Staatsbauverwaltung - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen ...
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55<br />
Erläuterungen<br />
03 64<br />
Wohnungsbauför<strong>der</strong>ung<br />
Zu 03 64/863 67<br />
Die Ausgleichszahlungen für die Fehlbelegung öffentlich geför<strong>der</strong>ter Wohnungen sind nach § 10 des Gesetzes über den Abbau<br />
<strong>der</strong> Fehlsubventionierung im Wohnungswesen - AFWoG - i.d.F. <strong>der</strong> Bek vom 19.08.1994 (BGBl I S. 2180) laufend zur För<strong>der</strong>ung<br />
des Baues von Sozialwohnungen<br />
- in Gemeinden mit erhöhtem Wohnungsbedarf,<br />
- für kin<strong>der</strong>reiche Familien, junge Ehepaare, alleinstehende Elternteile mit Kin<strong>der</strong>n, ältere Menschen und Schwerbehin<strong>der</strong>te<br />
zu verwenden.<br />
Statt zur För<strong>der</strong>ung des Baues von Sozialwohnungen kann das verbleibende Aufkommen auch für Zuschüsse an Gemeinden zu<br />
finanziellen Aufwendungen beim Erwerb von Mietpreis- und Belegungsbindungen an Wohnungen verwendet werden (vgl.<br />
Erläuterung bei 03 64/653 65).<br />
Die Ausgaben sind in Höhe des erwarteten Aufkommens <strong>der</strong> Fehlbelegungsausgleichszahlungen (abzüglich <strong>der</strong> bei Titel 613 01<br />
angesetzten Verwaltungsaufwandspauschalen) veranschlagt.<br />
Die Mittel werden für den sozialen Wohnungsbau in den Gemeinden eingesetzt, in denen Fehlbelegungsausgleichszahlungen<br />
erhoben werden.<br />
Vgl. Erläuterung zu Titel 111 31 sowie die Übersicht "För<strong>der</strong>ung des sozialen Wohnungsbaues" bei 03 64/893 72.<br />
1999 gegenüber 1998:<br />
7.000,0 Tsd. DM weniger: nach den zu erwartenden Einnahmen.<br />
Zu 03 64/863 68<br />
Die För<strong>der</strong>ung des sozialen Wohnungsbaues durch degressive Aufwendungsdarlehen des Bayer. Landesprogrammes für<br />
Eigentumsmaßnahmen junger und wachsen<strong>der</strong> Familien im 2. För<strong>der</strong>ungsweg wurde ab dem Haushaltsjahr 1997 eingestellt.<br />
Soweit nachträglich durch die Geburt eines Kindes eine Zusatzför<strong>der</strong>ung zusteht, wird die Bewilligung zu Lasten <strong>der</strong> übrigen<br />
Bewilligungsmittel für den sozialen Wohnungsbau ausgesprochen. Die Abwicklung erfolgt bei Titel 863 56.<br />
Zu 03 64/863 69<br />
Aufgrund von § 88 d II. WoBauG können öffentliche Wohnungsbaumittel auch im Rahmen <strong>der</strong> sog. "Vereinbarten För<strong>der</strong>ung"<br />
eingesetzt werden. Dabei werden Dauer <strong>der</strong> Belegungs- und Mietpreisbindung sowie die Höhe <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel und Mieten<br />
zwischen Bauherrn und Bewilligungsstelle vereinbart.<br />
Die Verpflichtungermächtigungen von (1999) 313.000,0 Tsd. DM und (2000) 326.000,0 Tsd. DM (1998: 308.000,0 Tsd. DM) und<br />
die Ausgabemittel von (1999) 197.000,0 Tsd. DM und (2000) 204.000,0 Tsd. DM (1998: 72.000,0 Tsd. DM) sind für Neubewilligungen<br />
in den Jahren 1999 und 2000 vorgesehen. Zusammen mit den bei Titel 863 66 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen<br />
von je 10.000,0 Tsd. DM ergibt sich somit ein Rahmen für neue Bewilligungen von 520 Mio DM für 1999 und von<br />
540 Mio DM für 2000. Die Mehrung im Vergleich zum Bewilligungsrahmen für 1998 von 400 Mio DM (einschließlich 20 Mio DM für<br />
die Einkommensorientierte För<strong>der</strong>ung) ist auf die weitgehende Verlagerung vom 1. auf den 3. För<strong>der</strong>ungsweg zurückzuführen.<br />
Die zur Abwicklung <strong>der</strong> Verpflichtungsermächtigungen erfor<strong>der</strong>lichen Auszahlungsmittel sind bei Tit. 863 51 veranschlagt, soweit<br />
nicht Rückflüsse des Zweckvermögens - vgl. Haushaltsvermerk - eingesetzt werden.<br />
Vgl. auch die Übersicht "För<strong>der</strong>ung des sozialen Wohnungsbaus" bei 03 64/893 72.<br />
1999 gegenüber 1998:<br />
125.000,0 Tsd. DM mehr,<br />
2000 gegenüber 1999:<br />
7.000,0 Tsd. DM mehr: nach dem voraussichtlichen Bedarf.<br />
Zu 03 64/893 65<br />
Zur öffentlichen För<strong>der</strong>ung des Wohnungsbaues werden neben Baudarlehen Aufwendungszuschüsse für eine Laufzeit von 15<br />
Jahren gewährt. Innerhalb dieser Laufzeit werden die Aufwendungszuschüsse stufenweise verringert. Die<br />
Aufwendungszuschüsse werden <strong>der</strong> Bayer. Landesbodenkreditanstalt für die ganze Laufzeit abgezinst als Einmal-Zuschuß<br />
bereitgestellt.<br />
Die Verpflichtungsermächtigungen von je 20.000,0 Tsd. DM (1998: 40.000,0 Tsd. DM) sind für die Wohnungsneubauprogramme<br />
des 1. För<strong>der</strong>ungswegs für 1999 und 2000 vorgesehen. Die zur Abwicklung <strong>der</strong> Verpflichtungsermächtigungen erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Auszahlungsmittel sind bei Tit. 893 51 veranschlagt.<br />
Vgl. auch die Übersicht "För<strong>der</strong>ung des sozialen Wohnungsbaus" bei 03 64/893 72.<br />
Zu 03 64/893 68<br />
Das Programm wird nicht mehr fortgeführt.<br />
Zu 03 64/893 69<br />
Bis einschließlich 1997 wurde die Einkommensorientierte För<strong>der</strong>ung i.S. § 88 e II. WoBauG in <strong>der</strong> Form von Pilotprojekten<br />
erprobt. Die Abwicklung <strong>der</strong> Bewilligungen erfolgt bei Titel 681 56, 863 55 und 893 56.<br />
Ab dem Haushaltsjahr 1998 wird eine neue Form <strong>der</strong> Einkommensorienterten För<strong>der</strong>ung erprobt. Der dafür notwendige<br />
Bewilligungsrahmen ist bei Titel 863 69 mit enthalten; es sind deshalb für 1999/2000 keine geson<strong>der</strong>ten Verpflichtungsermächtigungen<br />
veranschlagt (1998: je 10.000,0 Tsd. DM bei Tit. 681 69 und Tit. 893 69).<br />
Die Abwicklung erfolgt für den objekt- und belegungsabhängigen För<strong>der</strong>anteil (Darlehen) bei Titel 863 55 und für die<br />
Zusatzför<strong>der</strong>ung bei Titel 681 56.