Staatsbauverwaltung - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen ...
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107<br />
Erläuterungen<br />
03 73<br />
Bauabteilungen <strong>der</strong> Regierungen<br />
Vorbemerkung zu Kapitel 03 73<br />
Bei je<strong>der</strong> <strong>der</strong> 7 Regierungen des Freistaates Bayern ist eine Bauabteilung eingerichtet, die sich im allgemeinen aus folgenden<br />
Sachgebieten zusammensetzt:<br />
Hochbau, Planung und Bauordnung, Siedlungs- und Wohnungsbau, Straßen- und Brückenbau, Elektrotechnik und<br />
Maschinenwesen, Ortsplanungsstelle. Als Behörden <strong>der</strong> Mittelstufe obliegt den Regierungen (Bauabteilungen) unter an<strong>der</strong>em die<br />
Dienstaufsicht über die Tätigkeit <strong>der</strong> nachgeordneten Dienststellen <strong>der</strong> Bayerischen <strong>Staatsbauverwaltung</strong>.<br />
Zur Vereinfachung <strong>der</strong> Verwaltung sind die Einnahmen <strong>der</strong> Hauptgruppen 1 und 2 und die Ausgaben <strong>der</strong> Hauptgruppen 4 mit 8<br />
<strong>der</strong> Bauabteilungen <strong>der</strong> Regierungen, soweit die Einnahmen und Ausgaben nicht zu den Fachaufgaben zählen, beim Epl. 03 A<br />
"Allgemeine Innere Verwaltung" zusammengefaßt und in diesem Einzelplan bei Kap. 03 08 "Regierungen" nachgewiesen.<br />
Zu 03 73/111 03<br />
Nach dem von <strong>der</strong> Staatsregierung am 29.4.1997 beschlossenen Konzept werden die Ortsplanungsstellen aufgelöst. Es werden<br />
nur noch laufende Planungsaufträge beschleunigt abgewickelt, soweit die mit den Kommunen geschlossenen Verträge nicht<br />
einvernehmlich vorzeitig aufgehoben werden können. Die bisher veranschlagten Einnahmen verringern sich dadurch.<br />
1999 gegenüber 1998:<br />
585,0 Tsd. DM weniger,<br />
2000 gegenüber 1999:<br />
300,0 Tsd. DM weniger: nach den voraussichtlichen Einnahmen.<br />
Zu 03 73/256 12<br />
Hier werden die Zuweisungen <strong>der</strong> Bundesanstalt für Arbeit zu den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen eingenommen.<br />
Zu 03 73/422 01 und 422 11<br />
Bezüge einschließlich Zulagen und Zuwendungen.<br />
Zu 03 73/422 21<br />
Anwärterbezüge für die gesamte <strong>Staatsbauverwaltung</strong> (Kap. 03 61 bis Kap. 03 76).<br />
Zu 03 73/422 31<br />
Bezüge einschließlich Zulagen und Zuwendungen.<br />
Zu 03 73/422 41<br />
Vgl. Erläuterung zu Kap. 03 62 Titel 422 41.<br />
Zu 03 73/425 01<br />
Vergütungen einschließlich Zulagen und Zuwendungen sowie Landesanteil zur Sozialversicherung und Umlage zur<br />
Zusatzversorgung.<br />
Zu 03 73/425 12<br />
Hier sind die Vergütungen von Angestellten nachzuweisen, die aufgrund von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen aus den<br />
Zuweisungen <strong>der</strong> Bundesanstalt für Arbeit beschäftigt werden (einschließlich etwaiger ergänzen<strong>der</strong> Landesmittel).<br />
Zu 03 73/425 15<br />
Hier sind die Vergütungen von Angestellten nachzuweisen, auf die die Son<strong>der</strong>regelung zu SR 2 y BAT - Zeitangestellte,<br />
Angestellte für Aufgaben von begrenzter Dauer und Aushilfsangestellte - anzuwenden ist und die zu Lasten gebundener Stellen<br />
verrechnet werden.<br />
Zu 03 73/425 17<br />
Nachweisung <strong>der</strong> Vergütungen einschl. Zulagen und Zuwendungen sowie Landesanteil zur Sozialversicherung und Umlage zur<br />
Zusatzversorgung für Aushilfskräfte, <strong>der</strong>en Vergütungen aus dem ganz o<strong>der</strong> teilweise freien Stellengehalt <strong>der</strong> beurlaubten<br />
Bediensteten entrichtet werden.<br />
Zu 03 73/425 41<br />
Vgl. Erläuterung zu Kap. 03 62 Titel 425 41.