Von der Gewässerpflege zur Gewässerentwicklung - WBW ...
Von der Gewässerpflege zur Gewässerentwicklung - WBW ...
Von der Gewässerpflege zur Gewässerentwicklung - WBW ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
macht werden und es sollte ihnen das nötige rechtliche Wissen vermittelt werden, damit sie den Anliegern die<br />
möglichen Alternativen für ihren Flächenverlust aufzeigen könnten. Diese Ziele bildeten den Kern des 4. Fortbildungsthemas<br />
„Was tun nach Hochwasser?“, das schwerpunktmäßig im Laufe des Jahres 1996 vorbereitet und<br />
im darauf folgenden Jahr in den Gewässernachbarschaften behandelt wurde.<br />
und das Prinzip des „Lassen statt Machen“ – auf die Unterhaltungspraxis auswirkte, zeigen die zahlreichen<br />
Fachbeiträge, die <strong>zur</strong> Information und Einarbeitung <strong>der</strong> Betreuer im dritten Betreuertag gehalten und in den<br />
Statusberichten 1995 und 1996 zusammengestellt wurden. Jürgen Schlenker, stellvertreten<strong>der</strong> Leiter des Referates<br />
51 beim RP Stuttgart, beschrieb mit einfachen Beispielen viele Aspekte <strong>der</strong> neuen Rechtslage. Er ging auch<br />
auf rechtliche Begriffe ein, die für Nicht-Juristen unbestimmt sein können, wie zum Beispiel „Rechnung tragen“.<br />
Ein weiterer Jurist, Thomas Reinhardt vom Umweltministerium, berichtete über die Pflichten und Duldungen <strong>der</strong><br />
Anlieger und Nutzer gegenüber <strong>der</strong> Gewässerunterhaltung und stellte Fallbeispiele vor, wie in Streitfällen mit<br />
den Anliegern umgegangen werden könnte. Die neu definierte Abgrenzung zwischen Unterhaltung und Ausbau<br />
von Gewässern, mit ihren Ungenauigkeiten und möglichen Konfliktfel<strong>der</strong>n, wurde an Hand von Erfahrungen<br />
aus <strong>der</strong> Praxis von Roland Frick, damaliger Betreuer des Landkreises Esslingen, konkretisiert und<br />
durchsichtiger gemacht.<br />
Wie vielfältig und komplex sich die Wassergesetznovelle – insbeson<strong>der</strong>e die verän<strong>der</strong>te Eigentumsregelung<br />
An<strong>der</strong>e Vorträge widmeten sich dem Grundsatz „Lassen statt Machen“ bzw., wie es Bernhard Burkart, Leiter<br />
des damaligen Bereiches Offenburg <strong>der</strong> Gewässerdirektion Südlicher Oberrhein/Hochrhein, präziser ausdrückte,<br />
„Neue Wege in <strong>der</strong> Gewässerunterhaltung“ (Statusbericht 1997/98). Der Ausdruck „Lassen statt Machen“<br />
wurde von vielen so verstanden, dass die Unterhaltung aller Gewässer pauschal stark eingeschränkt werden<br />
sollte, um die Naturnähe <strong>der</strong> Gewässer zu för<strong>der</strong>n. Dies kann aber zu unerwarteten Hochwasserschäden führen,<br />
da die unkontrolliert wachsende Ufervegetation unvorsehbare Auswirkungen auf die Abflussleistung des<br />
Gewässers haben kann. Burkart plädierte deshalb für die Suche und Erprobung von alternativen Strategien,<br />
die sowohl <strong>zur</strong> Kosteneinsparung als auch <strong>zur</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gewässerentwicklung und Bewahrung des Hochwasserschutzes<br />
führen können.<br />
Die neuen Aspekte <strong>der</strong> Novellierung waren unter den kritischen Augen <strong>der</strong> Anlieger und Nutzer so strittig, dass<br />
die <strong>WBW</strong> Fortbildungsgesellschaft eine öffentliche Diskussion organisierte, um die betroffenen Interessensgruppen<br />
zusammen zu bringen. Im Rahmen des 4. Betreuertags wurden Vertreter von Politik und Presse, des Gemeindetags,<br />
von Ingenieurbüros, <strong>der</strong> Landwirtschaft und des Naturschutzes eingeladen, damit sie ihre<br />
Meinung, Lob und Kritik äußern und sich <strong>der</strong> Diskussion stellen. Die Statements <strong>der</strong> Teilnehmer und die anschließende<br />
Podiumsdiskussion zeigten, wie unterschiedlich die Wassergesetznovelle bei den Betroffenen angekommen<br />
war und wie kritisch sie gesehen wurde. Die Gemeinden sahen ihre Unterhaltungslast immer größer<br />
werden, und dies bei zunehmend knapperen Haushaltsmitteln; <strong>der</strong> Vertreter des Landesbauernverbandes<br />
äußerte die Sorge <strong>der</strong> Landwirte, unter den neuen Regelungen weiter „bluten“ zu müssen. Der BUND und an<strong>der</strong>e<br />
Umweltverbände kritisierten dagegen,<br />
dass das Wassergesetz beim Schutz<br />
<strong>der</strong> Gewässerrandstreifen viel zu kurz<br />
gegriffen habe. – Mit welchem Fingerspitzengefühl<br />
dieses Thema behandelt<br />
werden sollte, konnten die Betreuer an<br />
dieser Diskussion gut erkennen und konnten<br />
dies entsprechend bei den Nachbarschaftstagen<br />
an die Teilnehmer weitergeben.<br />
Gewässerrandstreifen können Einträge abpuffern, hier an <strong>der</strong> Schneidheimer<br />
Sechta. Aufn.: W. Konold.<br />
Wie bereits erwähnt, wurde in <strong>der</strong> Wassergesetznovelle<br />
<strong>der</strong> Begriff Gewässerrandstreifen<br />
eingeführt und seine Ausweisung<br />
für alle Gewässer gesetzlich<br />
festgelegt. Gewässerrandstreifen besitzen<br />
eine Fülle von Funktionen, die sich<br />
sowohl auf das Gewässer als Lebensraum<br />
als auch auf die Wasserqualität<br />
(Pufferfunktion) und die Abflussleistung<br />
erstrecken. Auch wenn diese Streifen auf privatem Grund liegen, muss ihre Pflege im Rahmen <strong>der</strong> Gewässerunterhaltung<br />
gewährleistet sein. Das Wassergesetz verpflichtet die Träger <strong>der</strong> Unterhaltung, die Randstreifen zum<br />
Schutz <strong>der</strong> Gewässer auszuweisen und erfor<strong>der</strong>lichenfalls zu erwerben.<br />
Seite 21<br />
<strong>WBW</strong> Fortbildungsgesellschaft