neu - Studieninstitut Emscher-Lippe für kommunale Verwaltung
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Seminar - Nr. 3.94<br />
Rückabwicklung von Leistungen nach dem SGB II<br />
Zielgruppe<br />
Seminarinhalt<br />
Mitarbeiter/innen der Sozialämter, sozialen Fachbereichen, der<br />
Arbeitsagenturen oder Arbeitsgemeinschaften<br />
Leistungen nach dem SGB II müssen teilweise gewährt werden,<br />
obwohl die Hilfebedürftigen, ihre Partner oder Eltern über Ansprüche<br />
gegen Dritte verfügen. In diesen Fällen gilt es, durch die<br />
konsequente Nutzung aller rechtlichen Möglichkeiten den Nachrang<br />
der Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II (wieder)<br />
herzustellen.<br />
In dieser Veranstaltung sollen die unterschiedlichen öffentlichbzw.<br />
privatrechtlichen Wege zur Erlangung dieses Zieles in ihren<br />
Grundzügen und ihrer Bedeutung für die Praxis aufgezeigt und<br />
unter Nutzung von praktischen Fällen erarbeitet werden.<br />
Schwerpunkte:<br />
• Überleitung von Ansprüchen nach § 33 SGB II (ohne vertiefende<br />
Betrachtung der privatrechtlichen Grundlagen)<br />
• Erstattungsansprüche nach den §§ 102 ff. SGB X<br />
• Kostenersatz nach den §§ 34 und 35 SGB II<br />
• Kostenerstattung nach § 50 SGB X<br />
Referent<br />
Termin<br />
Ort<br />
Entgelt<br />
Paul-Heinz Westerhelweg, Dozent an der FHöV NRW<br />
08.12.2006, von 09:00 - 16:00 Uhr<br />
<strong>Studieninstitut</strong> für <strong>kommunale</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>Emscher</strong>-<strong>Lippe</strong>,<br />
Schillerstraße 26, 46282 Dorsten<br />
Pro Person und Tag 90 Euro, Nichtmitglieder 100 Euro<br />
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