lediglich um eine Repräsentanz handelt.<br />
Die Repräsentanz muss beim „International Enterprise Singapore“(IES) angemeldet<br />
werden, wobei sich der Bereich Bankwesen an die „Monetary Authority of<br />
Singapore“ (MAS) wenden muss. Eine Repräsentanz gemäß des "International<br />
Enterprise Singapore" trägt den Namen des Stammhauses mit dem Zusatz<br />
"Representative Office".<br />
Die Repräsentanz trifft keine Buchführungs- und Steuerpflicht in <strong>Singapur</strong>, sofern sich<br />
ihre Tätigkeit an die Richtlinien des IES hält. Verstößt das „Representative Office"<br />
gegen diese Richtlinien, kann die Genehmigung für den Betrieb der Repräsentanz<br />
widerrufen werden.<br />
Zwar gibt es Ausnahmen, aber in der Regel wird eine Repräsentanz in <strong>Singapur</strong><br />
zunächst für ein Jahr genehmigt, wobei Verlängerung beantragt werden kann.<br />
Üblicherweise sollte der Zeitraum von 3 Jahren nicht überschritten werden, da nach<br />
Ablauf dieses Zeitraumes davon ausgegangen wird, dass nun alle wesentlichen<br />
Vorbereitungen für eine aktive <strong>Geschäftstätigkeit</strong> getroffen wurden.<br />
Gründungsverfahren von Unternehmen<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 67