ptj_2014-3
ptj_2014-3
ptj_2014-3
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer<br />
Hessen<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
die Diskussion<br />
zur Novellierung<br />
des Psychotherapeutengesetzes<br />
und damit<br />
auch zur Reform<br />
der Ausbildung<br />
geht in<br />
die heiße Phase.<br />
Im November<br />
soll auf dem<br />
Alfred Krieger<br />
Deutschen Psychotherapeutentag in<br />
München eine Entscheidung fallen. Die<br />
Notwendigkeit der Reform ist nicht nur in<br />
der Profession, sondern auch bei allen<br />
Politikern unbestritten. Im Koalitionsvertrag<br />
ist dieser Veränderungswille dokumentiert.<br />
Die Gesundheitsminister der<br />
Länder drängen schon seit Jahren auf eine<br />
Klärung der Kriterien für die Zulassung<br />
zur Ausbildung. Denn nach der europaweiten<br />
Vereinheitlichung der Studienabschlüsse<br />
durch den Bologna-Prozess ist<br />
für die Ausbildung zum Psychologischen<br />
Psychotherapeuten ein Master erforderlich,<br />
für den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />
genügt ein Bachelor.<br />
Jetzt gilt es, die unterschiedlichen Interessen<br />
in der Profession so auszutarieren,<br />
dass die Bundesdelegierten im November<br />
ein deutliches Signal an die Politik geben<br />
können. Die Orientierung an der Ausbildungsstruktur<br />
der Ärzte „aus ordnungspolitischen<br />
Gründen“, wie vom Gesundheitsministerium<br />
gefordert, ist keine hinreichende<br />
Bedingung für eine Reform. Wir<br />
werden eigene Wege finden müssen. Die<br />
Ausbildungsinhalte werden sich wie bisher<br />
aus den Grundlagenwissenschaften Psychologie<br />
und Pädagogik speisen. Der Verfahrensbezug<br />
wird wie bisher von Instituten<br />
vermittelt werden. Strittig ist, zu welchem<br />
Zeitpunkt die Approbation künftig<br />
erworben wird. Davon hängt ab, ob nach<br />
der Hochschulausbildung eine Weiterbildung<br />
in Regie der Landeskammern folgt<br />
oder eine zweite Ausbildungsphase nach<br />
bundeseinheitlichen Vorgaben. Der berufsund<br />
arbeitsrechtliche Status eines Weiterbildungsteilnehmers<br />
ist vom Status eines<br />
Ausbildungsteilnehmers deutlich unterschieden.<br />
Unabhängig von diesen Optionen ist das<br />
Ziel die Schaffung eines berufsrechtlich<br />
einheitlichen akademischen Heilberufs<br />
mit verschiedenen Behandlungsschwerpunkten<br />
für Kinder und Jugendliche bzw.<br />
Erwachsene. Die zentrale Forderung an<br />
eine Reform ist der Abschluss eines<br />
Hochschulstudiums auf Masterniveau als<br />
Zugangsvoraussetzung.<br />
Zur Diskussion der Reformvorschläge lade<br />
ich Sie zu einer Abendveranstaltung<br />
am Freitag, 7.11.<strong>2014</strong> im Rahmen der<br />
hessischen Delegiertenversammlung in<br />
Wiesbaden ein.<br />
Ich freue mich auf Ihr Kommen und Ihre<br />
Beiträge und grüße herzlich<br />
Alfred Krieger<br />
(Kammerpräsident)<br />
Hessen<br />
Ausbildungsreform jetzt! Aber wie? – „Ist wirklich alles möglich?“<br />
Am Anfang stand ein Forschungsgutachten,<br />
das der jetzigen postgradualen Ausbildungsstruktur<br />
ein hohes qualitatives Niveau<br />
– mit einigen Verbesserungsvorschlägen<br />
– bescheinigt hat und auf dem Hintergrund<br />
der Bologna-Hochschulreform die<br />
Notwendigkeit, den Zugang zur Ausbildung<br />
auf Masterniveau zu regeln, sowie die Klärung<br />
der rechtlichen und finanziellen Situation<br />
der PiA in der Praktischen Tätigkeit.<br />
Aktuell geht es um den Entwurf eines neuen<br />
Berufsbildes der Psychologischen Psychotherapeuten<br />
und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />
für die Zukunft<br />
und um eine sich daraus ergebende Ausbildungsstruktur.<br />
Die Diskussion um die<br />
Ausbildungsreform steht nicht isoliert im<br />
Feld, es gehen damit weitere Veränderungen<br />
einher: Forderungen nach Befugniserweiterung,<br />
Änderung der Legaldefinition<br />
(d. h. der Festlegung der heilkundlichen<br />
Berufsausübung auf die Anwendung wissenschaftlich<br />
anerkannter psychotherapeutischer<br />
Verfahren, PsychThG, §1.3), der<br />
Psychotherapie-Richtlinien und des Gutachterverfahrens.<br />
Neue Versorgungsmodelle<br />
und Änderungen der Weiterbildungsordnungen<br />
(M-WBO, WBO) auf Bundesund<br />
Länderebene ergänzen das Bild.<br />
Einerseits werden mit diesen Reformen erhebliche<br />
Chancen für die Entwicklung der<br />
Profession verbunden, eine Verbesserung<br />
der Qualität der psychotherapeutischen<br />
Versorgung erhofft. Andererseits scheinen<br />
viele Fragen offen, auch, in wie weit sich<br />
die spezifischen inhaltlich fachlichen Elemente<br />
psychotherapeutischer Heilkunde<br />
damit verändern. Die Frage, was psychotherapeutische<br />
Heilkunde im Wesentlichen<br />
ausmacht, wird damit erneut aufgeworfen<br />
bzw. stehen damit schon immer<br />
verbundene divergierende Positionen erneut<br />
zur Disposition.<br />
Ein Kristallisationspunkt in der Diskussion<br />
ist der Erhalt bzw. die (Wieder-)Herstellung<br />
der Verfahrensvielfalt in der Lehre und der<br />
Berufsausübung. Über den Erhalt der Verfahrensvielfalt<br />
gibt es einen Konsens. Was<br />
damit gemeint ist bzw. worauf dies hinausläuft<br />
– darin unterscheiden sich jedoch die<br />
Positionen wesentlich.<br />
Psychotherapeutenjournal 3/<strong>2014</strong><br />
325