neu - Studieninstitut Emscher-Lippe für kommunale Verwaltung
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Seminar - Nr. 5.17<br />
Der Erstbescheid - Form, Aufbau und Inhalt<br />
Zielgruppe<br />
Seminarinhalt<br />
Interessierte Mitarbeiter/innen aus allen <strong>Verwaltung</strong>sbereichen,<br />
die keine oder nur geringe Kenntnisse im Hinblick auf die Erstellung<br />
von Bescheiden haben.<br />
<strong>Verwaltung</strong>sentscheidungen in Form von Bescheiden müssen hinsichtlich<br />
der Darstellung des Sachverhalts, der rechtlichen Begründung<br />
und des Tenors korrekt sein, wenn sie im Widerspruchsverfahren<br />
oder vor Gericht Bestand haben sollen. Die Bescheide<br />
sollten außerdem so formuliert sein, dass sie auf Akzeptanz<br />
beim Bürger treffen und nicht nötige Rechtsbehelfe verursachen.<br />
Das Seminar bezweckt, das insoweit notwendige Grundlagenwissen<br />
zu vermitteln.<br />
Schwerpunkte:<br />
• Abgrenzung Erstbescheid / Widerspruchsbescheid<br />
• Abgrenzung zu anderen Formen von <strong>Verwaltung</strong>svorgängen<br />
• (Aktenvermerk, Brief, Protokoll)<br />
• Aufbau eines Erstbescheids:<br />
- Tenor<br />
- Gründe<br />
- Rechtsbehelfsbelehrung<br />
• Darstellung der Gründe:<br />
- Sachverhaltsdarstellung<br />
- Rechtliche Würdigung<br />
• Bedeutung der Sprache im Erstbescheid<br />
• Bekanntgabe des Erstbescheids<br />
Referent<br />
Termin<br />
Ort<br />
Entgelt<br />
Stefan Hange, Rechtsanwalt, Bad Neuenahr<br />
18.09.2006, von 10:00 - 17:00 Uhr<br />
<strong>Studieninstitut</strong> für <strong>kommunale</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>Emscher</strong>-<strong>Lippe</strong>,<br />
Schillerstraße 26, 46282 Dorsten<br />
Pro Person und Tag 90 Euro, Nichtmitglieder 100 Euro<br />
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