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Staatsbauverwaltung - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen ...

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93<br />

Erläuterungen<br />

03 72<br />

Staatliche Hochbauämter<br />

Zu 03 72/381 01<br />

Die für die Hochbaumaßnahmen des Landes erfor<strong>der</strong>lichen Bauleitungskosten sind bei den Einzelmaßnahmen <strong>der</strong> Anlage S<br />

mitveranschlagt. Sie sollen auch, soweit Landesbaumaßnahmen durchgeführt werden, zentral im Staatshaushalt nachgewiesen<br />

werden. Bei den von den Staatl. Hochbauämtern durchgeführten Baumaßnahmen werden die Bauleitungskosten bei den<br />

einzelnen Bauvorhaben zugunsten von Kap. 03 72 Titel 381 01 verausgabt und rechnungsmäßig bei Kap. 03 72 Titelgruppe 79<br />

nachgewiesen (vgl. auch Erläuterung zu Titelgruppe 79 - Ausgaben -).<br />

Zu 03 72/381 02 und 381 03<br />

Die erwarteten Erstattungen von Bauleitungsmitteln sind in Abhängigkeit vom Umfang <strong>der</strong> voraussichtlich durchzuführenden<br />

Hochbaumaßnahmen von Bezirken und Sonstiger veranschlagt.<br />

1999 gegenüber 1998:<br />

850,0 Tsd. DM weniger: nach den zu erwartenden Einnahmen.<br />

Zu 03 72/422 01<br />

Bezüge einschließlich Zulagen und Zuwendungen. 1999 2000<br />

Tsd. DM Tsd. DM<br />

Davon<br />

Baustellenzulagen 20,0 20,0<br />

Zu 03 72/422 11<br />

Bezüge einschließlich Zulagen und Zuwendungen.<br />

Zu 03 72/422 21<br />

Anwärter- und Dienstanfängerbezüge.<br />

Zu 03 72/422 31<br />

Bezüge einschließlich Zulagen und Zuwendungen.<br />

Zu 03 72/422 41<br />

Vgl. Erläuterungen zu Kap. 03 62 Tit. 422 41.<br />

Zu 03 72/425 01<br />

Vergütungen einschließlich Zulagen und Zuwendungen sowie Landesanteil zur Sozialversicherung und Umlage zur<br />

Zusatzversorgung.<br />

1999 2000<br />

Tsd. DM Tsd. DM<br />

Davon<br />

Baustellenzulagen 90,0 90,0<br />

Zu 03 72/425 11<br />

Vergütungen einschließlich Zulagen und Zuwendungen sowie Landesanteil zur Sozialversicherung und Umlage zur<br />

Zusatzversorgung.<br />

Zu 03 72/425 12<br />

Hier sind die Vergütungen von Angestellten nachzuweisen, die aufgrund von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen aus den<br />

Zuweisungen <strong>der</strong> Bundesanstalt für Arbeit beschäftigt werden (einschließlich etwaiger ergänzen<strong>der</strong> Landesmittel).<br />

Zu 03 72/425 15<br />

Hier sind die Vergütungen von Angestellten nachzuweisen, auf die die Son<strong>der</strong>regelung zu SR 2y BAT - Zeitangestellte,<br />

Angestellte für Aufgaben von begrenzter Dauer und Aushilfangestellte - anzuwenden ist und die zu Lasten gebundener Stellen<br />

verrechnet werden.<br />

Zu 03 72/425 17<br />

Nachweisung <strong>der</strong> Vergütungen einschl. Zulagen und Zuwendungen sowie Landesanteil zur Sozialversicherung und Umlage zur<br />

Zusatzversorgung für Aushilfskräfte, <strong>der</strong>en Vergütungen aus dem ganz o<strong>der</strong> teilweise freien Stellengehalt <strong>der</strong> beurlaubten<br />

Bediensteten entrichtet werden.<br />

Zu 03 72/425 41<br />

Vgl. Erläuterungen zu Kap. 03 62 Tit. 425 41.

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