Staatsbauverwaltung - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen ...
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Epl. 03 B – <strong>Staatsbauverwaltung</strong> -<br />
Anlage A<br />
Ausweis<br />
für den Um- und Ausbau <strong>der</strong> Staatsstraßen<br />
(Zu Kapitel 03 76 Titel 750 00)<br />
Die im Ausweis aufgeführten Um- und Ausbaumaßnahmen entsprechen dem <strong>der</strong>zeit gültigen Ausbauplan für die<br />
Staatsstraßen, wie er in das Landesentwicklungsprogramm eingegangen ist. Für die einzelnen Bauvorhaben wurde<br />
bei <strong>der</strong> Erläuterung die Dringlichkeit innerhalb des Ausbauplans wie folgt ausgewiesen:<br />
DÜ = Überhang-Maßnahmen<br />
D1 = Maßnahmen <strong>der</strong> 1. Dringlichkeit<br />
D2 = Maßnahmen <strong>der</strong> 2. Dringlichkeit<br />
Abgeschlossene Bauvorhaben wurden nicht mehr aufgenommen. Teilmaßnahmen, die in absehbarer Zeit nicht<br />
verwirklicht werden können, wurden bei den Erläuterungen von den Gesamtbaukosten und von den<br />
voraussichtlichen Ausgaben bis einschließlich 1998 mit den zutreffenden Beträgen abgesetzt. Die in Spalte 6<br />
ausgewiesenen Vorjahresbeträge können nicht in jedem Fall auf die bei den Erläuterungen angegebenen<br />
voraussichtlichen Ausgaben bis einschließlich 1998 bezogen werden, da in <strong>der</strong> Spalte 6 noch Ausgaben für<br />
abgeschlossene Bauabschnitte enthalten sind, die bei den Erläuterungen nicht mehr erfaßt sind (vgl. oben).<br />
In den Titeln 770 01 bis 770 10 bzw. 773 03 bis 772 09 sind Maßnahmen zusammengefaßt, die nach VV Nr. 1.3 zu<br />
Art. 24 BayHO nicht einzeln im Haushaltsplan zu erläutern sind. Beson<strong>der</strong>e Infrastrukturmaßnahmen werden bei Titel<br />
771 01 ff. veranschlagt.<br />
Die bei Titel 773 01 ausgebrachten Mittel werden für die Fachplanung, Entwurfsbearbeitung und Bauleitung aller<br />
Maßnahmen <strong>der</strong> Anlage A verwendet. Die Ausgaben werden bei Kapitel 03 76 Titelgruppe 73 nachgewiesen.<br />
Soweit Ausbauvorhaben bis 2,0 Mio DM Gesamtbaukosten, die bei Titel 770 01 nachgewiesen wurden, durch<br />
Erhöhung <strong>der</strong> Baukosten o<strong>der</strong> durch Erweiterung des Bauvorhabens nunmehr bei den Titeln 750 02 bis 765 40 zu<br />
veranschlagen sind, werden die in den abgelaufenen Haushaltsjahren bei Titel 770 01 verrechneten Ausgaben in<br />
Spalte 6 belassen, bei den Erläuterungen jedoch bei den Einzelmaßnahmen ausgewiesen.<br />
Die bei den Einzelmaßnahmen ausgewiesenen Gesamtbaukosten bzw. Gesamtkosten bei<br />
Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen sind nach den sich aus Ausbauquerschnitt und Länge <strong>der</strong> Streckenabschnitte<br />
ergebenden Baukosten ermittelt. Die Unterlagen nach Art. 24 BayHO liegen für die Anfor<strong>der</strong>ungen 1999 und 2000,<br />
soweit sie erfor<strong>der</strong>lich sind, vor.<br />
Im Ausweis sind bei den entsprechenden Titeln nachrichtlich auch die Bauvorhaben aufgeführt, die im Rahmen <strong>der</strong><br />
Verwendung von Privatisierungserlösen (Offensive Zukunft Bayern) bei Kapitel 13 03 Titel 750 70 und Kapitel 13 08<br />
Titel 750 54 finanziert werden, da bei einzelnen Bauvorhaben eine Restfinanzierung bei Kapitel 03 76 Titel 750 00<br />
notwendig sein kann.<br />
Bei Bauvorhaben, für die eine anteilige Finanzierung aus Kapitel 13 03 Titel 750 70 (3. Tranche <strong>der</strong><br />
Privatisierungserlöse) vorgesehen ist, sind in den Gesamtbaukosten bzw. den voraussichtlichen Ausgaben bis<br />
einschl. 1998 die bei Kapitel 13 03 Titel 750 70 veranschlagten Beträge enthalten.