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Staatsbauverwaltung - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen ...

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123<br />

Erläuterungen<br />

03 75<br />

Autobahndirektionen<br />

Vorbemerkung zu Kapitel 03 75<br />

Den Autobahndirektionen Südbayern mit Sitz in München und Nordbayern mit Sitz in Nürnberg obliegen als zentrale, <strong>der</strong><br />

Obersten Baubehörde im <strong>Staatsministerium</strong> des Innern unmittelbar nachgeordnete Landesbehörden im wesentlichen die<br />

Verwaltung und Unterhaltung <strong>der</strong> Bundesautobahnen in Bayern, die Planung und <strong>der</strong> Neubau von Autobahnstrecken sowie für die<br />

Nebenbetriebe die sich aus § 4 und 15 FStrG ergebenden Aufgaben.<br />

Daneben nehmen die beiden Autobahndirektionen mit dem bei ihnen seit dem 1. Januar 1969 eingerichteten "Gerätedienst für die<br />

Staatsbaubehörden" noch weitere Aufgaben wahr, vor allem bei <strong>der</strong> Beschaffung, Überwachung, Ausson<strong>der</strong>ung und Verwertung<br />

von Kraftfahrzeugen und Geräten <strong>der</strong> <strong>Staatsbauverwaltung</strong> (vgl. Bek. vom 28. September 1982 - MABl S. 60, geän<strong>der</strong>t durch<br />

Bekanntmachung vom 28.11.1983, AllMBl S. 1132).<br />

Der Amtsbezirk <strong>der</strong> Autobahndirektion Südbayern umfaßt die Regierungsbezirke Oberbayern, Nie<strong>der</strong>bayern und Schwaben, <strong>der</strong><br />

Amtsbezirk <strong>der</strong> Autobahndirektion Nordbayern die Regierungsbezirke Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken.<br />

Zu 03 75/111 02<br />

Zur Verwaltungsvereinfachung und wegen des Sachzusammenhangs werden hier sowohl Verwaltungsgebühren und Auslagen<br />

als auch Erstattungen von Verwaltungsausgaben im Sinne <strong>der</strong> Zweckbestimmung eingenommen. Es handelt sich um<br />

- Verwaltungsgebühren und Auslagen für Genehmigungen nach § 9 Abs. 5 FStrG,<br />

- Erstattungen von Auslagen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Bemessung und Vereinbarung von Benutzungsentgelten nach § 8<br />

Abs. 10 FStrG.<br />

Die Benutzungsentgelte nach § 8 Abs. 10 FStrG selbst stehen dem Bund zu.<br />

Zu 03 75/113 01<br />

1999 gegenüber 1998:<br />

30,0 Tsd. DM weniger: Anpassung <strong>der</strong> Ansätze an einen mehrjährigen Durchschnitt.<br />

Zu 03 75/121 01<br />

Die Betriebsküche <strong>der</strong> Autobahndirektion Südbayern wird als behördeneigene Einrichtung im Sinne des Art. 26 BayHO geführt.<br />

Nach Nr. 16 Abs. 2 <strong>der</strong> Kantinenrichtlinien vom 10. November 1960 (StAnz Nr. 49), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Bek vom 30.11.1990<br />

(FMBl S. 334), hat das <strong>Staatsministerium</strong> <strong>der</strong> <strong>Finanzen</strong> <strong>der</strong> Fortführung <strong>der</strong> Kantine in <strong>der</strong> bisherigen Form zugestimmt.<br />

Übersicht über den Wirtschaftsplan<br />

Betrag für Betrag für Betrag für Istergebnis<br />

1999 2000 1998 1997<br />

Tsd. DM Tsd. DM Tsd. DM Tsd. DM<br />

Ausgaben<br />

1. Personalausgaben 64,4 65,4 49,0 63,4<br />

2. Sächliche Verwaltungsausgaben und Wareneinkauf 198,0 203,0 216,0 191,5<br />

3. Steuern und steuerähnliche Abgaben 14,0 15,0 16,0 12,7<br />

Zusammen 276,4 283,4 281,0 267,6<br />

Einnahmen<br />

1. Staatliche Essenszuschüsse<br />

a) <strong>der</strong> Autobahndirektion 49,0 48,0 54,0 50,3<br />

b) von an<strong>der</strong>en staatl. Behörden - - - -<br />

2. Erlöse aus dem Verkauf von Essensmarken und dem<br />

Thekenverkauf 227,4 235,4 227,0 217,3<br />

Zusammen 276,4 283,4 281,0 267,6<br />

Zu 03 75/124 01 1999 2000<br />

Tsd. DM Tsd. DM<br />

1. Einnahmen aus Dienst- und Werkdienstwohnungen<br />

- -<br />

(einschließlich Betriebskosten)<br />

2. Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung<br />

- -<br />

von Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen u. dgl.<br />

3. Einnahmen aus <strong>der</strong> Benutzung verwaltungseigener<br />

23,0 23,0<br />

Geräte, Fahrzeuge usw.<br />

4. Sonstige Einnahmen 5,0 5,0<br />

Zusammen 28,0 28,0

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