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Staatsbauverwaltung - Bayerisches Staatsministerium der Finanzen ...

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57<br />

Erläuterungen<br />

03 64<br />

Wohnungsbauför<strong>der</strong>ung<br />

Zu 03 64/681 74<br />

Vgl. Erläuterung zu Titel 893 74.<br />

Zu 03 64/863 73<br />

Nach § 18 II. WoBauG beteiligt sich <strong>der</strong> Bund an <strong>der</strong> Finanzierung des von den Län<strong>der</strong>n geför<strong>der</strong>ten sozialen Wohnungsbaus mit<br />

150 Mio DM jährlich. Der bayer. Anteil beträgt für 1999/2000 voraussichtlich je 27.133,0 Tsd. DM. Davon werden je 4.070,0<br />

Tsd. DM als Haushaltsbetrag (1998: Soll 4.068,0 Tsd. DM, Ist 4.070,0 Tsd. DM) und 23.063,0 Tsd. DM als<br />

Verpflichtungsermächtigung veranschlagt. Für die Abwicklung <strong>der</strong> Verpflichtungsermächtigungen (1998: Soll 23.049,0 Tsd. DM,<br />

Ist 23.063,0 Tsd. DM) sind Ausgabemittel bei Tit. 863 59 veranschlagt.<br />

Vgl. auch die Übersicht "För<strong>der</strong>ung des sozialen Wohnungsbaues" bei 03 64/893 72.

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