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Von der Gewässerpflege zur Gewässerentwicklung - WBW ...

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macht werden und es sollte ihnen das nötige rechtliche Wissen vermittelt werden, damit sie den Anliegern die<br />

möglichen Alternativen für ihren Flächenverlust aufzeigen könnten. Diese Ziele bildeten den Kern des 4. Fortbildungsthemas<br />

„Was tun nach Hochwasser?“, das schwerpunktmäßig im Laufe des Jahres 1996 vorbereitet und<br />

im darauf folgenden Jahr in den Gewässernachbarschaften behandelt wurde.<br />

und das Prinzip des „Lassen statt Machen“ – auf die Unterhaltungspraxis auswirkte, zeigen die zahlreichen<br />

Fachbeiträge, die <strong>zur</strong> Information und Einarbeitung <strong>der</strong> Betreuer im dritten Betreuertag gehalten und in den<br />

Statusberichten 1995 und 1996 zusammengestellt wurden. Jürgen Schlenker, stellvertreten<strong>der</strong> Leiter des Referates<br />

51 beim RP Stuttgart, beschrieb mit einfachen Beispielen viele Aspekte <strong>der</strong> neuen Rechtslage. Er ging auch<br />

auf rechtliche Begriffe ein, die für Nicht-Juristen unbestimmt sein können, wie zum Beispiel „Rechnung tragen“.<br />

Ein weiterer Jurist, Thomas Reinhardt vom Umweltministerium, berichtete über die Pflichten und Duldungen <strong>der</strong><br />

Anlieger und Nutzer gegenüber <strong>der</strong> Gewässerunterhaltung und stellte Fallbeispiele vor, wie in Streitfällen mit<br />

den Anliegern umgegangen werden könnte. Die neu definierte Abgrenzung zwischen Unterhaltung und Ausbau<br />

von Gewässern, mit ihren Ungenauigkeiten und möglichen Konfliktfel<strong>der</strong>n, wurde an Hand von Erfahrungen<br />

aus <strong>der</strong> Praxis von Roland Frick, damaliger Betreuer des Landkreises Esslingen, konkretisiert und<br />

durchsichtiger gemacht.<br />

Wie vielfältig und komplex sich die Wassergesetznovelle – insbeson<strong>der</strong>e die verän<strong>der</strong>te Eigentumsregelung<br />

An<strong>der</strong>e Vorträge widmeten sich dem Grundsatz „Lassen statt Machen“ bzw., wie es Bernhard Burkart, Leiter<br />

des damaligen Bereiches Offenburg <strong>der</strong> Gewässerdirektion Südlicher Oberrhein/Hochrhein, präziser ausdrückte,<br />

„Neue Wege in <strong>der</strong> Gewässerunterhaltung“ (Statusbericht 1997/98). Der Ausdruck „Lassen statt Machen“<br />

wurde von vielen so verstanden, dass die Unterhaltung aller Gewässer pauschal stark eingeschränkt werden<br />

sollte, um die Naturnähe <strong>der</strong> Gewässer zu för<strong>der</strong>n. Dies kann aber zu unerwarteten Hochwasserschäden führen,<br />

da die unkontrolliert wachsende Ufervegetation unvorsehbare Auswirkungen auf die Abflussleistung des<br />

Gewässers haben kann. Burkart plädierte deshalb für die Suche und Erprobung von alternativen Strategien,<br />

die sowohl <strong>zur</strong> Kosteneinsparung als auch <strong>zur</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gewässerentwicklung und Bewahrung des Hochwasserschutzes<br />

führen können.<br />

Die neuen Aspekte <strong>der</strong> Novellierung waren unter den kritischen Augen <strong>der</strong> Anlieger und Nutzer so strittig, dass<br />

die <strong>WBW</strong> Fortbildungsgesellschaft eine öffentliche Diskussion organisierte, um die betroffenen Interessensgruppen<br />

zusammen zu bringen. Im Rahmen des 4. Betreuertags wurden Vertreter von Politik und Presse, des Gemeindetags,<br />

von Ingenieurbüros, <strong>der</strong> Landwirtschaft und des Naturschutzes eingeladen, damit sie ihre<br />

Meinung, Lob und Kritik äußern und sich <strong>der</strong> Diskussion stellen. Die Statements <strong>der</strong> Teilnehmer und die anschließende<br />

Podiumsdiskussion zeigten, wie unterschiedlich die Wassergesetznovelle bei den Betroffenen angekommen<br />

war und wie kritisch sie gesehen wurde. Die Gemeinden sahen ihre Unterhaltungslast immer größer<br />

werden, und dies bei zunehmend knapperen Haushaltsmitteln; <strong>der</strong> Vertreter des Landesbauernverbandes<br />

äußerte die Sorge <strong>der</strong> Landwirte, unter den neuen Regelungen weiter „bluten“ zu müssen. Der BUND und an<strong>der</strong>e<br />

Umweltverbände kritisierten dagegen,<br />

dass das Wassergesetz beim Schutz<br />

<strong>der</strong> Gewässerrandstreifen viel zu kurz<br />

gegriffen habe. – Mit welchem Fingerspitzengefühl<br />

dieses Thema behandelt<br />

werden sollte, konnten die Betreuer an<br />

dieser Diskussion gut erkennen und konnten<br />

dies entsprechend bei den Nachbarschaftstagen<br />

an die Teilnehmer weitergeben.<br />

Gewässerrandstreifen können Einträge abpuffern, hier an <strong>der</strong> Schneidheimer<br />

Sechta. Aufn.: W. Konold.<br />

Wie bereits erwähnt, wurde in <strong>der</strong> Wassergesetznovelle<br />

<strong>der</strong> Begriff Gewässerrandstreifen<br />

eingeführt und seine Ausweisung<br />

für alle Gewässer gesetzlich<br />

festgelegt. Gewässerrandstreifen besitzen<br />

eine Fülle von Funktionen, die sich<br />

sowohl auf das Gewässer als Lebensraum<br />

als auch auf die Wasserqualität<br />

(Pufferfunktion) und die Abflussleistung<br />

erstrecken. Auch wenn diese Streifen auf privatem Grund liegen, muss ihre Pflege im Rahmen <strong>der</strong> Gewässerunterhaltung<br />

gewährleistet sein. Das Wassergesetz verpflichtet die Träger <strong>der</strong> Unterhaltung, die Randstreifen zum<br />

Schutz <strong>der</strong> Gewässer auszuweisen und erfor<strong>der</strong>lichenfalls zu erwerben.<br />

Seite 21<br />

<strong>WBW</strong> Fortbildungsgesellschaft

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