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Staatsbauverwaltung - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen ...

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03 62<br />

Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 03 B - <strong>Staatsbauverwaltung</strong> -<br />

Erläuterungen<br />

Zu 03 62/526 11<br />

1999 gegenüber 1998:<br />

298,0 Tsd. DM mehr: vor allem zur verstärkten Einschaltung externer Sachverständiger (z.B. für die Einführung einer Kosten-<br />

/Leistungsrechnung).<br />

Zu 03 62/527 21<br />

Voraussichtlicher Bedarf für die gesamte <strong>Staatsbauverwaltung</strong> für Reisekostenerstattungen nach dem Bayerischen<br />

Personalvertretungsgesetz.<br />

Zu 03 62/529 02<br />

Die Verfügungsmittel sind insbeson<strong>der</strong>e für folgende Zwecke bestimmt:<br />

a) Repräsentative Veranstaltungen nachgeordneter Dienststellen <strong>der</strong> Zentral- und Mittelinstanz, bei denen keine beson<strong>der</strong>en<br />

Repräsentationsmittel veranschlagt sind.<br />

b) Repräsentative Veranstaltungen des <strong>Staatsministerium</strong>s (<strong>Staatsbauverwaltung</strong>).<br />

Die Mittel werden im allgemeinen von Fall zu Fall zugewiesen.<br />

Zu 03 62/532 01<br />

Die Ansätze dienen <strong>der</strong> Erfüllung von Schadenersatzansprüchen gegen den Freistaat Bayern, soweit nicht an<strong>der</strong>e<br />

Haushaltsstellen - vor allem in folgenden Fällen - in Betracht kommen:<br />

a) Leistungen bei Rechtsstreitigkeiten aus einem Dienst- o<strong>der</strong> Arbeitsverhältnis sind bei dem zutreffenden Personaltitel (u.a. auch<br />

Titelgruppen) zu buchen.<br />

b) Schadenersatzleistungen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Durchführung von staatlichen Bau- und Bauunterhaltungsmaßnahmen sind<br />

beim zutreffenden Bau- o<strong>der</strong> Bauunterhaltungstitel zu buchen (ausgenommen Schadenersatzleistungen aus Verkehrsunfällen,<br />

die außergerichtlich nach Buchst. c abgewickelt werden).<br />

Schadenersatzleistungen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Durchführung von Bau- und Bauunterhaltungsmaßnahmen an<br />

Bundesfernstraßen in Bayern (Auftragsverwaltung) sind bei <strong>der</strong> Titelgruppe 85 <strong>der</strong> Kap. 03 75 und 03 76 zu buchen<br />

(ausgenommen Schadenersatzleistungen aus Verkehrsunfällen, die außergerichtlich nach Buchst. c abgewickelt werden).<br />

c) Wenn die Bezirksfinanzdirektionen auf Ersuchen und im Auftrag <strong>der</strong> Ausgangsbehörden außergerichtlich<br />

Schadenersatzansprüche gegen den Freistaat Bayern aus Verkehrsunfällen abwickeln, an denen staatliche Kraftfahrzeuge (auch<br />

bundeseigene Kraftfahrzeuge <strong>der</strong> bayer. Straßenbauverwaltung) beteiligt sind, werden etwaige Leistungen an Dritte von <strong>der</strong><br />

Finanzverwaltung gezahlt und bei Kap. 13 03 Tit. 532 02 gebucht (konzentriertes Verfahren)<br />

d) Leistungen aufgrund von gerichtichen Entscheidungen o<strong>der</strong> Prozeßvergleichen, bei welchen <strong>der</strong> Freistaat Bayern durch die<br />

Bezirksfinanzdirektionen vertreten wird (Regelfall), werden grundsätzlich von <strong>der</strong> Finanzverwaltung gezahlt und bei Kap. 13 03<br />

Tit. 532 01 gebucht (Ausnahmen sind Fälle <strong>der</strong> Buchst. a und b).<br />

Vgl. auch FMBek vom 10.06.1996 (StAnz Nr. 25).<br />

Zu 03 62/532 11<br />

Die Ansätze für die Umzugs- und Verlegungskosten von Dienststellen werden global bei Kap. 03 62 Titel 532 11 veranschlagt, um<br />

einen elastischen und möglichst verwaltungseinfachen Mitteleinsatz zu erreichen.<br />

Die Ausgaben sind bei den zutreffenden Kapiteln nachzuweisen.<br />

1999 gegenüber 1998:<br />

385,0 Tsd. DM mehr: infolge Bezug neuer bzw. umgebauter Dienstgebäude, insbeson<strong>der</strong>e ehem. McGraw-Kaserne München<br />

(Hochbauämter I und II), ehem. Raffler-Kaserne Regensburg (Hochbauamt und Dienststelle <strong>der</strong> Autobahndirektion Südbayern),<br />

Schloß Sulzbach-Rosenberg (Straßenbauamt), ehem. Prinz-Franz-Kaserne Kempten (Dienststelle Autobahndirektion Südbayern)<br />

und Nürnberg, Zeltnerstraße (Hochbauamt II).<br />

Zu 03 62/545 01<br />

Nach § 16 des Arbeitssicherheitsgesetzes vom 12.12.1973 (BGBl I S. 1885) in Verbindung mit den vorläufigen Richtlinien über die<br />

Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in <strong>der</strong> staatlichen Verwaltung des<br />

Freistaates Bayern vom 18.12.1981 (StAnzNr. 53) haben die obersten Dienstbehörden für ihren nachgeordneten Bereich u.a.<br />

Betriebsärzte zu bestellen, wenn die gesamte Einsatzzeit in einer Behörde für den Betriebsarzt 60 Stunden und mehr beträgt.<br />

Diese Voraussetzung trifft für verschiedene Behörden <strong>der</strong> <strong>Staatsbauverwaltung</strong> zu.<br />

Da die Bestellung eines eigenen Betriebsarztes nicht wirtschaftlich und wegen <strong>der</strong> räumlichen Streuung <strong>der</strong> Einsatzorte auch<br />

nicht zweckmäßig ist, werden die arbeitsmedizinischen Aufgaben in <strong>der</strong> <strong>Staatsbauverwaltung</strong> einem privaten betriebsärztlichen<br />

Dienst übertragen. Für die gesamte <strong>Staatsbauverwaltung</strong> errechnet sich unter Einbeziehung <strong>der</strong> Bürobereiche (Untersuchung <strong>der</strong><br />

Augen bei Bildschirmtätigkeit) eine Einsatzzeit von 3.700 Stunden.<br />

1999 gegenüber 1998:<br />

80,0 Tsd. DM mehr: nach dem voraussichtlichen Bedarf.<br />

Zu 03 62/547 01<br />

Bei diesem Titel werden die Ausgaben <strong>der</strong> <strong>Staatsbauverwaltung</strong> für die vielfältigen Kontakte mit dem Ausland, insbeson<strong>der</strong>e für<br />

Repräsentationsverpflichtungen und sonstige Sachausgaben bei Besuchen im Ausland und bei <strong>der</strong> Betreuung ausländischer<br />

Besuchergruppen nachgewiesen.

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