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Saarland<br />

Informationsveranstaltung zu Datenschutz in der psychotherapeutischen Praxis<br />

und bei KV-SafeNet<br />

Datenschutz in der psychotherapeutischen<br />

Praxis und bei KV-SafeNet, gesetzliche<br />

Grundlagen, Umsetzung und Besonderheiten:<br />

Zu diesem Themenkomplex, auch im<br />

Hinblick auf das neu eingeführte KV-SafeNet,<br />

referierten am 16.04.<strong>2014</strong> Dr. Jana Harwart,<br />

Datenschutzbeauftragte der Kassenärztlichen<br />

Vereinigung des Saarlandes (KVS), und<br />

Patrick Balfie, Referatsleiter Systemintegration<br />

der KVS, über den Umgang mit Datenverwaltung,<br />

Datenarchivierung und Datenweitergabe<br />

von Patienteninformationen, Regelungen<br />

und Ausnahmebestimmungen von<br />

Schweigepflicht sowie technische Voraussetzungen<br />

zum Datenschutz bei KV-SafeNet.<br />

Allgemeine gesetzliche Grundlagen<br />

des Datenschutzes<br />

Dr. Harwart stellte zunächst die allgemeinen<br />

gesetzlichen Grundlagen des Datenschutzes<br />

und deren Umsetzung in einer Arztpraxis dar.<br />

Spezielle Anforderungen bei der Einhaltung<br />

des Datenschutzes in einer psychotherapeutischen<br />

Praxis wurden in der anschließenden<br />

regen Diskussion von der Referentin erklärt.<br />

Hierzu nur einige Beispiele: Patientenakten<br />

sind zehn Jahre nach Abschluss einer Psychotherapie<br />

zu archivieren, bei eingescannten,<br />

handschriftlichen erstellten Patientenakten<br />

sind die Originaldaten ebenfalls aufzubewahren.<br />

Werden Daten ausschließlich elektronisch<br />

archiviert, gilt das Signaturgesetz, die<br />

Kassenärztliche Bundesvereinigung hat dazu<br />

einen Leitfaden erstellt, der im Internet abgerufen<br />

werden kann. Bei Intervisionsgruppen<br />

sind die Bestimmungen dem Datenschutz<br />

durch die Anonymisierung von Patientendaten<br />

(Name, Adresse usw.) einzuhalten.<br />

Technische Vorrausetzungen<br />

zum KV-SafeNet<br />

Balfie erläuterte in seinem Beitrag die<br />

technischen Vorrausetzungen zum KV-SafeNet<br />

und klärte weitere spezielle Fragen<br />

im Hinblick auf den Datenschutz in diesem<br />

neuen System. So wird z. B. der Mindestschutz<br />

vom SafeNet Provider übernommen,<br />

wenn der Internetzugang ausschließlich<br />

über den KV-Router läuft. Internetzugänge<br />

über weitere Router müssen<br />

allerdings seitens der Praxis geschützt<br />

werden.<br />

Seitens der Teilnehmer wurde angeregt,<br />

einen Anforderungskatalog zu der Umsetzung<br />

und den Anwendungsmöglichkeiten<br />

des KV-SafeNet zu erstellen.<br />

Derzeit ist KV-SafeNet für die psychotherapeutische<br />

Praxis lediglich als Abrechnungssystem<br />

anwendbar, die Nutzung von weiteren<br />

Dienstleistungen wie elektronische<br />

Arztbriefe, Entlassungsberichte etc. sind im<br />

Aufbau.<br />

Neue Broschüre „Sexualisierte Gewalt in den Medien“<br />

Im Mai dieses Jahres ist die Broschüre „Sexualisierte<br />

Gewalt in den Medien – Anregungen<br />

zur Berichterstattung über Straftaten gegen<br />

die sexuelle Selbstbestimmung“ erschienen.<br />

An ihrer Erstellung war der Frauennotruf<br />

Saarland, der Caritasverband Saarbrücken<br />

e. V. und die Beratungsstelle Phönix der<br />

Arbeiterwohlfahrt Saarland e. V. beteiligt.<br />

Die mediale Berichterstattung über Straftaten<br />

gegen die sexuelle Selbstbestimmung<br />

ist eine äußerst verantwortungsvolle Aufgabe,<br />

da sie die Meinungsbildung prägt und<br />

massive Auswirkungen auf die Opfer haben<br />

kann. Den Herausgebern dieser Broschüre,<br />

die durch finanzielle Mittel des Ministeriums<br />

für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie<br />

gefördert wurde, ist es ein wichtiges Anliegen,<br />

die Medienberichterstattung im Hinblick<br />

auf die Opfer zu sensibilisieren.<br />

Der Flyer lädt Journalisten zu einem selbstkritischen<br />

Reflexionsprozess ein. Ziel ist es, eine<br />

sensible und auf Grenzen achtende Haltung<br />

in der medialen Berichterstattung durchzusetzen.<br />

So werden in dem Flyer verschiedene<br />

Mythen benannt, die häufig in der Berichterstattung<br />

auftauchen. Die Schutzrechte<br />

der Verfahrensbeteiligten sowie von Kindern<br />

und Jugendlichen als Betroffene werden<br />

ausführlich noch einmal betont.<br />

Der Flyer ist zu beziehen über Udo Weber,<br />

Leiter der Beratungsstelle „Phoenix – Beratung<br />

gegen sexuelle Ausbeutung von Jungen<br />

SPN Arbeiterwohlfahrt Saarland e. V.“<br />

und ist auch als PDF-Datei erhältlich (www.<br />

awo-saarland.de).<br />

Redaktion FORUM und saarländische<br />

Kammerseiten im<br />

PTJ<br />

Irmgard Jochum, Susanne Münnich-Hessel,<br />

Bernhard Morsch, Inge Neiser, Maike<br />

Paritong und Michael Schwindling.<br />

Geschäftsstelle<br />

Scheidterstr. 124<br />

66123 Saarbrücken<br />

Tel. 0681 / 95455 56<br />

Fax 0681 / 95455 58<br />

kontakt@ptk-saar.de<br />

www.ptk-saar.de<br />

Saarland<br />

Psychotherapeutenjournal 3/<strong>2014</strong><br />

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