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Von der Gewässerpflege zur Gewässerentwicklung - WBW ...

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Rechtsgrundlagen <strong>der</strong> Gewässerunterhaltung<br />

Teil I Überblick<br />

Handbuch Wasser 2, Heft 31 (1996)<br />

Der Leitfaden fasst die rechtlichen Grundlagen <strong>der</strong> Gewässerunterhaltung<br />

an öffentlichen Gewässern zusammen, die sich durch<br />

die Novellierung des Wassergesetzes von Baden-Württemberg im<br />

1996 verän<strong>der</strong>ten. Er sollte den Unterhaltungspflichtigen als Einführung<br />

in die neue Gesetzeslage dienen. Dafür werden die Neuregelungen<br />

ausführlich beschrieben, ihre Bedeutung für die Unterhaltung<br />

<strong>der</strong> Gewässer hervorgehoben und mit Skizzen und Bildmaterial<br />

anschaulich gemacht. Alle neuen und verän<strong>der</strong>ten<br />

Paragraphen sind aus dem Wassergesetz exzerpiert und in Kästen<br />

übersichtlich im Text integriert, sodass sich <strong>der</strong> Leitfaden zudem als<br />

rechtliches Nachschlagewerk sehr gut eignet.<br />

Ein Schwerpunkt des Heftes bildet die Schil<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Eigentumsverhältnisse<br />

in und am Gewässer und <strong>der</strong>en Verän<strong>der</strong>ungen bei<br />

eigendynamischen Verän<strong>der</strong>ungen des Gewässerbettes.<br />

Ein zweiter Schwerpunkt ist die genaue Zuordnung <strong>der</strong> Verantwortlichkeiten<br />

bei <strong>der</strong> Unterhaltung <strong>der</strong> Gewässer und <strong>der</strong>en Anlagen<br />

und die Darstellung des Umfanges <strong>der</strong> Unterhaltungspflicht.<br />

Dabei wird u.a. auf die Abgrenzung <strong>der</strong> Unterhaltung zum Ausbau<br />

<strong>der</strong> Gewässer näher eingegangen.<br />

Eine weitere, für die Praxis <strong>der</strong> Unterhaltungspflichtigen bedeutende Verän<strong>der</strong>ung stellten die Neuregelungen<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung des Gewässerzustands nach Hochwasserschäden dar. Bis 1996 hatten Anlieger<br />

ein Recht darauf, dass die von einem Hochwasser verursachten Schäden vom Unterhaltungspflichtigen zu<br />

beseitigen seien. Um die Eigenentwicklung <strong>der</strong> Gewässer zu för<strong>der</strong>n und damit auch die Entstehung von natürlichen<br />

Gewässerstrukturen zu unterstützen, legte das Wassergesetz nun fest, dass Hochwasserschäden grundsätzlich<br />

belassen werden und nur in begründeten Ausnahmefällen wie<strong>der</strong> rückgängig gemacht werden<br />

sollten. Diese Regelung spiegelte sich in den neuen För<strong>der</strong>richtlinien des Landes wi<strong>der</strong>. Hatte das Land die<br />

Sanierung von Hochwasserschäden früher pauschal bezuschusst, wurden solche Maßnahmen ab 1996 nur<br />

dann subventioniert, wenn sie in einem Vorhaben <strong>zur</strong> naturnahen Entwicklung o<strong>der</strong> Grun<strong>der</strong>werb von Gewässerrandstreifen<br />

integriert waren. 22 Sowohl die gesetzlichen Neuregelungen als auch die aktuellen För<strong>der</strong>richtlinien<br />

wurden von <strong>der</strong> damaligen<br />

LfU in einem Leitfaden herausgebracht<br />

(siehe Kasten).<br />

Es war damit zu rechnen, dass viele betroffene<br />

Anlieger nicht mit dem Flächenverlust<br />

infolge einer Verlagerung<br />

o<strong>der</strong> Vergrößerung des Gewässerbettes<br />

einverstanden sein würden und dass es<br />

zu Auseinan<strong>der</strong>setzungen mit den Unterhaltungspflichtigen<br />

kommen würde. Um<br />

Konflikte zu vermeiden und das Gesetz<br />

möglichst konfliktfrei in die Praxis umzusetzen,<br />

war es notwendig, die Unterhaltungspflichtigen<br />

gut darauf vorzubereiten.<br />

So war es beispielsweise wichtig,<br />

dass die Unterhaltungspflichtigen die<br />

Gründe, die <strong>zur</strong> Verän<strong>der</strong>ung des Gesetzes<br />

in Richtung mehr Naturschutz geführt<br />

hatten, akzeptieren. Weiter sollten sie mit<br />

den neuen Regelungen vertraut ge-<br />

Das Fortbildungsthema „Was tun nach Hochwasser“ hilft den Unterhaltungspflichtigen<br />

zu entscheiden, wie sie nach dem Eintreten von Hochwasserschäden<br />

(z.B. Uferabbrüche, wie auf dem Bild) vorgehen müssen.<br />

Quelle: <strong>WBW</strong> Fortbildungsgesellschaft.<br />

22 Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (LfU), 1996<br />

<strong>Von</strong> <strong>der</strong> Gewässerpflege <strong>zur</strong> Gewässerentwicklung Seite 20

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