ptj_2014-3
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Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer<br />
BewerberInnen ging leer aus. Viele (abgelehnte)<br />
Kammermitglieder wendeten sich<br />
im Anschluss an die Geschäftsstelle der<br />
PKSH, da sie die Entscheidungskriterien<br />
und das Auswahlprozedere des Zulassungsausschusses<br />
nicht verstanden oder<br />
als willkürlich empfanden.<br />
Der Kammervorstand hat daher den Zulassungsausschuss<br />
angeschrieben und 22<br />
Fragen zu den Auswahlkriterien, der Informierung<br />
der BewerberInnen, der Sinnhaftigkeit<br />
von Praxisadressen usw. gestellt.<br />
Die Antwort der Leiterin der Zulassungsabteilung<br />
in der Kassenärztlichen Vereinigung<br />
SH geht nicht auf alle Fragen detailliert ein.<br />
Wir erhielten jedoch als Beispiel den anonymisierten<br />
Beschluss zur Vergabe der zunächst<br />
fünf neuen Vertragsarztsitze für Psychotherapie<br />
im Zulassungsbezirk Ostholstein.<br />
Das Vorgehen bei der Entscheidungsfindung<br />
wird hier sehr ausführlich<br />
auf 15 Seiten dargestellt. Demnach unterscheidet<br />
sich die Priorität der Entscheidungskriterien<br />
bei dieser Neuvergabe von<br />
Kassensitzen deutlich von jener bei Nachbesetzung<br />
von veräußerten Kassensitzen.<br />
Die Chance auf Zuteilung einer der begehrten<br />
Sitze war 1:9. In Ostholstein gab<br />
es 51 Zulassungsanträge von 44 BewerberInnen<br />
und es erhielten schließlich fünf<br />
KollegInnen ihre Zulassung.<br />
Wie ging der Ausschuss bei der<br />
Zuteilung vor?<br />
auf der Warteliste der KV stand. Dies wird<br />
im Protokoll genau beschrieben und soll<br />
den abgelehnten BewerberInnen auch genauso<br />
mitgeteilt worden sein. Das Prozedere<br />
scheint nachvollziehbar. Deutlich wird<br />
aber auch, dass mehrere BewerberInnen<br />
über die Information verfügten, dass man<br />
seine Chancen deutlich erhöhte, wenn<br />
man mehrere Anträge gleichzeitig stellte<br />
(und bezahlte!) und die zukünftigen Praxisadressen<br />
nach ähnlichen Erwägungen<br />
zusammenstellte, die den Ausschuss<br />
schließlich bei der Auswahl leiteten. Noch<br />
unklar ist, wie man an diese Information<br />
gelangte. Mussten bei der Zulassungsabteilung<br />
nur die richtigen Fragen gestellt<br />
werden? Waren einige BewerberInnen nur<br />
erfahrener oder findiger als andere? Wer<br />
wusste, dass Praxisadressen nicht wirklich<br />
geprüft werden, sodass die Angabe mehrerer<br />
fiktiver Adressen unschädlich ist?<br />
Wem war klar, dass man vor dem Zulassungsausschuss<br />
nur überflüssige Anträge<br />
zurückziehen muss, um denjenigen, der<br />
ins Ideal des Ausschusses passt, bestehen<br />
zu lassen? Wer wusste, dass man in der<br />
mündlichen Verhandlung vor dem Ausschuss<br />
nicht passend nachsteuern kann?<br />
Kennerwissen war also gefragt und wird<br />
auch bei den nächsten Vergabesitzungen<br />
gefragt sein. Die Zulassungsabteilung der<br />
KVSH soll beraten und wird das auch tun.<br />
Zukünftigen BewerberInnen kann nur<br />
empfohlen werden, sich zuvor über ihre<br />
Fragen genaue Gedanken zu machen.<br />
nen. In einem anderen Zulassungsbezirk<br />
als Ostholstein wurde das Kriterium der<br />
Patientenbindung offenbar divergierend<br />
eingesetzt. Dies hat der Berufungsausschuss<br />
nachträglich im Mai korrigiert.<br />
Unbefriedigend ist weiterhin die Dauer des<br />
Verfahrens. Ein Vergabetermin pro Jahr, über<br />
drei Monate bis zur rechtskräftigen Bescheidung,<br />
fast sechs Monate bis zum Berufungsverfahren<br />
nach Widerspruch. Angesichts der<br />
Dringlichkeit wegen der bekannten Versorgungsproblematik<br />
