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Staatsbauverwaltung - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen ...

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Epl. 03 B – <strong>Staatsbauverwaltung</strong> -<br />

Anlage A<br />

Ausweis<br />

für den Um- und Ausbau <strong>der</strong> Staatsstraßen<br />

(Zu Kapitel 03 76 Titel 750 00)<br />

Die im Ausweis aufgeführten Um- und Ausbaumaßnahmen entsprechen dem <strong>der</strong>zeit gültigen Ausbauplan für die<br />

Staatsstraßen, wie er in das Landesentwicklungsprogramm eingegangen ist. Für die einzelnen Bauvorhaben wurde<br />

bei <strong>der</strong> Erläuterung die Dringlichkeit innerhalb des Ausbauplans wie folgt ausgewiesen:<br />

DÜ = Überhang-Maßnahmen<br />

D1 = Maßnahmen <strong>der</strong> 1. Dringlichkeit<br />

D2 = Maßnahmen <strong>der</strong> 2. Dringlichkeit<br />

Abgeschlossene Bauvorhaben wurden nicht mehr aufgenommen. Teilmaßnahmen, die in absehbarer Zeit nicht<br />

verwirklicht werden können, wurden bei den Erläuterungen von den Gesamtbaukosten und von den<br />

voraussichtlichen Ausgaben bis einschließlich 1998 mit den zutreffenden Beträgen abgesetzt. Die in Spalte 6<br />

ausgewiesenen Vorjahresbeträge können nicht in jedem Fall auf die bei den Erläuterungen angegebenen<br />

voraussichtlichen Ausgaben bis einschließlich 1998 bezogen werden, da in <strong>der</strong> Spalte 6 noch Ausgaben für<br />

abgeschlossene Bauabschnitte enthalten sind, die bei den Erläuterungen nicht mehr erfaßt sind (vgl. oben).<br />

In den Titeln 770 01 bis 770 10 bzw. 773 03 bis 772 09 sind Maßnahmen zusammengefaßt, die nach VV Nr. 1.3 zu<br />

Art. 24 BayHO nicht einzeln im Haushaltsplan zu erläutern sind. Beson<strong>der</strong>e Infrastrukturmaßnahmen werden bei Titel<br />

771 01 ff. veranschlagt.<br />

Die bei Titel 773 01 ausgebrachten Mittel werden für die Fachplanung, Entwurfsbearbeitung und Bauleitung aller<br />

Maßnahmen <strong>der</strong> Anlage A verwendet. Die Ausgaben werden bei Kapitel 03 76 Titelgruppe 73 nachgewiesen.<br />

Soweit Ausbauvorhaben bis 2,0 Mio DM Gesamtbaukosten, die bei Titel 770 01 nachgewiesen wurden, durch<br />

Erhöhung <strong>der</strong> Baukosten o<strong>der</strong> durch Erweiterung des Bauvorhabens nunmehr bei den Titeln 750 02 bis 765 40 zu<br />

veranschlagen sind, werden die in den abgelaufenen Haushaltsjahren bei Titel 770 01 verrechneten Ausgaben in<br />

Spalte 6 belassen, bei den Erläuterungen jedoch bei den Einzelmaßnahmen ausgewiesen.<br />

Die bei den Einzelmaßnahmen ausgewiesenen Gesamtbaukosten bzw. Gesamtkosten bei<br />

Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen sind nach den sich aus Ausbauquerschnitt und Länge <strong>der</strong> Streckenabschnitte<br />

ergebenden Baukosten ermittelt. Die Unterlagen nach Art. 24 BayHO liegen für die Anfor<strong>der</strong>ungen 1999 und 2000,<br />

soweit sie erfor<strong>der</strong>lich sind, vor.<br />

Im Ausweis sind bei den entsprechenden Titeln nachrichtlich auch die Bauvorhaben aufgeführt, die im Rahmen <strong>der</strong><br />

Verwendung von Privatisierungserlösen (Offensive Zukunft Bayern) bei Kapitel 13 03 Titel 750 70 und Kapitel 13 08<br />

Titel 750 54 finanziert werden, da bei einzelnen Bauvorhaben eine Restfinanzierung bei Kapitel 03 76 Titel 750 00<br />

notwendig sein kann.<br />

Bei Bauvorhaben, für die eine anteilige Finanzierung aus Kapitel 13 03 Titel 750 70 (3. Tranche <strong>der</strong><br />

Privatisierungserlöse) vorgesehen ist, sind in den Gesamtbaukosten bzw. den voraussichtlichen Ausgaben bis<br />

einschl. 1998 die bei Kapitel 13 03 Titel 750 70 veranschlagten Beträge enthalten.

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