neu - Studieninstitut Emscher-Lippe für kommunale Verwaltung
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Seminar - Nr. 5.55<br />
Straßenreinigungsgebührenrecht<br />
Zielgruppe<br />
Seminarinhalt<br />
<strong>neu</strong><br />
Mitarbeiter/innen in der Kämmerei und sonstigen Abteilungen,<br />
die mit der Erhebung der Straßenreinigungsgebühren befasst<br />
sind<br />
Die rechtlichen Aspekte der Erhebung von Straßenreinigungsgebühren<br />
werden erörtert, Lösungsansätze diskutiert und untersucht.<br />
Einen aktuellen Schwerpunkt wird die jüngere Rechtsprechung<br />
des OVG Münster bilden, die in den Städten und Gemeinden für<br />
Furore gesorgt hat. Das OVG kommt in strikter Anwendung des<br />
Vorteilsprinzips zu mannigfaltigen Differenzierungspflichten,<br />
insbesondere bei den Winterdienstgebühren. Akribisch werden<br />
zudem die erforderlichen Kosten für Sommerreinigung und<br />
Winterdienst einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Gleichzeitig<br />
wird es als zulässig akzeptiert, auf die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren<br />
ganz zu verzichten und stattdessen die<br />
Grundsteuer in Höhe der ausgefallenen Kosten anzuheben.<br />
Das Seminar beginnt mit einer kurzen Einführung in das <strong>kommunale</strong><br />
Abgabenrecht.<br />
Schwerpunkte:<br />
• Gegenstand der Straßenreinigungsgebühr<br />
• Anlagenbegriff im Straßenreinigungsrecht<br />
• Abrechnungsgebiet, erschlossene Grundstücke<br />
• Verteilung der Straßenreinigungskosten<br />
• Frontmetermaßstab und andere Verteilungsmaßstäbe<br />
• Hinterliegergrundstücke, Gebührenerhebung in Stichstraßen<br />
und -wegen<br />
• Errechnung des Gemeindeanteils<br />
• Gebührenfragen in der Straßenreinigungssatzung<br />
Referent<br />
Termin<br />
Ort<br />
Entgelt<br />
Roland Thomas, Hauptreferent Städte- und Gemeindebund NW<br />
07.09.2006, von 09:00 - 16:00 Uhr<br />
<strong>Studieninstitut</strong> für <strong>kommunale</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>Emscher</strong>-<strong>Lippe</strong>,<br />
Schillerstraße 26, 46282 Dorsten<br />
Pro Person und Tag 90 Euro, Nichtmitglieder 100 Euro<br />
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