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Staatsbauverwaltung - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen ...

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229<br />

<strong>Staatsministerium</strong> des Innern-<br />

- <strong>Staatsbauverwaltung</strong> -<br />

Anlage S<br />

Son<strong>der</strong>ausweis<br />

<strong>der</strong> staatlichen Hochbaumaßnahmen<br />

mit mehr als 2 000 000 DM Gesamtkosten im Einzelfall<br />

für den Bereich des<br />

Epl. 03 B<br />

1. Die Anlage S enthält 20 Baumaßnahmen mit voraussichtlichen Gesamtkosten von 249 Mio DM und<br />

11 Planungstitel. Bis einschl. 1997 wurden 125 Mio DM bewilligt. 1998 standen 19 Mio DM zur<br />

Verfügung. Ab 2001 werden noch 47 Mio DM benötigt.<br />

Neu in den Haushalt wurden 2 Vorhaben eingestellt.<br />

2. Die Baumaßnahmen sind kreditfinanziert. Gemäß Nr. 1.3 DBestHG sind die in <strong>der</strong> Anlage S<br />

veranschlagten Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen innerhalb des Einzelplans<br />

gegenseitig deckungsfähig. Die danach zulässige gegenseitige Deckung darf nicht zu einer<br />

Abweichung von den den einzelnen Bauvorhaben zugrundeliegenden Unterlagen gemäß Art. 24<br />

bzw. 54 BayHO o<strong>der</strong> zu einer Überschreitung <strong>der</strong> festgesetzten Gesamtkosten <strong>der</strong> einzelnen<br />

Maßnahmen führen. Sie ist nur im Rahmen gemäß Art. 39 Abs. 4 BayHO freigegebener<br />

Haushaltsmittel möglich.<br />

3. Bei Baumaßnahmen mit geschätzten Gesamtkosten über 2 Mio DM wird die Höhe <strong>der</strong> künftigen<br />

jährlichen Haushaltsmehrbelastungen bei <strong>der</strong> Aufstellung <strong>der</strong> Haushaltsunterlage – Bau – ermittelt<br />

und mit dieser dem Ausschuß für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags<br />

anläßlich des Antrages auf Aufhebung des Sperrvermerks zur Kenntnis gebracht.

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