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Staatsbauverwaltung - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen ...

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53<br />

Erläuterungen<br />

03 64<br />

Wohnungsbauför<strong>der</strong>ung<br />

Zu 03 64/65 - 69<br />

Der Bewilligungsrahmen <strong>der</strong> TG 65 - 69 und 81 - 83 ist aus Gründen <strong>der</strong> flexibleren Programmgestaltung für gegenseitig<br />

deckungsfähig erklärt.<br />

Zu 03 64/653 65<br />

Das Gesetz über den Abbau <strong>der</strong> Fehlsubventionierung im Wohnungswesen in Bayern sieht in Art. 2 Abs. 14 Satz 6 vor, daß das<br />

Aufkommen aus den Ausgleichszahlungen auch für Zuschüsse an Gemeinden zu finanziellen Aufwendungen beim Erwerb von<br />

Mietpreis- und Belegungsbindungen an Wohnungen verwendet werden kann. Deshalb beteiligt sich das Land Bayern mit<br />

Zuschüssen an den Kosten <strong>der</strong> Kommunen für den Ankauf von Belegungsbindungen.<br />

Vgl. Erläuterungen bei Titel 863 67.<br />

Zu 03 64/681 69<br />

Vgl. Erläuterung zu Titel 893 69.<br />

Zu 03 64/863 65<br />

Der Freistaat Bayern för<strong>der</strong>t den sozialen Wohnungsbau im 1. För<strong>der</strong>ungsweg nach den Wohnungsbauför<strong>der</strong>ungsbestimmungen<br />

1992 vom 26.5.1992 (AllMBl S. 509), geän<strong>der</strong>t am 27.04.1994 (AllMBl S. 473).<br />

Die Darlehen für den sozialen Wohnungsbau werden als öffentliche Baudarlehen gewährt; sie werden über die Bayerische<br />

Landesbodenkreditanstalt an die Darlehensnehmer ausgezahlt.<br />

Neben dem öffentlichen Baudarlehen wird ein zeitlich gestaffelter Aufwendungszuschuß mit einer Laufzeit von 15 Jahren bewilligt<br />

(vgl. Erläuterung zu Tit. 893 65).<br />

Die Verpflichtungsermächtigungen von je 42.000,0 Tsd. DM (1998: 149.000,0 Tsd. DM) bilden zusammen mit den bei Tit. 863 67<br />

veranschlagten Haushaltsbeträgen von je 38.000,0 Tsd. DM und den bei Tit. 893 65 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen<br />

von je 20.000,0 Tsd. DM den Rahmen für neue Bewilligungen in den Jahren 1999/2000. Der Rückgang gegenüber 1998<br />

von 280 Mio DM auf je 100 Mio DM für 1999/2000 ergibt sich durch die weitgehende Verlagerung auf den 3. För<strong>der</strong>ungsweg i. S.<br />

Titel 863 89.<br />

Für die Abwicklung <strong>der</strong> veranschlagten Verpflichtungermächtigungen sind Ausgabemitel bei Titel 863 52 und 863 53 veranschlagt,<br />

soweit nicht Rückflüsse des Zweckvermögens - vgl. Haushaltsvermerk - eingesetzt werden.<br />

Vgl. auch die Übersicht "För<strong>der</strong>ung des sozialen Wohnungsbaues" bei 03 64/893 72.<br />

1999 gegenüber 1998:<br />

36.000,0 Tsd. DM weniger: infolge weitgehen<strong>der</strong> Verlagerung vom 1. auf den 3. För<strong>der</strong>ungsweg (vgl. Titel 863 69).<br />

Zu 03 64/863 66<br />

Die Abwicklung <strong>der</strong> Verpflichtungsermächtigungen von je 10.000,0 Tsd. DM (1998: 10.000,0 Tsd. DM) erfolgt bei Titel 863 54.<br />

Ab dem Haushaltsjahr 1999 werden die Bewilligungen im Rahmen <strong>der</strong> Vereinbarten För<strong>der</strong>ung nach § 88 d II. WoBauG<br />

ausgesprochen.<br />

Vgl. auch die Übersicht "För<strong>der</strong>ung des sozialen Wohnungsbaues" bei 03 64/893 72.

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