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neu - Studieninstitut Emscher-Lippe für kommunale Verwaltung

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Seminar - Nr. 5.55<br />

Straßenreinigungsgebührenrecht<br />

Zielgruppe<br />

Seminarinhalt<br />

<strong>neu</strong><br />

Mitarbeiter/innen in der Kämmerei und sonstigen Abteilungen,<br />

die mit der Erhebung der Straßenreinigungsgebühren befasst<br />

sind<br />

Die rechtlichen Aspekte der Erhebung von Straßenreinigungsgebühren<br />

werden erörtert, Lösungsansätze diskutiert und untersucht.<br />

Einen aktuellen Schwerpunkt wird die jüngere Rechtsprechung<br />

des OVG Münster bilden, die in den Städten und Gemeinden für<br />

Furore gesorgt hat. Das OVG kommt in strikter Anwendung des<br />

Vorteilsprinzips zu mannigfaltigen Differenzierungspflichten,<br />

insbesondere bei den Winterdienstgebühren. Akribisch werden<br />

zudem die erforderlichen Kosten für Sommerreinigung und<br />

Winterdienst einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Gleichzeitig<br />

wird es als zulässig akzeptiert, auf die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren<br />

ganz zu verzichten und stattdessen die<br />

Grundsteuer in Höhe der ausgefallenen Kosten anzuheben.<br />

Das Seminar beginnt mit einer kurzen Einführung in das <strong>kommunale</strong><br />

Abgabenrecht.<br />

Schwerpunkte:<br />

• Gegenstand der Straßenreinigungsgebühr<br />

• Anlagenbegriff im Straßenreinigungsrecht<br />

• Abrechnungsgebiet, erschlossene Grundstücke<br />

• Verteilung der Straßenreinigungskosten<br />

• Frontmetermaßstab und andere Verteilungsmaßstäbe<br />

• Hinterliegergrundstücke, Gebührenerhebung in Stichstraßen<br />

und -wegen<br />

• Errechnung des Gemeindeanteils<br />

• Gebührenfragen in der Straßenreinigungssatzung<br />

Referent<br />

Termin<br />

Ort<br />

Entgelt<br />

Roland Thomas, Hauptreferent Städte- und Gemeindebund NW<br />

07.09.2006, von 09:00 - 16:00 Uhr<br />

<strong>Studieninstitut</strong> für <strong>kommunale</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>Emscher</strong>-<strong>Lippe</strong>,<br />

Schillerstraße 26, 46282 Dorsten<br />

Pro Person und Tag 90 Euro, Nichtmitglieder 100 Euro<br />

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