Staatsbauverwaltung - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen ...
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73<br />
Erläuterungen<br />
03 65<br />
Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />
Zu 03 65/57 - 58<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Gemeinschaftsinitiativen KONVER und LEADER II und im Rahmen des gemeinschaftlichen För<strong>der</strong>konzepts zur<br />
Entwicklung des ländlichen Raums (5b-Gebiete) gewährt die Europäische Union bis einschließlich 1999 Zuschüsse zu<br />
Städtebauför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen.<br />
Die Zuschüsse werden bei Tit. 331 01 vereinnahmt, in Höhe <strong>der</strong> Einnahmen können zusätzlich zu den übrigen<br />
Städtebauför<strong>der</strong>ungsprogrammen Bewilligungen ausgesprochen werden. Die notwendigen korrespondierenden Ausgabemittel<br />
des Landes sind beim Bayer. Städtebauför<strong>der</strong>ungsprogramm mitveranschlagt Tit. (883 53).<br />
Die veranschlagten Beträge entsprechen den voraussichtlichen Mitteln <strong>der</strong> EU nach den För<strong>der</strong>konzepten.<br />
2000 gegenüber 1999:<br />
5.950,0 Tsd. DM weniger: nach dem voraussichtlichen Auslaufen <strong>der</strong> EU-Strukturför<strong>der</strong>ung für die<br />
Städtebauför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen.<br />
Zu 03 65/60 - 61<br />
Die Zuschüsse dienen <strong>der</strong> Erarbeitung von städtebaulichen Untersuchungen und Planungen, an denen ein beson<strong>der</strong>es<br />
staatliches Interesse besteht, sowie <strong>der</strong> städtebaulichen Forschung und Dokumentation.<br />
Dazu zählen:<br />
1. Modellhafte Untersuchungen und Planungen im Rahmen <strong>der</strong> angewandten städtebaulichen Forschung (z.B. für flächenhafte<br />
Konzepte <strong>der</strong> Verkehrsberuhigung und Energieversorgung, <strong>der</strong> Wohnumfeldverbesserung, des Immissionsschutzes, des<br />
flächensparenden Bauens u. dgl.)<br />
2. Maßnahmen <strong>der</strong> städtebaulichen Grundlagenforschung,<br />
3. städtebauliche Planungen für Aufgaben von allgemeiner Bedeutung, die allgemein gültige und richtungsweisende Ergebnisse<br />
erwarten lassen,<br />
4. städtebauliche Planungen, die durch Planungen o<strong>der</strong> Maßnahmen an<strong>der</strong>er Planungsträger hervorgerufen o<strong>der</strong> maßgeblich<br />
beeinflußt werden o<strong>der</strong> die <strong>der</strong> Abstimmung mit staatlichen Maßnahmen dienen (z.B. durch Raumordnung, Landes- und<br />
Regionalplanung, wasserwirtschaftliche Planungen, Straßenplanungen, Flurbereinigung usw.)<br />
5. städtebauliche Planungen in Verbindung mit Maßnahmen <strong>der</strong> städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung in Städten und<br />
Dörfern und zur Vorbereitung struktureller För<strong>der</strong>maßnahmen des Staates.<br />
Die Ausgabemittel können auch für sachbezogene Veröffentlichungen verwendet werden.<br />
Zuschüsse können an Gebietskörperschaften, Planungsverbände und Zweckverbände mit Planungsaufgaben sowie an<br />
Forschungsstellen gegeben werden. Sie können auch für gemeinschaftliche Planungen von kommunalen Arbeitsgemeinschaften<br />
eingesetzt werden.<br />
Die bei Titel 883 61 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen von je 1.600,0 Tsd. DM (1998: 1.600,0 Tsd. DM) stellen den<br />
Bewilligungsrahmen dar. Die zur Abdeckung dieser Verpflichtungen erfor<strong>der</strong>lichen Ausgabemittel sind bei Titel 883 60<br />
veranschlagt.