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Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer<br />

BewerberInnen ging leer aus. Viele (abgelehnte)<br />

Kammermitglieder wendeten sich<br />

im Anschluss an die Geschäftsstelle der<br />

PKSH, da sie die Entscheidungskriterien<br />

und das Auswahlprozedere des Zulassungsausschusses<br />

nicht verstanden oder<br />

als willkürlich empfanden.<br />

Der Kammervorstand hat daher den Zulassungsausschuss<br />

angeschrieben und 22<br />

Fragen zu den Auswahlkriterien, der Informierung<br />

der BewerberInnen, der Sinnhaftigkeit<br />

von Praxisadressen usw. gestellt.<br />

Die Antwort der Leiterin der Zulassungsabteilung<br />

in der Kassenärztlichen Vereinigung<br />

SH geht nicht auf alle Fragen detailliert ein.<br />

Wir erhielten jedoch als Beispiel den anonymisierten<br />

Beschluss zur Vergabe der zunächst<br />

fünf neuen Vertragsarztsitze für Psychotherapie<br />

im Zulassungsbezirk Ostholstein.<br />

Das Vorgehen bei der Entscheidungsfindung<br />

wird hier sehr ausführlich<br />

auf 15 Seiten dargestellt. Demnach unterscheidet<br />

sich die Priorität der Entscheidungskriterien<br />

bei dieser Neuvergabe von<br />

Kassensitzen deutlich von jener bei Nachbesetzung<br />

von veräußerten Kassensitzen.<br />

Die Chance auf Zuteilung einer der begehrten<br />

Sitze war 1:9. In Ostholstein gab<br />

es 51 Zulassungsanträge von 44 BewerberInnen<br />

und es erhielten schließlich fünf<br />

KollegInnen ihre Zulassung.<br />

Wie ging der Ausschuss bei der<br />

Zuteilung vor?<br />

auf der Warteliste der KV stand. Dies wird<br />

im Protokoll genau beschrieben und soll<br />

den abgelehnten BewerberInnen auch genauso<br />

mitgeteilt worden sein. Das Prozedere<br />

scheint nachvollziehbar. Deutlich wird<br />

aber auch, dass mehrere BewerberInnen<br />

über die Information verfügten, dass man<br />

seine Chancen deutlich erhöhte, wenn<br />

man mehrere Anträge gleichzeitig stellte<br />

(und bezahlte!) und die zukünftigen Praxisadressen<br />

nach ähnlichen Erwägungen<br />

zusammenstellte, die den Ausschuss<br />

schließlich bei der Auswahl leiteten. Noch<br />

unklar ist, wie man an diese Information<br />

gelangte. Mussten bei der Zulassungsabteilung<br />

nur die richtigen Fragen gestellt<br />

werden? Waren einige BewerberInnen nur<br />

erfahrener oder findiger als andere? Wer<br />

wusste, dass Praxisadressen nicht wirklich<br />

geprüft werden, sodass die Angabe mehrerer<br />

fiktiver Adressen unschädlich ist?<br />

Wem war klar, dass man vor dem Zulassungsausschuss<br />

nur überflüssige Anträge<br />

zurückziehen muss, um denjenigen, der<br />

ins Ideal des Ausschusses passt, bestehen<br />

zu lassen? Wer wusste, dass man in der<br />

mündlichen Verhandlung vor dem Ausschuss<br />

nicht passend nachsteuern kann?<br />

Kennerwissen war also gefragt und wird<br />

auch bei den nächsten Vergabesitzungen<br />

gefragt sein. Die Zulassungsabteilung der<br />

KVSH soll beraten und wird das auch tun.<br />

Zukünftigen BewerberInnen kann nur<br />

empfohlen werden, sich zuvor über ihre<br />

Fragen genaue Gedanken zu machen.<br />

nen. In einem anderen Zulassungsbezirk<br />

als Ostholstein wurde das Kriterium der<br />

Patientenbindung offenbar divergierend<br />

eingesetzt. Dies hat der Berufungsausschuss<br />

nachträglich im Mai korrigiert.<br />

Unbefriedigend ist weiterhin die Dauer des<br />

Verfahrens. Ein Vergabetermin pro Jahr, über<br />

drei Monate bis zur rechtskräftigen Bescheidung,<br />

fast sechs Monate bis zum Berufungsverfahren<br />

nach Widerspruch. Angesichts der<br />

Dringlichkeit wegen der bekannten Versorgungsproblematik<br />

im Land sind diese Zeiten,<br />

