ptj_2014-3
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Saarland<br />
Informationsveranstaltung zu Datenschutz in der psychotherapeutischen Praxis<br />
und bei KV-SafeNet<br />
Datenschutz in der psychotherapeutischen<br />
Praxis und bei KV-SafeNet, gesetzliche<br />
Grundlagen, Umsetzung und Besonderheiten:<br />
Zu diesem Themenkomplex, auch im<br />
Hinblick auf das neu eingeführte KV-SafeNet,<br />
referierten am 16.04.<strong>2014</strong> Dr. Jana Harwart,<br />
Datenschutzbeauftragte der Kassenärztlichen<br />
Vereinigung des Saarlandes (KVS), und<br />
Patrick Balfie, Referatsleiter Systemintegration<br />
der KVS, über den Umgang mit Datenverwaltung,<br />
Datenarchivierung und Datenweitergabe<br />
von Patienteninformationen, Regelungen<br />
und Ausnahmebestimmungen von<br />
Schweigepflicht sowie technische Voraussetzungen<br />
zum Datenschutz bei KV-SafeNet.<br />
Allgemeine gesetzliche Grundlagen<br />
des Datenschutzes<br />
Dr. Harwart stellte zunächst die allgemeinen<br />
gesetzlichen Grundlagen des Datenschutzes<br />
und deren Umsetzung in einer Arztpraxis dar.<br />
Spezielle Anforderungen bei der Einhaltung<br />
des Datenschutzes in einer psychotherapeutischen<br />
Praxis wurden in der anschließenden<br />
regen Diskussion von der Referentin erklärt.<br />
Hierzu nur einige Beispiele: Patientenakten<br />
sind zehn Jahre nach Abschluss einer Psychotherapie<br />
zu archivieren, bei eingescannten,<br />
handschriftlichen erstellten Patientenakten<br />
sind die Originaldaten ebenfalls aufzubewahren.<br />
Werden Daten ausschließlich elektronisch<br />
archiviert, gilt das Signaturgesetz, die<br />
Kassenärztliche Bundesvereinigung hat dazu<br />
einen Leitfaden erstellt, der im Internet abgerufen<br />
werden kann. Bei Intervisionsgruppen<br />
sind die Bestimmungen dem Datenschutz<br />
durch die Anonymisierung von Patientendaten<br />
(Name, Adresse usw.) einzuhalten.<br />
Technische Vorrausetzungen<br />
zum KV-SafeNet<br />
Balfie erläuterte in seinem Beitrag die<br />
technischen Vorrausetzungen zum KV-SafeNet<br />
und klärte weitere spezielle Fragen<br />
im Hinblick auf den Datenschutz in diesem<br />
neuen System. So wird z. B. der Mindestschutz<br />
vom SafeNet Provider übernommen,<br />
wenn der Internetzugang ausschließlich<br />
über den KV-Router läuft. Internetzugänge<br />
über weitere Router müssen<br />
allerdings seitens der Praxis geschützt<br />
werden.<br />
Seitens der Teilnehmer wurde angeregt,<br />
einen Anforderungskatalog zu der Umsetzung<br />
und den Anwendungsmöglichkeiten<br />
des KV-SafeNet zu erstellen.<br />
Derzeit ist KV-SafeNet für die psychotherapeutische<br />
Praxis lediglich als Abrechnungssystem<br />
anwendbar, die Nutzung von weiteren<br />
Dienstleistungen wie elektronische<br />
Arztbriefe, Entlassungsberichte etc. sind im<br />
Aufbau.<br />
Neue Broschüre „Sexualisierte Gewalt in den Medien“<br />
Im Mai dieses Jahres ist die Broschüre „Sexualisierte<br />
Gewalt in den Medien – Anregungen<br />
zur Berichterstattung über Straftaten gegen<br />
die sexuelle Selbstbestimmung“ erschienen.<br />
An ihrer Erstellung war der Frauennotruf<br />
Saarland, der Caritasverband Saarbrücken<br />
e. V. und die Beratungsstelle Phönix der<br />
Arbeiterwohlfahrt Saarland e. V. beteiligt.<br />
Die mediale Berichterstattung über Straftaten<br />
gegen die sexuelle Selbstbestimmung<br />
ist eine äußerst verantwortungsvolle Aufgabe,<br />
da sie die Meinungsbildung prägt und<br />
massive Auswirkungen auf die Opfer haben<br />
kann. Den Herausgebern dieser Broschüre,<br />
die durch finanzielle Mittel des Ministeriums<br />
für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie<br />
gefördert wurde, ist es ein wichtiges Anliegen,<br />
die Medienberichterstattung im Hinblick<br />
auf die Opfer zu sensibilisieren.<br />
Der Flyer lädt Journalisten zu einem selbstkritischen<br />
Reflexionsprozess ein. Ziel ist es, eine<br />
sensible und auf Grenzen achtende Haltung<br />
in der medialen Berichterstattung durchzusetzen.<br />
So werden in dem Flyer verschiedene<br />
Mythen benannt, die häufig in der Berichterstattung<br />
auftauchen. Die Schutzrechte<br />
der Verfahrensbeteiligten sowie von Kindern<br />
und Jugendlichen als Betroffene werden<br />
ausführlich noch einmal betont.<br />
Der Flyer ist zu beziehen über Udo Weber,<br />
Leiter der Beratungsstelle „Phoenix – Beratung<br />
gegen sexuelle Ausbeutung von Jungen<br />
SPN Arbeiterwohlfahrt Saarland e. V.“<br />
und ist auch als PDF-Datei erhältlich (www.<br />
awo-saarland.de).<br />
Redaktion FORUM und saarländische<br />
Kammerseiten im<br />
PTJ<br />
Irmgard Jochum, Susanne Münnich-Hessel,<br />
Bernhard Morsch, Inge Neiser, Maike<br />
Paritong und Michael Schwindling.<br />
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Saarland<br />
Psychotherapeutenjournal 3/<strong>2014</strong><br />
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