Von der Gewässerpflege zur Gewässerentwicklung - WBW ...
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Rechtsgrundlagen <strong>der</strong> Gewässerunterhaltung<br />
Teil I Überblick<br />
Handbuch Wasser 2, Heft 31 (1996)<br />
Der Leitfaden fasst die rechtlichen Grundlagen <strong>der</strong> Gewässerunterhaltung<br />
an öffentlichen Gewässern zusammen, die sich durch<br />
die Novellierung des Wassergesetzes von Baden-Württemberg im<br />
1996 verän<strong>der</strong>ten. Er sollte den Unterhaltungspflichtigen als Einführung<br />
in die neue Gesetzeslage dienen. Dafür werden die Neuregelungen<br />
ausführlich beschrieben, ihre Bedeutung für die Unterhaltung<br />
<strong>der</strong> Gewässer hervorgehoben und mit Skizzen und Bildmaterial<br />
anschaulich gemacht. Alle neuen und verän<strong>der</strong>ten<br />
Paragraphen sind aus dem Wassergesetz exzerpiert und in Kästen<br />
übersichtlich im Text integriert, sodass sich <strong>der</strong> Leitfaden zudem als<br />
rechtliches Nachschlagewerk sehr gut eignet.<br />
Ein Schwerpunkt des Heftes bildet die Schil<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Eigentumsverhältnisse<br />
in und am Gewässer und <strong>der</strong>en Verän<strong>der</strong>ungen bei<br />
eigendynamischen Verän<strong>der</strong>ungen des Gewässerbettes.<br />
Ein zweiter Schwerpunkt ist die genaue Zuordnung <strong>der</strong> Verantwortlichkeiten<br />
bei <strong>der</strong> Unterhaltung <strong>der</strong> Gewässer und <strong>der</strong>en Anlagen<br />
und die Darstellung des Umfanges <strong>der</strong> Unterhaltungspflicht.<br />
Dabei wird u.a. auf die Abgrenzung <strong>der</strong> Unterhaltung zum Ausbau<br />
<strong>der</strong> Gewässer näher eingegangen.<br />
Eine weitere, für die Praxis <strong>der</strong> Unterhaltungspflichtigen bedeutende Verän<strong>der</strong>ung stellten die Neuregelungen<br />
hinsichtlich <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung des Gewässerzustands nach Hochwasserschäden dar. Bis 1996 hatten Anlieger<br />
ein Recht darauf, dass die von einem Hochwasser verursachten Schäden vom Unterhaltungspflichtigen zu<br />
beseitigen seien. Um die Eigenentwicklung <strong>der</strong> Gewässer zu för<strong>der</strong>n und damit auch die Entstehung von natürlichen<br />
Gewässerstrukturen zu unterstützen, legte das Wassergesetz nun fest, dass Hochwasserschäden grundsätzlich<br />
belassen werden und nur in begründeten Ausnahmefällen wie<strong>der</strong> rückgängig gemacht werden<br />
sollten. Diese Regelung spiegelte sich in den neuen För<strong>der</strong>richtlinien des Landes wi<strong>der</strong>. Hatte das Land die<br />
Sanierung von Hochwasserschäden früher pauschal bezuschusst, wurden solche Maßnahmen ab 1996 nur<br />
dann subventioniert, wenn sie in einem Vorhaben <strong>zur</strong> naturnahen Entwicklung o<strong>der</strong> Grun<strong>der</strong>werb von Gewässerrandstreifen<br />
integriert waren. 22 Sowohl die gesetzlichen Neuregelungen als auch die aktuellen För<strong>der</strong>richtlinien<br />
wurden von <strong>der</strong> damaligen<br />
LfU in einem Leitfaden herausgebracht<br />
(siehe Kasten).<br />
Es war damit zu rechnen, dass viele betroffene<br />
Anlieger nicht mit dem Flächenverlust<br />
infolge einer Verlagerung<br />
o<strong>der</strong> Vergrößerung des Gewässerbettes<br />
einverstanden sein würden und dass es<br />
zu Auseinan<strong>der</strong>setzungen mit den Unterhaltungspflichtigen<br />
kommen würde. Um<br />
Konflikte zu vermeiden und das Gesetz<br />
möglichst konfliktfrei in die Praxis umzusetzen,<br />
war es notwendig, die Unterhaltungspflichtigen<br />
gut darauf vorzubereiten.<br />
So war es beispielsweise wichtig,<br />
dass die Unterhaltungspflichtigen die<br />
Gründe, die <strong>zur</strong> Verän<strong>der</strong>ung des Gesetzes<br />
in Richtung mehr Naturschutz geführt<br />
hatten, akzeptieren. Weiter sollten sie mit<br />
den neuen Regelungen vertraut ge-<br />
Das Fortbildungsthema „Was tun nach Hochwasser“ hilft den Unterhaltungspflichtigen<br />
zu entscheiden, wie sie nach dem Eintreten von Hochwasserschäden<br />
(z.B. Uferabbrüche, wie auf dem Bild) vorgehen müssen.<br />
Quelle: <strong>WBW</strong> Fortbildungsgesellschaft.<br />
22 Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (LfU), 1996<br />
<strong>Von</strong> <strong>der</strong> Gewässerpflege <strong>zur</strong> Gewässerentwicklung Seite 20