Von der Gewässerpflege zur Gewässerentwicklung - WBW ...
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Fortbildungsthema Nr. 4 „Was tun nach Hochwasser?“<br />
Projektgruppe<br />
Reinhold Alt<br />
Heinz Daucher<br />
Reinhold Jörger<br />
Erich Linsin<br />
Thomas Riedel<br />
Anton Willburger<br />
Klemens Ficht<br />
Jürgen Reich<br />
Peter Poymann<br />
Wolfgang Hauck<br />
Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg<br />
Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg<br />
Gewässerdirektion Rhein – Bereich Offenburg<br />
Gewässerdirektion Südlicher Oberrhein/Hochrhein, Bereich Waldshut<br />
Gewässerdirektion Neckar<br />
Gewässerdirektion Donau – Bereich Ravensburg<br />
Landratsamt Waldshut<br />
Landratsamt Waldshut<br />
Ministerium für Umwelt und Verkehr<br />
<strong>WBW</strong> Fortbildungsgesellschaft für die Gewässerpflege mbH<br />
Vor dem Jahr 1996 hatten die Gewässeranlieger ein Recht darauf, dass die durch Hochwasser eingetretenen<br />
Schäden an ihren Grundstücken vom Unterhaltungspflichtigen beseitigt werden. Die Sanierung von Uferabbrüchen<br />
und an<strong>der</strong>en Hochwasserschäden war deshalb ein Muss. In <strong>der</strong> Novelle des badenwürttembergischen<br />
Wassergesetzes, das am 1.1.1996 in Kraft trat, kam es zu einem Paradigmenwechsel und es<br />
wurde auf diese Vorschrift verzichtet, ja es wird seitdem im Gesetz sogar die Eigenentwicklung <strong>der</strong> Gewässer,<br />
beispielsweise von Uferabbrüchen initiiert, positiv beurteilt und die Möglichkeit eröffnet, diese gegen Entschädigung<br />
zu belassen.<br />
Ziel des Fortbildungsthemas „Was tun nach Hochwasser?“, das im Jahr 1997 zum ersten Mal auf dem Programm<br />
<strong>der</strong> Nachbarschaftstage stand, war es deshalb, den Unterhaltungspflichtigen die neuen Bestimmungen<br />
des novellierten Wassergesetztes hinsichtlich <strong>der</strong> Eigentumsverhältnisse am Gewässer und des<br />
Umfangs <strong>der</strong> Unterhaltungspflicht näher zu bringen und sie in die Lage zu versetzen, die rechtlichen Vorgaben<br />
im Arbeitsalltag anwenden zu können. Um dies zu erreichen, wurden Lernteilziele für die Fortbildungsunterlagen<br />
festgelegt:<br />
1. Eigentumsverhältnisse am Gewässer kennen<br />
lernen.<br />
2. Rechtliche Begrifflichkeiten definieren<br />
und erläutern; die neuen Festlegungen<br />
<strong>der</strong> Wassergesetznovelle vorstellen, die<br />
die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Eigendynamik <strong>der</strong> Gewässer<br />
(Wie<strong>der</strong>herstellung bzw. Belassen<br />
von Gewässerbettverlagerungen) und<br />
die Erweiterung <strong>der</strong> Unterhaltungspflicht<br />
auf die ökologische Aufwertung <strong>der</strong> Gewässer<br />
betreffen.<br />
3. Die Fähigkeit <strong>der</strong> Teilnehmer <strong>zur</strong> Einschätzung<br />
<strong>der</strong> Notwendigkeit von Unterhaltungsmaßnahmen<br />
an Hand von Fallbeispielen<br />
trainieren und för<strong>der</strong>n.<br />
Inhaltliche Grundlagen für das Fortbildungsthema<br />
sind das Heft 31 <strong>der</strong> Reihe Handbuch<br />
Uferabbruch, <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Vergangenheit mit Raubäumen saniert<br />
wurde. Aufn.: Riedel.<br />
Wasser 2, „Rechtsgrundlagen <strong>der</strong> Gewässerunterhaltung, Teil 1 Überblick“ (1996) <strong>der</strong> Landesanstalt für Umweltschutz<br />
61 , <strong>der</strong> Statusbericht 1995 <strong>der</strong> <strong>WBW</strong> Fortbildungsgesellschaft sowie <strong>der</strong> Beitrag „Das ökologische Wassergesetz“<br />
von Peter Poymann, <strong>der</strong> im Statusbericht 1996 erschien und in dem die neuen und die verän<strong>der</strong>ten<br />
Paragraphen <strong>der</strong> Wassergesetznovelle ausführlich präsentiert und auf ihre praktische Umsetzung bei <strong>der</strong> Unterhaltung<br />
kommentiert werden.<br />
61 Siehe auch Zusammenfassung auf <strong>der</strong> Seite 20<br />
<strong>Von</strong> <strong>der</strong> Gewässerpflege <strong>zur</strong> Gewässerentwicklung Seite 66