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VV beschließt über Anpassung der Berufsordnung an das Patientenrechtegesetz<br />

Nachdem die Muster-Berufsordnung der<br />

BPtK beim 23. und 24. DPT entsprechend<br />

den Vorgaben des Patientenrechtegesetzes<br />

geändert wurde, beantragte der Vorstand<br />

der Psychotherapeutenkammer des<br />

Saarlandes die Anpassung der saarländischen<br />

Berufsordnung an die Muster-<br />

Berufsordnung.<br />

Bereits in der 2. Vertreterversammlung am<br />

28.04.<strong>2014</strong> hatte die VV Änderungen, die<br />

sich aus der EU-Richtlinie zur Auskunftspflicht<br />

über die Haftpflichtversicherung von<br />

PsychotherapeutInnen ergaben, beschlossen.<br />

Diese waren mit Schreiben vom<br />

19.05.<strong>2014</strong> von der Aufsichtsbehörde,<br />

dem Ministerium für Soziales, Gesundheit,<br />

Frauen und Familie des Saarlandes, genehmigt<br />

worden.<br />

Auch hatten sich die Vertreter in ihrer Sitzung<br />

im April <strong>2014</strong> im Hinblick auf die Änderungen<br />

der Einsichtsrechte in die Behandlungsdokumentation<br />

auf eine differenzierte<br />

Haltung verständigt, die in besonderen<br />

Fällen die Persönlichkeitsrechte<br />

der PsychotherapeutInnen berücksichtigen.<br />

Der 24. DPT hat sich mit großer<br />

Mehrheit für eine Änderung des § 11 Einsichtsrechte<br />

in die Behandlungsdokumentation<br />

entschieden, die diesem Anliegen<br />

Rechnung tragen.<br />

Das Ministerium hat alle weiteren Änderungen<br />

der Berufsordnung genehmigt, die<br />

mit der Veröffentlichung im FORUM Nr. 54,<br />

dem Mitteilungsorgan der PKS, gültig wurden.<br />

Jobsharing – Optimale Chancen für Berufseinsteiger und Instrument zur Verbesserung<br />

der therapeutischen Versorgung?<br />

Jobsharing – Rahmenbedingungen<br />

und Erfahrungen<br />

Zwar gingen wir davon aus, dass sich sicherlich<br />

viele Kammermitglieder für das<br />

Thema Jobsharing als Modell einer Berufsausübungsgemeinschaft<br />

interessieren –<br />

dennoch waren wir überrascht, dass mehr<br />

als 90 saarländische PP, KJP und PiA der<br />

Einladung der Kassenärztlichen Vereinigung<br />

des Saarlandes und der Psychotherapeutenkammer<br />

des Saarlandes zur Veranstaltung<br />

„Jobsharing – Rahmenbedingungen<br />

und Erfahrungen“ am 25. Juni <strong>2014</strong><br />

gefolgt waren.<br />

Die Stühle im großen Vortragssaal der KVS<br />

reichten gerade aus, sodass niemand stehen<br />

musste, und die Referenten auf dem<br />

Podium sahen sich einem ebenso aufmerksamen<br />

wie auch kritischen und zum großen<br />

Teil gut informierten Publikum gegenüber.<br />

Die Vizepräsidentin der PKS Inge Neiser<br />

eröffnete die Veranstaltung mit der Begrüßung<br />

der Teilnehmer und der Referenten<br />

der KVS Dr. med. Gunter Hauptmann, Vorsitzender<br />

des Vorstands, Bernd Feit, Leiter<br />

der Abteilung Sicherstellung, und Rainer<br />

Warken, Leiter der Abrechnungsabteilung,<br />

sowie Michael Antes, Kammermitglied<br />

und Vorsitzender des Beratenden Fachausschusses<br />

Psychotherapie bei der KVS.<br />

Jobsharing als Möglichkeit der<br />

beruflichen Verwirklichung<br />

In seinem einführenden Vortrag berichtete<br />

der Vorstandsvorsitzende der KVS, Dr.<br />

med. Gunter Hauptmann, von seinen Erfahrungen<br />

mit Jobsharing als Arzt in seiner<br />

Praxis. „Jobsharing ist kein Wundermittel“,<br />

so Hauptmann, und löse auch nicht die<br />

Wartezeitenproblematik – es biete aber<br />

unter Umständen eine sehr gute Möglichkeit<br />

der beruflichen Verwirklichung.<br />

Als großen Vorteil sieht Hauptmann, dass<br />

ein Arzt oder Psychotherapeut mit Kassensitz<br />

einen Partner aufnehmen oder einen<br />

Angestellten beschäftigen kann, ohne dass<br />

ein (hälftiger) Sitz abgegeben werden<br />

muss. Zwar werde eine Leistungsobergrenze<br />

festgelegt, die aber nach der saarländischen<br />

Praxis nicht für die extrabudgetären<br />

Leistungen gelte; zu den extrabudgetären<br />

Leistungen gehören probatorische<br />

Sitzungen und die antrags- und genehmigungspflichtigen<br />

psychotherapeutischen Leistungen.<br />

Gunter Hauptmann<br />

Saarland<br />

Psychotherapeutenjournal 3/<strong>2014</strong><br />

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