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Staatsbauverwaltung - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen ...

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163<br />

Erläuterungen<br />

03 76<br />

Straßenbauämter<br />

Zu 03 76/74<br />

Die Ansätze dienen zur Durchführung <strong>der</strong> notwendigen Planungsarbeiten und Bauleitung für Kreisstraßen, soweit die bayerische<br />

Straßenbauverwaltung aufgrund beson<strong>der</strong>er Vereinbarungen mit den Landkreisen damit beauftragt ist.<br />

Die Ausgaben sind in Höhe <strong>der</strong> bei Titel 253 02 erwarteten Einnahmen veranschlagt. Vgl. auch Erläuterung zu Titel 233 01.<br />

Aus den Ansätzen dürfen auch Feldaufwandsentschädigungen nach den geltenden Bestimmungen gezahlt werden.<br />

Die durchschnittliche Zahl <strong>der</strong> Beschäftigten ergibt sich aus dem Stellenplan.<br />

1999 gegenüber 1998:<br />

2.115,0 Tsd. DM mehr: mehr wegen <strong>der</strong> Übernahme <strong>der</strong> Verwaltung <strong>der</strong> Kreisstraßen <strong>der</strong> Landkreise Würzburg, Fürth und<br />

Aichach-Friedberg und <strong>der</strong> damit verbundenen Mehreinnahme bei Tit. 253 02.<br />

2000 gegenüber 1999:<br />

81,0 Tsd. DM mehr: höhere Einnahmen bei den mit den Ausgaben gekoppelten Einnahmen (vgl. Erläuterung zu Titel 253 02).<br />

Zu 03 76/84<br />

Die Ausnahme vom Bruttogrundsatz durch Haushaltsvermerk ist damit begründet, daß sich <strong>der</strong> Bund am Gemeinschaftsaufwand<br />

für die Unterhaltung <strong>der</strong> Bundes- und Staatsstraßen nach einem bestimmten Schlüssel (vgl. unten stehende Erläuterung) beteiligt<br />

und daß deswegen auch die im Haushaltsvermerk genannten Erstattungen im gleichen Verhältnis wie<strong>der</strong> den Bundesmitteln<br />

zufließen müssen. Dies geschieht mit dem geringsten Verwaltungsaufwand dadurch, daß solche Erstattungen von den Ausgaben<br />

<strong>der</strong> TG 84 abgesetzt werden (jahresdurchschnittliche Höhe <strong>der</strong> Absetzungsbeträge = rd. 1,2 Mio DM).<br />

Die durchschnittliche Anzahl <strong>der</strong> Beschäftigten und Auszubildenden ergibt sich aus dem Stellenplan.<br />

Wegen <strong>der</strong> vom Haushaltsjahr 1970 an eingeführten gemeinsamen Bewirtschaftung <strong>der</strong> Straßenunterhaltungsmittel werden alle<br />

auf Bundes- und Staatsstraßen eingesetzten Straßenbauarbeiter gemeinsam verrechnet. Nach dem anteiligen Einsatz dieser<br />

Arbeiter von <strong>der</strong>zeit voraussichtlich 38,0 v.H. auf Bundesstraßen und 62,0 v.H. auf Staatsstraßen trägt <strong>der</strong> Bund voraussichtlich<br />

38,0 v.H. <strong>der</strong> Lohn- und Sachkosten.<br />

1999 gegenüber 1998:<br />

31.737,0 Tsd. DM mehr: durch Umschichtung von 03 76/750 00 zur Abdeckung des höheren Bedarfs entsprechend <strong>der</strong><br />

Entwicklung <strong>der</strong> Istausgaben.<br />

2000 gegenüber 1999:<br />

98,0 Tsd. DM mehr: nach dem voraussichtlichen Bedarf.<br />

Zu 03 76/426 84<br />

Löhne einschließlich Zulagen und Zuwendungen sowie Landesanteil zur Sozialversicherung und Umlage zur Zusatzversorgung.<br />

1999 2000<br />

Tsd. DM Tsd. DM<br />

Davon<br />

Feldaufwandsentschädigungen 1,0 1,0<br />

In den Ansätzen sind die Personaleinsparungen aufgrund des Konzeptes Straßenmeisterei 2000 enthalten.

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