auch unter Berücksichtigung des hohen Bewerberaufkommens,<br />

schwer verständlich.<br />

Vorschläge wie die Fassung von Vorratsbeschlüssen<br />

zu Bewerberlisten mit Nachrückern<br />

bei Rücktritten oder der offenen Verhandlung<br />

von Niederlassungsorten im Ausschuss<br />

werden mit verwaltungsrechtlichen<br />

Argumenten verworfen. So bestünde z. B.<br />

die bizarre Möglichkeit, dass ein Bewerber<br />

sowohl einen Kassensitz in einem Zulassungsbezirk<br />

abgäbe und mehrere Neuzulassungen<br />

in anderen Zulassungsbezirken zugesprochen<br />

bekäme, wenn seine Angebote<br />

mit den Kriterien des Ausschusses harmonierten.<br />

In diesem Szenario, welches teilweise<br />

Realität wurde, würden gleich mehrere<br />

alte und zukünftige Kassensitze für viele Monate<br />

vakant bleiben.<br />

… und 13,5 Kassensitze zum<br />

Zweiten. Und neue Gefahr für<br />

die Versorgung<br />

Schleswig-<br />

Holstein<br />

Da die meisten Bewerber über 60 Monate<br />

klinische Erfahrung verfügten (= Cut Off)<br />

und niemand spezielle Herausstellungsmerkmale<br />

wie z. B. Barrierefreiheit ins argumentative<br />

Feld führte, beschloss der<br />

Zulassungsausschuss, das Kriterium der<br />

räumlichen Wahl des Praxissitzes an erste<br />

Stelle zu setzen. Laut Zulassungsabteilung<br />

habe man vorher keine Ortspräferenzen<br />

beschlossen, sondern abgewartet, was die<br />

Bewerber anboten. Danach hätte man<br />

sich in der Sitzung nach Aktenlage, dem<br />

Studium geografischer Karten, der Berücksichtigung<br />

der vorhandenen Kassenpsychotherapiepraxen<br />

und deren Fallzahlen<br />

für die Orte Scharbeutz, Heiligenhafen,<br />

Neustadt, Ahrensbök und Fehmarn entschieden.<br />

Glück hatte, wer diese Orte in<br />

seinem Antrag als zukünftige Praxisadresse<br />

angegeben hatte und zudem am längsten<br />

Chancengleichheit und<br />

Transparenz ist notwendig<br />

Die PKSH würde sich im Sinne der Chancengleichheit<br />

ihrer Mitglieder ein transparenteres<br />

Verfahren wünschen. Die Hervorhebung<br />

des Kriteriums der räumlichen<br />

Wahl des Praxissitzes wurde u. E. nicht<br />

kommuniziert. Es reicht nicht, sich auf die<br />

Argumentation zurückzuziehen, dass man<br />

ja hätte fragen können. Wer sich aus alter<br />

Erfahrung an Nachbesetzungsverfahren<br />

orientierte, kam so automatisch auf ein falsches<br />

Gleis. Die Frage, ob BewerberInnen<br />

auch strategische Hilfe von den BeraterInnen<br />

der KVSH erhielten hinsichtlich der<br />

Ortswahl oder der Möglichkeit paralleler<br />

Anträge, wird nicht klar beantwortet. Das<br />

hänge vom befragten Mitarbeiter ab und<br />

von der Fragestellung der InteressentIn-<br />

Hinsichtlich der zukünftigen Bedarfsplanung<br />

steht noch weiteres Ungemach ins<br />

Haus. Sollte der G-BA bei seinem neuesten<br />

Vorhaben bleiben und die 56 Psychiatrischen<br />

Institutsambulanzen (PIA) von<br />

Krankenhäusern in Schleswig-Holstein mit<br />

jeweils einem halben Kassensitz in der Bedarfsplanung<br />

gegenrechnen wollen, dann<br />

wären die neuen Kassensitze für die bessere<br />

Versorgung bald wieder eliminiert.<br />

Nach vorläufigen Berechnungen der KVSH<br />

könnte das im ungünstigsten Fall tatsächlich<br />

bedeuten, dass Schleswig-Holstein<br />

wieder 25 psychotherapeutische Kassensitze<br />

verlieren könnte, räumt die Leiterin<br />

der Zulassungsabteilung ein. Das müsse<br />

noch zwischen KVSH und Krankenkassen<br />

geklärt werden und anschließend das Gemeinsame<br />

Landesgremium nach § 90a<br />

SGB V und den Landesausschuss der Ärzte<br />

352 Psychotherapeutenjournal 3/<strong>2014</strong>

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