27.08.2014 Aufrufe

Staatsbauverwaltung - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen ...

Staatsbauverwaltung - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen ...

Staatsbauverwaltung - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

109<br />

Erläuterungen<br />

03 73<br />

Bauabteilungen <strong>der</strong> Regierungen<br />

Zu 03 73/426 12<br />

Hier sind die Löhne <strong>der</strong> Arbeiter nachzuweisen, die aufgrund von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen aus den Zuweisungen <strong>der</strong><br />

Bundesanstalt für Arbeit beschäftigt werden (einschließlich etwaiger ergänzen<strong>der</strong> Landesmittel).<br />

Zu 03 73/453 01<br />

Vgl. Erläuterung zu Kap. 03 62 Titel 453 01. Das Trennungsgeld für die Beamtenanwärter <strong>der</strong> <strong>Staatsbauverwaltung</strong> wird aus<br />

Gründen <strong>der</strong> Haushaltsklarheit und Verwaltungsvereinfachung ausschließlich bei Kapitel 03 62 Titelgruppe 86 gebucht.<br />

Zu 03 73/73<br />

Vgl. Erläuterungen zu Kap. 03 76 Titelgrupppe 73.<br />

Die durchschnittliche Zahl <strong>der</strong> Beschäftigten ergibt sich aus dem Stellenplan.<br />

Zu 03 73/79<br />

Im Zusammenhang mit Hochbaumaßnahmen entstehen den Regierungen für Prüfung <strong>der</strong> Bauentwürfe, Anfertigung von<br />

Tekturplänen, Bauaufsicht usw. zusätzliche Kosten, die aus Bauleitungsmitteln abzudecken sind.<br />

Vgl. auch Erläuterung zu Kap. 03 72 und 03 74 Titelgruppe 79.<br />

Zu 03 73/80<br />

Nach dem Aufgabenglie<strong>der</strong>ungsplan des Bayerischen <strong>Staatsministerium</strong>s des Innern für die Geschäftsverteilung bei den<br />

Regierungen obliegen den Ortsplanungsstellen folgende Aufgaben:<br />

a) Fachliche Beratung <strong>der</strong> Gemeinden bei <strong>der</strong> Aufstellung von Bauleitplänen,<br />

b) Ausarbeitung, Überprüfung und Än<strong>der</strong>ung von Bauleitplänen im Auftrag <strong>der</strong> Gemeinden,<br />

c) Ortsplanerische Gutachten für die Regierung und für die Kreisverwaltungsbehörden beim Vollzug baurechtlicher Vorschriften und<br />

bei sonstigen Verwaltungsverfahren.<br />

Bei <strong>der</strong> Titelgruppe 80 sind die Sachausgaben für die unter Buchst. b genannten Aufgaben veranschlagt und nachzuweisen. Die<br />

Einnahmen für die Ausarbeitung, Überprüfung und Än<strong>der</strong>ung von Bauleitplänen im Auftrag <strong>der</strong> Gemeinden sind bei Titel 111 03<br />

veranschlagt.<br />

Sachausgaben, die im Zusammenhang mit den unter Buchst. a und c genannten Aufgaben anfallen, werden aus den zutreffenden<br />

Haushaltsansätzen des Kap. 03 08 (Epl. 03 A) bestritten. Vgl. den letzten Satz <strong>der</strong> Vorbemerkung zu Kap. 03 73.<br />

Nach dem von <strong>der</strong> Staatsregierung am 29.4.1997 beschlossenen Konzept werden die Ortsplanungsstellen aufgelöst. Soweit von<br />

diesen Beratungs- und Begutachtungsaufgaben wahrgenommen wurden, werden diese Aufgaben künftig von den Bauabteilungen<br />

<strong>der</strong> Regierungen und von Landratsämtern übernommen. Mit den veranschlagten Beträgen werden für eine Übergangszeit die<br />

laufenden Aufträge hinsichtlich Ausarbeitung, Überprüfung und Än<strong>der</strong>ung von kommunalen Bauleitplänen abgewickelt.<br />

1999 gegenüber 1998:<br />

220,0 Tsd. DM weniger,<br />

2000 gegenüber 1999:<br />

20,0 Tsd. DM weniger: aufgrund <strong>der</strong> Reduzierung <strong>der</strong> Aufgaben nach <strong>der</strong> beschlossenen Auflösung.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!