im Land sind diese Zeiten,<br />
auch unter Berücksichtigung des hohen Bewerberaufkommens,<br />
schwer verständlich.<br />
Vorschläge wie die Fassung von Vorratsbeschlüssen<br />
zu Bewerberlisten mit Nachrückern<br />
bei Rücktritten oder der offenen Verhandlung<br />
von Niederlassungsorten im Ausschuss<br />
werden mit verwaltungsrechtlichen<br />
Argumenten verworfen. So bestünde z. B.<br />
die bizarre Möglichkeit, dass ein Bewerber<br />
sowohl einen Kassensitz in einem Zulassungsbezirk<br />
abgäbe und mehrere Neuzulassungen<br />
in anderen Zulassungsbezirken zugesprochen<br />
bekäme, wenn seine Angebote<br />
mit den Kriterien des Ausschusses harmonierten.<br />
In diesem Szenario, welches teilweise<br />
Realität wurde, würden gleich mehrere<br />
alte und zukünftige Kassensitze für viele Monate<br />
vakant bleiben.<br />
… und 13,5 Kassensitze zum<br />
Zweiten. Und neue Gefahr für<br />
die Versorgung<br />
Schleswig-<br />
Holstein<br />
Da die meisten Bewerber über 60 Monate<br />
klinische Erfahrung verfügten (= Cut Off)<br />
und niemand spezielle Herausstellungsmerkmale<br />
wie z. B. Barrierefreiheit ins argumentative<br />
Feld führte, beschloss der<br />
Zulassungsausschuss, das Kriterium der<br />
räumlichen Wahl des Praxissitzes an erste<br />
Stelle zu setzen. Laut Zulassungsabteilung<br />
habe man vorher keine Ortspräferenzen<br />
beschlossen, sondern abgewartet, was die<br />
Bewerber anboten. Danach hätte man<br />
sich in der Sitzung nach Aktenlage, dem<br />
Studium geografischer Karten, der Berücksichtigung<br />
der vorhandenen Kassenpsychotherapiepraxen<br />
und deren Fallzahlen<br />
für die Orte Scharbeutz, Heiligenhafen,<br />
Neustadt, Ahrensbök und Fehmarn entschieden.<br />
Glück hatte, wer diese Orte in<br />
seinem Antrag als zukünftige Praxisadresse<br />
angegeben hatte und zudem am längsten<br />
Chancengleichheit und<br />
Transparenz ist notwendig<br />
Die PKSH würde sich im Sinne der Chancengleichheit<br />
ihrer Mitglieder ein transparenteres<br />
Verfahren wünschen. Die Hervorhebung<br />
des Kriteriums der räumlichen<br />
Wahl des Praxissitzes wurde u. E. nicht<br />
kommuniziert. Es reicht nicht, sich auf die<br />
Argumentation zurückzuziehen, dass man<br />
ja hätte fragen können. Wer sich aus alter<br />
Erfahrung an Nachbesetzungsverfahren<br />
orientierte, kam so automatisch auf ein falsches<br />
Gleis. Die Frage, ob BewerberInnen<br />
auch strategische Hilfe von den BeraterInnen<br />
der KVSH erhielten hinsichtlich der<br />
Ortswahl oder der Möglichkeit paralleler<br />
Anträge, wird nicht klar beantwortet. Das<br />
hänge vom befragten Mitarbeiter ab und<br />
von der Fragestellung der InteressentIn-<br />
Hinsichtlich der zukünftigen Bedarfsplanung<br />
steht noch weiteres Ungemach ins<br />
Haus. Sollte der G-BA bei seinem neuesten<br />
Vorhaben bleiben und die 56 Psychiatrischen<br />
Institutsambulanzen (PIA) von<br />
Krankenhäusern in Schleswig-Holstein mit<br />
jeweils einem halben Kassensitz in der Bedarfsplanung<br />
gegenrechnen wollen, dann<br />
wären die neuen Kassensitze für die bessere<br />
Versorgung bald wieder eliminiert.<br />
Nach vorläufigen Berechnungen der KVSH<br />
könnte das im ungünstigsten Fall tatsächlich<br />
bedeuten, dass Schleswig-Holstein<br />
wieder 25 psychotherapeutische Kassensitze<br />
verlieren könnte, räumt die Leiterin<br />
der Zulassungsabteilung ein. Das müsse<br />
noch zwischen KVSH und Krankenkassen<br />
geklärt werden und anschließend das Gemeinsame<br />
Landesgremium nach § 90a<br />
SGB V und den Landesausschuss der Ärzte<br />
352 Psychotherapeutenjournal 3/<strong>2014</strong>