Staatsbauverwaltung - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen ...
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71<br />
Erläuterungen<br />
03 65<br />
Städtebauför<strong>der</strong>ung<br />
Zu 03 65/54 - 56<br />
a) Bund/Län<strong>der</strong>-Städtebauför<strong>der</strong>ungsprogramm<br />
Gegenstand <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung sind die in den Städtebauför<strong>der</strong>ungsrichtlinien genannten Maßnahmen. Zuwendungsempfänger sind<br />
grundsätzlich Gemeinden.<br />
Der Bund beteiligt sich voraussichtlich aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung an einem gemeinsamen Bund/Län<strong>der</strong>-<br />
Städtebauför<strong>der</strong>ungsprogramm. Er stellt dafür För<strong>der</strong>mittel in Höhe von voraussichtlich jährlich 80 Mio DM zur Verfügung. Von<br />
diesem Jahresbetrag treffen voraussichtlich 17,09 %, das sind je 13.672,0 Tsd. DM für 1999 und 2000 (1998: 13.672,0 Tsd. DM)<br />
auf Bayern.<br />
Bayern stellt für 1999 und 2000 gleich hohe komplementäre Landesmittel in Höhe von je 13.672,0 Tsd. DM bereit<br />
(1998: 13.672,0 Tsd. DM).<br />
b) Bayer. Städtebauför<strong>der</strong>ungsprogramm<br />
Das Bayerische Städtebauför<strong>der</strong>ungsprogramm ist nach dem Rückgang des Bund/Län<strong>der</strong>-Städtebauför<strong>der</strong>ungsprogramms die<br />
wesentliche Grundlage zur För<strong>der</strong>ung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahment. Gegenstand <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />
sind die in den Städtebauför<strong>der</strong>ungsrichtlinien genannten Maßnahmen und Einzelvorhaben insbeson<strong>der</strong>e kleinerer Städte und<br />
Gemeinden des ländlichen Raums in den strukturschwachen Gebieten.<br />
Die im Wege <strong>der</strong> Anteilsfinanzierung gewährten Zuschüsse können eingesetzt werden für:<br />
1. die Vorbereitung städtebauicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (vorbereitende Untersuchungen) und die<br />
Entwicklung <strong>der</strong> Zielvorstellungen,<br />
2. die Durchführung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen als Gesamtmaßnahme o<strong>der</strong> Einzelvorhaben;<br />
darunter fallen Grun<strong>der</strong>werb, Ordnungsmaßnahmen, Baumaßnahmen sowie sonstige Kosten und Maßnahmen.<br />
Der Bewilligungsrahmen (1998: 156.328,0 Tsd. DM) wurde im Hinblick auf die notwendige Ausrichtung auf die aktuellen,<br />
strukturell akzentuierten städtebaulichen Bedarfspunkte wie<br />
- Stärkung <strong>der</strong> Innenstädte für Handel und Gewerbe,<br />
- Erhaltung und Verbessserung <strong>der</strong> innerörtlichen Nutzungsmischung,<br />
- sozialverträgliche Wohnraumbeschaffung,<br />
- Bauland für Wohnen und Gewerbe sowie Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen durch städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen<br />
im Jahr 2000 um 10.000,0 Tsd. DM auf 166.328,0 Tsd. DM erhöht.<br />
För<strong>der</strong>ung des Städtebaues (Rahmen für neue Bewilligungen)<br />
1998 1999 2000<br />
Tsd. DM Tsd. DM Tsd. DM<br />
1. Landesmittel<br />
a) Anteil am Bund/Län<strong>der</strong>programm<br />
Titel 883 55 (Verpflichtungsermächtigungen) 13.672,0 13.672,0 13.672,0<br />
b) <strong>Bayerisches</strong> Städtebauför<strong>der</strong>ungsprogramm<br />
Titel 883 56 (Verpflichtungsermächtigungen) 156.328,0 156.328,0 166.328,0<br />
Summe Landesmittel 170.000,0 170.000,0 180.000,0<br />
2. Bundesmittel<br />
Anteil am Bund/Län<strong>der</strong>programm<br />
Titel 883 54 (Verpflichtungsermächtigungen) 13.672,0 13.672,0 13.672,0<br />
Zusammen 183.672,0 183.672,0 193.672,0<br />
ferner für den experimentellen Städtebau<br />
Landesmittel<br />
Titel 883 65 (Verpflichtungsermächtigungen) 1.000,0 1.000,0 1.000,0<br />
Bundesmittel<br />
Titel 883 64 (Verpflichtungsermächtigungen) 1.000,0 1.000,0 1.000,0