Staatsbauverwaltung - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen ...
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23<br />
03 62<br />
Sammelansätze für den Gesamtbereich des Epl. 03 B - <strong>Staatsbauverwaltung</strong> -<br />
Erläuterungen<br />
Zu 03 62/459 31<br />
Aus dem Titel werden Aufwandsentschädigungen gemäß <strong>der</strong> noch zu erlassenden Richtlinie über die Zahlung einer<br />
Aufwandsentschädigung an bayerische Beamte in Fällen dienstlich veranlaßter getrennter Haushaltsführung bei Versetzung o<strong>der</strong><br />
Abordnung vom Inland ins Ausland, im Ausland und vom Ausland ins Inland (BayAER-Ausland) geleistet.<br />
Zu 03 62/518 02<br />
Dienst-, Werkdienst- und Mietwohnungsverhältnisse in bundeseigenen Gebäuden, die dem Freistaat Bayern im Rahmen <strong>der</strong><br />
Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen zur Verfügung stehen, werden nach den betrieblichen o<strong>der</strong> dienstlichen<br />
Erfor<strong>der</strong>nissen vom Freistaat Bayern mit seinen Beschäftigten in eigener Zuständigkeit nach den landesrechtlichen Vorschriften<br />
begründet.<br />
Bei Mietwohnungen werden die Mieten vom Wohnungsinhaber unmittelbar an die Bundeskasse gezahlt.<br />
Bei Dienst- und Werkdienstwohnungen werden die Dienst- und Werkdienstwohnungsvergütungen von den Bezügen <strong>der</strong><br />
Wohnungsinhaber einbehalten und von den für den Staatshaushalt zuständigen Kassen bei Kap. 03 62 Titel 124 02<br />
eingenommen, sodann halbjährlich in Höhe <strong>der</strong> tatsächlich eingenommenen Bezüge auf Anordnung <strong>der</strong> Obersten Baubehörde im<br />
Bayerischen <strong>Staatsministerium</strong> des Innern dem Bundeshaushalt (Kap. 12 10 Titel 124 01 und 124 02) zugeführt.<br />
Die Ausgaben sind - als durchlaufen<strong>der</strong> Posten - in Höhe <strong>der</strong> voraussichtlichen Einnahmen des Titel 124 02 veranschlagt.<br />
2000 gegenüber 1999:<br />
100,0 Tsd. DM mehr: aufgrund <strong>der</strong> zu erwartenden Einnahmen<br />
Zu 03 62/519 01<br />
Die Ansätze für die Unterhaltung aller Grundstücke und baulichen Anlagen des Einzelplans 03 B werden global bei Kap. 03 62<br />
Titel 519 01 veranschlagt, um einen elastischen und möglichst wirkungsvollen Mitteleinsatz zu erreichen.<br />
Die Ausgaben werden bei dem Titel 519 01 <strong>der</strong> Kap. 03 61, 03 71, 03 72, 03 74, 03 75 und 03 76 nachgewiesen.<br />
Der Bedarf wurde aufgrund von Orientierungswerten mit Hilfe <strong>der</strong> Gebäudedatei wie folgt ermittelt:<br />
1999 2000<br />
Tsd. DM Tsd. DM<br />
Kapitel 03 61 264,0 286,0<br />
Kapitel 03 71 206,0 223,0<br />
Kapitel 03 72 2.443,0 2.638,0<br />
Kapitel 03 74 271,0 293,0<br />
Kapitel 03 75 625,0 675,0<br />
Kapitel 03 76 2.639,0 2.849,0<br />
Zusammen 6.448,0 6.964,0<br />
Davon sind vorgesehen für 1999 2000<br />
Tsd. DM Tsd. DM<br />
1. Unterhaltung <strong>der</strong> verwaltungseigenen Grundstücke und 6.098,0 6.777,0<br />
baulichen Anlagen einschließlich Zubehör<br />
2. Unterhaltung <strong>der</strong> gemieteten o<strong>der</strong> gepachteten Grundstücke<br />
350,0 187,0<br />
und baulichen Anlagen einschließlich Zubehör<br />
Zusammen 6.448,0 6.964,0<br />
davon für Energieeinsparmaßnahmen 1.600,0 1.800,0<br />
1999 gegenüber 1998:<br />
111,0 Tsd. DM weniger,<br />
2000 gegenüber 1999:<br />
516,0 Tsd. DM mehr: aufgrund des erhöhten Bedarfs zur Substanzerhaltung.<br />
Zu 03 62/525 01<br />
1999 gegenüber 1998:<br />
50,0 Tsd. DM mehr: Umschichtung von TG 86<br />
41,0 Tsd. DM mehr: für eine Intensivierung <strong>der</strong> Fortbildung<br />
91,0 Tsd. DM mehr<br />
2000 gegenüber 1999:<br />
259,0 Tsd. DM mehr: für eine weitere Intensivierung <strong>der</strong> Fortbildung.<br />
Zu 03 62/526 01<br />
Der Ansatz dient zur Auszahlung von Prozeßvertretungskosten und Hauptsacheleistungen, soweit diese nicht im Zusammenhang<br />
mit <strong>der</strong> Ausübung <strong>der</strong> Vertretung des Staates in Rechtsangelegenheiten durch das Bayerische <strong>Staatsministerium</strong> <strong>der</strong> <strong>Finanzen</strong><br />
o<strong>der</strong> die Bezirksfinanzdirektionen angefallen sind.