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Staatsbauverwaltung - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen ...

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133<br />

Erläuterungen<br />

03 75<br />

Autobahndirektionen<br />

Zu 03 75/812 01 1999 2000<br />

Tsd. DM Tsd. DM<br />

1. Ausstattung von Dienstgebäuden und -räumen<br />

- Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle<br />

- 200,0<br />

Regensburg<br />

- Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Kempten 100,0 -<br />

2. Beschaffungen für die Autobahndirektion Südbayern,<br />

Dienststelle Kempten<br />

- Prägegerät - 14,0<br />

- Faltmaschine - 15,0<br />

- Tresor - 25,0<br />

3. Beschaffung einer Lautsprecher- und audiovisuellen<br />

- 20,0<br />

Anlage für einen Besprechungsraum bei <strong>der</strong><br />

Autobahndirektion Nordbayern<br />

4. Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung für die<br />

44,0 -<br />

Kantineneinrichtung bei <strong>der</strong> Autobahndirektion<br />

Nordbayern, einschließlich <strong>der</strong> Erneuerung des<br />

Zahlungssystems<br />

5. Ersatzbeschaffung eines Zeiterfassungssystems für die<br />

- 15,0<br />

Dienststelle Nürnberg <strong>der</strong> Autobahndirektion<br />

Nordbayern<br />

6. Verbesserte Nutzung des Ausa-Fernmeldenetzes für die<br />

- 350,0<br />

Kommunikationsstruktur zwischen Autobahndirektion<br />

Nordbayern und den nachgeordneten Dienststellen<br />

Zusammen 144,0 639,0<br />

Zu 03 75/812 15<br />

Anbindung <strong>der</strong> TK-Anlage <strong>der</strong> Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Kempten (Prinz-Franz-Kaserne) an das<br />

Autobahnfernsprechnetz.<br />

Zu 03 75/71<br />

Aus den Ansätzen dürfen auch Feldaufwandsentschädigungen nach den geltenden Bestimmungen gezahlt werden. Die<br />

durchschnittliche Zahl <strong>der</strong> Beschäftigten ergibt sich aus dem Stellenplan.<br />

Der bei <strong>der</strong> Zweckbestimmung verwendete, für den Bereich des Epl. 03 B einheitliche Begriff "Kosten <strong>der</strong> Entwurfsbearbeitung<br />

und Bauleitung" entspricht inhaltlich voll den "Kosten <strong>der</strong> Entwurfsbearbeitung und Bauaufsicht" im Sinne von Nr. 4 <strong>der</strong> Anlage zu<br />

§ 2 <strong>der</strong> 2. AVVFStr und von § 6 Abs. 3 BStrVermG in <strong>der</strong> Fassung des Art. 3 FAnpG.<br />

1999 gegenüber 1998:<br />

7.673,0 Tsd. DM weniger: vor allem aufgrund rückläufiger Planungen und dem Abbau von Stellen im Rahmen des 20-Punkte-<br />

Programms <strong>der</strong> Staatsregierung.<br />

2000 gegenüber 1999:<br />

2.093,0 Tsd. DM mehr: zum Ausgleich für Preissteigerungen und Erhöhung <strong>der</strong> Angestelltenvergütungen.<br />

Zu 03 75/537 71<br />

Zur Begründung von großräumigen Verkehrsplanungen und für den Vergleich von Alternativen in Raumordnungsverfahren von<br />

Bundesautobahnen sind verkehrswirtschaftliche Untersuchungen erfor<strong>der</strong>lich. Soweit <strong>der</strong> Bund die Kosten <strong>der</strong><br />

verkehrswirtschaftlichen Untersuchungen nicht trägt o<strong>der</strong> Kostenbeteiligungen des Landes an solchen Untersuchungen anfallen,<br />

sind diese hier veranschlagt.

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