ptj_2014-3
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VV beschließt über Anpassung der Berufsordnung an das Patientenrechtegesetz<br />
Nachdem die Muster-Berufsordnung der<br />
BPtK beim 23. und 24. DPT entsprechend<br />
den Vorgaben des Patientenrechtegesetzes<br />
geändert wurde, beantragte der Vorstand<br />
der Psychotherapeutenkammer des<br />
Saarlandes die Anpassung der saarländischen<br />
Berufsordnung an die Muster-<br />
Berufsordnung.<br />
Bereits in der 2. Vertreterversammlung am<br />
28.04.<strong>2014</strong> hatte die VV Änderungen, die<br />
sich aus der EU-Richtlinie zur Auskunftspflicht<br />
über die Haftpflichtversicherung von<br />
PsychotherapeutInnen ergaben, beschlossen.<br />
Diese waren mit Schreiben vom<br />
19.05.<strong>2014</strong> von der Aufsichtsbehörde,<br />
dem Ministerium für Soziales, Gesundheit,<br />
Frauen und Familie des Saarlandes, genehmigt<br />
worden.<br />
Auch hatten sich die Vertreter in ihrer Sitzung<br />
im April <strong>2014</strong> im Hinblick auf die Änderungen<br />
der Einsichtsrechte in die Behandlungsdokumentation<br />
auf eine differenzierte<br />
Haltung verständigt, die in besonderen<br />
Fällen die Persönlichkeitsrechte<br />
der PsychotherapeutInnen berücksichtigen.<br />
Der 24. DPT hat sich mit großer<br />
Mehrheit für eine Änderung des § 11 Einsichtsrechte<br />
in die Behandlungsdokumentation<br />
entschieden, die diesem Anliegen<br />
Rechnung tragen.<br />
Das Ministerium hat alle weiteren Änderungen<br />
der Berufsordnung genehmigt, die<br />
mit der Veröffentlichung im FORUM Nr. 54,<br />
dem Mitteilungsorgan der PKS, gültig wurden.<br />
Jobsharing – Optimale Chancen für Berufseinsteiger und Instrument zur Verbesserung<br />
der therapeutischen Versorgung?<br />
Jobsharing – Rahmenbedingungen<br />
und Erfahrungen<br />
Zwar gingen wir davon aus, dass sich sicherlich<br />
viele Kammermitglieder für das<br />
Thema Jobsharing als Modell einer Berufsausübungsgemeinschaft<br />
interessieren –<br />
dennoch waren wir überrascht, dass mehr<br />
als 90 saarländische PP, KJP und PiA der<br />
Einladung der Kassenärztlichen Vereinigung<br />
des Saarlandes und der Psychotherapeutenkammer<br />
des Saarlandes zur Veranstaltung<br />
„Jobsharing – Rahmenbedingungen<br />
und Erfahrungen“ am 25. Juni <strong>2014</strong><br />
gefolgt waren.<br />
Die Stühle im großen Vortragssaal der KVS<br />
reichten gerade aus, sodass niemand stehen<br />
musste, und die Referenten auf dem<br />
Podium sahen sich einem ebenso aufmerksamen<br />
wie auch kritischen und zum großen<br />
Teil gut informierten Publikum gegenüber.<br />
Die Vizepräsidentin der PKS Inge Neiser<br />
eröffnete die Veranstaltung mit der Begrüßung<br />
der Teilnehmer und der Referenten<br />
der KVS Dr. med. Gunter Hauptmann, Vorsitzender<br />
des Vorstands, Bernd Feit, Leiter<br />
der Abteilung Sicherstellung, und Rainer<br />
Warken, Leiter der Abrechnungsabteilung,<br />
sowie Michael Antes, Kammermitglied<br />
und Vorsitzender des Beratenden Fachausschusses<br />
Psychotherapie bei der KVS.<br />
Jobsharing als Möglichkeit der<br />
beruflichen Verwirklichung<br />
In seinem einführenden Vortrag berichtete<br />
der Vorstandsvorsitzende der KVS, Dr.<br />
med. Gunter Hauptmann, von seinen Erfahrungen<br />
mit Jobsharing als Arzt in seiner<br />
Praxis. „Jobsharing ist kein Wundermittel“,<br />
so Hauptmann, und löse auch nicht die<br />
Wartezeitenproblematik – es biete aber<br />
unter Umständen eine sehr gute Möglichkeit<br />
der beruflichen Verwirklichung.<br />
Als großen Vorteil sieht Hauptmann, dass<br />
ein Arzt oder Psychotherapeut mit Kassensitz<br />
einen Partner aufnehmen oder einen<br />
Angestellten beschäftigen kann, ohne dass<br />
ein (hälftiger) Sitz abgegeben werden<br />
muss. Zwar werde eine Leistungsobergrenze<br />
festgelegt, die aber nach der saarländischen<br />
Praxis nicht für die extrabudgetären<br />
Leistungen gelte; zu den extrabudgetären<br />
Leistungen gehören probatorische<br />
Sitzungen und die antrags- und genehmigungspflichtigen<br />
psychotherapeutischen Leistungen.<br />
Gunter Hauptmann<br />
Saarland<br />
Psychotherapeutenjournal 3/<strong>2014</strong><br />
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