Staatsbauverwaltung - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen ...
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Epl. 03B <strong>Staatsministerium</strong> des Innern - <strong>Staatsbauverwaltung</strong> -<br />
Anlage S<br />
Erläuterungen<br />
Zu 03 61/711 01<br />
Die Oberste Baubehörde im Bayer. <strong>Staatsministerium</strong> des Innern hat einen erheblichen Raumbedarf für Schulungen,<br />
Fortbildungsveranstaltungen und bautechnische Laufbahnprüfungen. Die räumlichen Voraussetzungen sind unzureichend und<br />
erschweren auch die Veranstaltungen zur Schulung und Kommunikation mit Kommunen und Verbänden.<br />
Der geplante Prüfungs- und Veranstaltungsraum ist eine dringende Ergänzung des Raumangebotes. Die Gesamtkosten werden<br />
mit <strong>der</strong> Ausarbeitung <strong>der</strong> Haushaltsunterlage-Bau ermittelt.<br />
Zu 03 63/748 01<br />
Die für Hochbaumaßnahmen erfor<strong>der</strong>lichen Planungsmittel sind grundsätzlich bei Einzelmaßnahmen <strong>der</strong> Anlage S mit<br />
veranschlagt. Soweit für einzelne Baumaßnahmen keine Planungstitel vorgesehen sind, können die erfor<strong>der</strong>lichen Mittel für die<br />
Ausarbeitung von Projekten einschl. <strong>der</strong> Durchführung von Wettbewerben für staatliche Hochbauten den Bauämtern aus diesem<br />
Ansatz zur Verfügung gestellt werden. Nach <strong>der</strong> ersten Bewilligung von Haushaltsmitteln für die betreffende Hochbaumaßnahme<br />
werden die so bereitgestellten Planungsmittel unter Belastung des Bautitels dem Titel 748 01 über Titel 281 11 wie<strong>der</strong> zugeführt<br />
(Rückflußmittel).<br />
In begründeten Einzelfällen können aus diesem Ansatz auch Planungsmittel für die Erstellung von Detailprojekten (Art. 54<br />
BayHO) und zur Durchführung von Baugrunduntersuchungen bereitgestellt werden.<br />
Zu 03 72/710 01<br />
Gesamtkosten 25.050,0 Tsd. DM<br />
laut baufachlicher Festsetzung vom 15.04.1998.<br />
Bis einschl. 1997 bewilligt: 11.070,9 Tsd. DM verausgabt: 11.070,9 Tsd. DM<br />
Ab 2001 noch benötigt: 2.079,1 Tsd. DM<br />
Das Landbauamt München und die Finanzbauämter München I und II wurden zum 1.1.1997 zu den beiden Staatlichen<br />
Hochbauämtern München I und II zusammengelegt. Sie sollen gemeinsam im Gebäude 1 <strong>der</strong> freigewordenen Mc-Graw-Kaserne<br />
untergebracht werden. Dazu muß das Haus erweitert, umgebaut und gleichzeitig instandgesetzt werden. Mit den veranschlagten<br />
Beträgen wird die Maßnahme fortgesetzt.<br />
Zu 03 72/712 01<br />
Zur einhäusigen Unterbringung des Staatlichen Hochbauamtes Freising nach <strong>der</strong> Zusammenlegung des ehemaligen<br />
Landbauamtes und des Finanzbauamtes Freising muß das Dienstgebäude erweitert werden. Die Gesamtkosten werden mit <strong>der</strong><br />
Haushaltsunterlage-Bau ermittelt.<br />
Zu 03 72/715 01<br />
Zur einhäusigen Unterbringung des Staatlichen Hochbauamtes Rosenheim nach <strong>der</strong> Zusammenlegung des ehemaligen<br />
Landbauamtes und des Finanzbauamtes Rosenheim soll das neben dem bisherigen Dienstgebäude liegende Gebäude des<br />
ehemaligen Gesundheitsamtes Rosenheim zusätzlich für die Zwecke des Staatlichen Hochbauamtes umgebaut und<br />
instandgesetzt werden. Die Gesamtkosten werden mit <strong>der</strong> Haushaltsunterlage-Bau ermittelt.<br />
Zu 03 72/716 01<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Neuordnung <strong>der</strong> staatlichen Hochbauverwaltung hat das Staatliche Hochbauamt Weilheim zusätzliche Aufgaben vom<br />
ehemaligen Finanzbauamt München I und vom ehemaligen Finanzbauamt Rosenheim übernommen. Zur Unterbringung des<br />
notwendigen Personals muß das Gebäude des ehemaligen Landbauamtes Weilheim erweitert werden. Die Kosten werden mit <strong>der</strong><br />
Haushaltsunterlage-Bau ermittelt. Die bisher angemieteten Räume werden entbehrlich.<br />
Zu 03 72/720 01<br />
Das Staatliche Hochbauamt Landshut hat zusätzliche Aufgaben vom ehemaligen Finanzbauamt Passau übernommen. Zur<br />
Unterbringung des notwendigen Personals ist das Gebäude des ehemaligen Landbauamtes Landshut zu erweitern. Die<br />
Gesamtkosten werden mit <strong>der</strong> Haushaltsunterlage-Bau ermittelt.<br />
Zu 03 72/725 01<br />
Gesamtkosten 4.865,0 Tsd. DM<br />
laut baufachlicher Festsetzung vom 15.02.1996.<br />
Bis einschl. 1997 bewilligt: 4.731,2 Tsd. DM verausgabt: 4.731,2 Tsd. DM<br />
Ab 2001 noch benötigt: - Tsd. DM<br />
Nach <strong>der</strong> Zusammenlegung des Finanzbauamtes und des Landbauamtes Kempten zum Staatlichen Hochbauamt Kempten ist die<br />
gemeinsame Unterbringung in einem Dienstgebäude notwendig. Dazu wurde das Gebäude 3 <strong>der</strong> ehemaligen Prinz-Franz-<br />
Kaserne umgebaut und saniert.<br />
Zu 03 72/725 11<br />
Das Staatliche Hochbauamt Augsburg soll einhäusig untergebracht werden. Der Teil des ehemaligen Finanzbauamtes ist<br />
außerdem sehr beengt untergebracht. Die Unterbringungsprobleme sollen durch Errichtung eines Neubaus gelöst werden. Die<br />
Gesamtkosten werden im Rahmen <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Haushaltsunterlage-Bau ermittelt.