Staatsbauverwaltung - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen ...
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143<br />
Erläuterungen<br />
03 76<br />
Straßenbauämter<br />
Vorbemerkung zu Kapitel 03 76<br />
Den 22 Straßenbauämtern und dem Straßen- und Wasserbauamt Pfarrkirchen obliegen (in <strong>der</strong> Unterstufe) im wesentlichen <strong>der</strong><br />
Bau, die Unterhaltung und die Verwaltung <strong>der</strong> Staatsstraßen und <strong>der</strong> Brücken im Zuge von Staatsstraßen, <strong>der</strong> Bundesstraßen<br />
und <strong>der</strong> Brücken im Zuge von Bundesstraßen im Auftrag des Bundes (Auftragsverwaltung) und die Verwaltung von Kreisstraßen<br />
aufgrund beson<strong>der</strong>er Vereinbarung, soweit die Landkreise ihre Straßen nicht selbst verwalten.<br />
Zu 03 76/111 01<br />
1999 gegenüber 1998:<br />
15,0 Tsd. DM weniger: nach den zu erwartenden Einnahmen.<br />
Zu 03 76/111 02<br />
Zur Verwaltungsvereinfachung und wegen des Sachzusammenhangs werden hier sowohl Verwaltungsgebühren und Auslagen,<br />
als auch Benutzungsentgelte sowie Erstattungen von Verwaltungsausgaben im Sinne <strong>der</strong> Zweckbestimmung eingenommen. Es<br />
handelt sich um<br />
- Verwaltungsgebühren und Auslagen für Genehmigungen nach Art. 24 Abs. 3 BayStrWG und § 9 Abs. 5 FStrG,<br />
- Benutzungsentgelte nach Art. 22 BayStrWG (Son<strong>der</strong>nutzungen nach bürgerlichem Recht),<br />
- Erstattungen von Auslagen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Bemessung und Vereinbarung von Benutzungsentgelten nach Art. 22<br />
BayStrWG und § 8 Abs. 10 FStrG (Erstattungen von Verwaltungsauslagen).<br />
Die Benutzungsentgelte für Son<strong>der</strong>nutzungen an Bundesfernstraßen nach § 8 Abs. 10 FStrG stehen dem Bund zu.<br />
Zu 03 76/113 01<br />
1999 gegenüber 1998:<br />
80,0 Tsd. DM weniger: nach den zu erwartenden Einnahmen.<br />
Zu 03 76/119 49<br />
1999 gegenüber 1998:<br />
35,0 Tsd. DM weniger: Anpassung an die Einnahmeentwicklung.<br />
Zu 03 76/124 01 1999 2000<br />
Tsd. DM Tsd. DM<br />
1. Einnahmen aus Dienst- und Werkdienstwohnungen<br />
510,0 510,0<br />
(einschließlich Betriebskosten)<br />
2. Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung<br />
490,0 490,0<br />
von Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen u. dgl.<br />
3. Einnahmen aus <strong>der</strong> Benutzung verwaltungseigener<br />
50,0 50,0<br />
Geräte, Fahrzeuge usw.<br />
4. Sonstige Einnahmen 50,0 50,0<br />
Zusammen 1.100,0 1.100,0<br />
1999 gegenüber 1998:<br />
100,0 Tsd. DM mehr: nach <strong>der</strong> voraussichtlichen Einnahmeentwicklung.<br />
Zu 03 76/124 02<br />
Hier werden insbeson<strong>der</strong>e Erlöse aus <strong>der</strong> Obst-, Gras- und Holznutzung an Staatsstraßen eingenommen.<br />
Zu 03 76/231 31 und 231 32<br />
Die Erstattungen werden künftig bei Tit. 271 12 vereinnahmt.<br />
Zu 03 76/233 01<br />
Hier werden die Vergütungen für die Verwaltung <strong>der</strong> Kreisstraßen durch den Freistaat Bayern (Straßenbauämter) eingenommen.<br />
Die Vergütung bemißt sich nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KrVergütV vom 9. Juni 1978 (GVBl S. 343). Zur Zeit werden rd. 2650 km<br />
Kreisstraßen durch die Straßenbauämter betreut.<br />
1999 gegenüber 1998:<br />
200,0 Tsd. DM mehr: mehr wegen <strong>der</strong> Übernahme <strong>der</strong> Verwaltung <strong>der</strong> Kreisstraßen <strong>der</strong> Landkreise Würzburg, Fürth und Aichach-<br />
Friedberg.<br />
Zu 03 76/236 01<br />
Nach <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Rechtsform <strong>der</strong> Betriebskrankenkasse stehen dem Freistaat Bayern keine Verwaltungskosten mehr zu.