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Staatsbauverwaltung - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen ...

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143<br />

Erläuterungen<br />

03 76<br />

Straßenbauämter<br />

Vorbemerkung zu Kapitel 03 76<br />

Den 22 Straßenbauämtern und dem Straßen- und Wasserbauamt Pfarrkirchen obliegen (in <strong>der</strong> Unterstufe) im wesentlichen <strong>der</strong><br />

Bau, die Unterhaltung und die Verwaltung <strong>der</strong> Staatsstraßen und <strong>der</strong> Brücken im Zuge von Staatsstraßen, <strong>der</strong> Bundesstraßen<br />

und <strong>der</strong> Brücken im Zuge von Bundesstraßen im Auftrag des Bundes (Auftragsverwaltung) und die Verwaltung von Kreisstraßen<br />

aufgrund beson<strong>der</strong>er Vereinbarung, soweit die Landkreise ihre Straßen nicht selbst verwalten.<br />

Zu 03 76/111 01<br />

1999 gegenüber 1998:<br />

15,0 Tsd. DM weniger: nach den zu erwartenden Einnahmen.<br />

Zu 03 76/111 02<br />

Zur Verwaltungsvereinfachung und wegen des Sachzusammenhangs werden hier sowohl Verwaltungsgebühren und Auslagen,<br />

als auch Benutzungsentgelte sowie Erstattungen von Verwaltungsausgaben im Sinne <strong>der</strong> Zweckbestimmung eingenommen. Es<br />

handelt sich um<br />

- Verwaltungsgebühren und Auslagen für Genehmigungen nach Art. 24 Abs. 3 BayStrWG und § 9 Abs. 5 FStrG,<br />

- Benutzungsentgelte nach Art. 22 BayStrWG (Son<strong>der</strong>nutzungen nach bürgerlichem Recht),<br />

- Erstattungen von Auslagen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Bemessung und Vereinbarung von Benutzungsentgelten nach Art. 22<br />

BayStrWG und § 8 Abs. 10 FStrG (Erstattungen von Verwaltungsauslagen).<br />

Die Benutzungsentgelte für Son<strong>der</strong>nutzungen an Bundesfernstraßen nach § 8 Abs. 10 FStrG stehen dem Bund zu.<br />

Zu 03 76/113 01<br />

1999 gegenüber 1998:<br />

80,0 Tsd. DM weniger: nach den zu erwartenden Einnahmen.<br />

Zu 03 76/119 49<br />

1999 gegenüber 1998:<br />

35,0 Tsd. DM weniger: Anpassung an die Einnahmeentwicklung.<br />

Zu 03 76/124 01 1999 2000<br />

Tsd. DM Tsd. DM<br />

1. Einnahmen aus Dienst- und Werkdienstwohnungen<br />

510,0 510,0<br />

(einschließlich Betriebskosten)<br />

2. Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung<br />

490,0 490,0<br />

von Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen u. dgl.<br />

3. Einnahmen aus <strong>der</strong> Benutzung verwaltungseigener<br />

50,0 50,0<br />

Geräte, Fahrzeuge usw.<br />

4. Sonstige Einnahmen 50,0 50,0<br />

Zusammen 1.100,0 1.100,0<br />

1999 gegenüber 1998:<br />

100,0 Tsd. DM mehr: nach <strong>der</strong> voraussichtlichen Einnahmeentwicklung.<br />

Zu 03 76/124 02<br />

Hier werden insbeson<strong>der</strong>e Erlöse aus <strong>der</strong> Obst-, Gras- und Holznutzung an Staatsstraßen eingenommen.<br />

Zu 03 76/231 31 und 231 32<br />

Die Erstattungen werden künftig bei Tit. 271 12 vereinnahmt.<br />

Zu 03 76/233 01<br />

Hier werden die Vergütungen für die Verwaltung <strong>der</strong> Kreisstraßen durch den Freistaat Bayern (Straßenbauämter) eingenommen.<br />

Die Vergütung bemißt sich nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KrVergütV vom 9. Juni 1978 (GVBl S. 343). Zur Zeit werden rd. 2650 km<br />

Kreisstraßen durch die Straßenbauämter betreut.<br />

1999 gegenüber 1998:<br />

200,0 Tsd. DM mehr: mehr wegen <strong>der</strong> Übernahme <strong>der</strong> Verwaltung <strong>der</strong> Kreisstraßen <strong>der</strong> Landkreise Würzburg, Fürth und Aichach-<br />

Friedberg.<br />

Zu 03 76/236 01<br />

Nach <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Rechtsform <strong>der</strong> Betriebskrankenkasse stehen dem Freistaat Bayern keine Verwaltungskosten mehr zu.

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