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Staatsbauverwaltung - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen ...

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Erläuterungen<br />

03 71<br />

Oberfinanzdirektionen, Landesbauabteilungen<br />

Vorbemerkungen zu Kapitel 03 71<br />

Aufgrund § 8 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) vom 30. August 1971 (BGBl I S. 1426) sind bei den<br />

Oberfinanzdirektionen Landesbauabteilungen eingerichtet. Diesen wurde aufgrund § 8 Abs. 7 FVG mit Verwaltungsabkommen<br />

vom 27.12./30.12.1993 die Wahrnehmung <strong>der</strong> Bauaufgaben des Bundes (einschl. NATO und Stationierungsstreitkräfte)<br />

übertragen.<br />

Über die Durchführung <strong>der</strong> Bauaufgaben <strong>der</strong> Bundesanstalt für Arbeit besteht mit dieser ein geson<strong>der</strong>tes Verwaltungsabkommen.<br />

Zu den Bauaufgaben, die von den Oberfinanzdirektionen München und Nürnberg wahrgenommen werden, gehören auch<br />

sämtliche Bauverwaltungsaufgaben.<br />

Mit Beschluß des Bayer. Landtags vom 04.11.1993 wurde die Fach- und Dienstaufsicht über die Landesbauabteilungen <strong>der</strong><br />

Oberfinanzdirektionen vom <strong>Staatsministerium</strong> <strong>der</strong> <strong>Finanzen</strong> auf das <strong>Staatsministerium</strong> des Innern übertragen. Mit <strong>der</strong><br />

Zusammenlegung <strong>der</strong> Staatlichen Hochbauämter zum 01.01.1997 obliegt die Fachaufsicht über die Bauaufgaben <strong>der</strong><br />

Landesfinanzverwaltung den Regierungen.<br />

Zu 03 71/232 01<br />

Nach Beendigung <strong>der</strong> ISYBAU-Projekte durch den Bund wird die Entwicklung von EDV-Programmen gemeinsam mit an<strong>der</strong>en<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n weitergeführt. Auf <strong>der</strong> Grundlage gegenseitiger Vereinbarungen werden die Kosten von den beteiligten Län<strong>der</strong>n<br />

erstattet (Die Einnahmen wurden bisher bei Tit. 271 02 nachgewiesen).<br />

Zu 03 71/256 12<br />

Hier werden die Zuweisungen <strong>der</strong> Bundesanstalt für Arbeit zu den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen eingenommen.<br />

Zu 03 71/271 02<br />

Die Einnahmen werden künftig bei Tit. 232 01 nachgewiesen.<br />

Zu 03 71/422 01<br />

Bezüge einschließlich Zulagen und Zuwendungen. 1999 2000<br />

Tsd. DM Tsd. DM<br />

Davon<br />

Aufwandsentschädigungen für 2 Beamte 3,6 3,6<br />

Zu 03 71/422 11 und 422 31<br />

Bezüge einschließlich Zulagen und Zuwendungen.<br />

Zu 03 71/425 01<br />

Vergütungen einschließlich Zulagen und Zuwendungen sowie Landesanteil zur Sozialversicherung und Umlage zur<br />

Zusatzversorgung.<br />

Zu 03 71/425 12<br />

Hier sind die Vergütungen von Angestellten nachzuweisen, die aufgrund von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen aus den<br />

Zuweisungen <strong>der</strong> Bundesanstalt für Arbeit beschäftigt werden (einschließlich etwaiger ergänzen<strong>der</strong> Landesmittel).<br />

Zu 03 71/425 15<br />

Hier sind die Vergütungen von Angestellten nachzuweisen, auf die die Son<strong>der</strong>regelung zu SR 2 y BAT - Zeitangestellte,<br />

Angestellte für Aufgaben von begrenzter Dauer und Aushilfsangestellte - anzuwenden ist und die zu Lasten gebundener Stellen<br />

verrechnet werden.

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