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Staatsbauverwaltung - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen ...

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69<br />

Erläuterungen<br />

03 65<br />

Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />

Zu 03 65/51 - 53<br />

Hier werden die Ausgabemittel veranschlagt und nachgewiesen, die erfor<strong>der</strong>lich sind, die früheren - aufgrund von<br />

Verpflichtungsermächtigungen ausgesprochenen - Bewilligungen aller Städtebauför<strong>der</strong>ungsprogramme abzuwickeln. Die Mittel für<br />

Neubewilligungen sind bei <strong>der</strong> Titelgruppen 54 - 56 (Bundes- und Landesmittel für die Städtebauför<strong>der</strong>ung) veranschlagt.<br />

Mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Städtebauför<strong>der</strong>ungsrichtlinien (Bek vom 23.3.1994, AllMBl S. 221) werden die Städtebauför<strong>der</strong>ungsmittel<br />

ausschließlich als Zuschüsse bewilligt.<br />

Aus den Mitteln dürfen auch Ausgaben für programmbegleitende und programmbezogene Untersuchungen und<br />

Veröffentlichungen im Rahmen <strong>der</strong> Städtebauför<strong>der</strong>ung geleistet werden.<br />

1999 gegenüber 1998:<br />

4.000,0 Tsd. DM mehr: nach dem voraussichtlichen Auszahlungsbedarf für frühere Bewilligungen entsprechend dem Fortschritt<br />

<strong>der</strong> Maßnahmen.

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