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Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer<br />

Hessen<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

die Diskussion<br />

zur Novellierung<br />

des Psychotherapeutengesetzes<br />

und damit<br />

auch zur Reform<br />

der Ausbildung<br />

geht in<br />

die heiße Phase.<br />

Im November<br />

soll auf dem<br />

Alfred Krieger<br />

Deutschen Psychotherapeutentag in<br />

München eine Entscheidung fallen. Die<br />

Notwendigkeit der Reform ist nicht nur in<br />

der Profession, sondern auch bei allen<br />

Politikern unbestritten. Im Koalitionsvertrag<br />

ist dieser Veränderungswille dokumentiert.<br />

Die Gesundheitsminister der<br />

Länder drängen schon seit Jahren auf eine<br />

Klärung der Kriterien für die Zulassung<br />

zur Ausbildung. Denn nach der europaweiten<br />

Vereinheitlichung der Studienabschlüsse<br />

durch den Bologna-Prozess ist<br />

für die Ausbildung zum Psychologischen<br />

Psychotherapeuten ein Master erforderlich,<br />

für den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />

genügt ein Bachelor.<br />

Jetzt gilt es, die unterschiedlichen Interessen<br />

in der Profession so auszutarieren,<br />

dass die Bundesdelegierten im November<br />

ein deutliches Signal an die Politik geben<br />

können. Die Orientierung an der Ausbildungsstruktur<br />

der Ärzte „aus ordnungspolitischen<br />

Gründen“, wie vom Gesundheitsministerium<br />

gefordert, ist keine hinreichende<br />

Bedingung für eine Reform. Wir<br />

werden eigene Wege finden müssen. Die<br />

Ausbildungsinhalte werden sich wie bisher<br />

aus den Grundlagenwissenschaften Psychologie<br />

und Pädagogik speisen. Der Verfahrensbezug<br />

wird wie bisher von Instituten<br />

vermittelt werden. Strittig ist, zu welchem<br />

Zeitpunkt die Approbation künftig<br />

erworben wird. Davon hängt ab, ob nach<br />

der Hochschulausbildung eine Weiterbildung<br />

in Regie der Landeskammern folgt<br />

oder eine zweite Ausbildungsphase nach<br />

bundeseinheitlichen Vorgaben. Der berufsund<br />

arbeitsrechtliche Status eines Weiterbildungsteilnehmers<br />

ist vom Status eines<br />

Ausbildungsteilnehmers deutlich unterschieden.<br />

Unabhängig von diesen Optionen ist das<br />

Ziel die Schaffung eines berufsrechtlich<br />

einheitlichen akademischen Heilberufs<br />

mit verschiedenen Behandlungsschwerpunkten<br />

für Kinder und Jugendliche bzw.<br />

Erwachsene. Die zentrale Forderung an<br />

eine Reform ist der Abschluss eines<br />

Hochschulstudiums auf Masterniveau als<br />

Zugangsvoraussetzung.<br />

Zur Diskussion der Reformvorschläge lade<br />

ich Sie zu einer Abendveranstaltung<br />

am Freitag, 7.11.<strong>2014</strong> im Rahmen der<br />

hessischen Delegiertenversammlung in<br />

Wiesbaden ein.<br />

Ich freue mich auf Ihr Kommen und Ihre<br />

Beiträge und grüße herzlich<br />

Alfred Krieger<br />

(Kammerpräsident)<br />

Hessen<br />

Ausbildungsreform jetzt! Aber wie? – „Ist wirklich alles möglich?“<br />

Am Anfang stand ein Forschungsgutachten,<br />

das der jetzigen postgradualen Ausbildungsstruktur<br />

ein hohes qualitatives Niveau<br />

– mit einigen Verbesserungsvorschlägen<br />

– bescheinigt hat und auf dem Hintergrund<br />

der Bologna-Hochschulreform die<br />

Notwendigkeit, den Zugang zur Ausbildung<br />

auf Masterniveau zu regeln, sowie die Klärung<br />

der rechtlichen und finanziellen Situation<br />

der PiA in der Praktischen Tätigkeit.<br />

Aktuell geht es um den Entwurf eines neuen<br />

Berufsbildes der Psychologischen Psychotherapeuten<br />

und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten<br />

für die Zukunft<br />

und um eine sich daraus ergebende Ausbildungsstruktur.<br />

Die Diskussion um die<br />

Ausbildungsreform steht nicht isoliert im<br />

Feld, es gehen damit weitere Veränderungen<br />

einher: Forderungen nach Befugniserweiterung,<br />

Änderung der Legaldefinition<br />

(d. h. der Festlegung der heilkundlichen<br />

Berufsausübung auf die Anwendung wissenschaftlich<br />

anerkannter psychotherapeutischer<br />

Verfahren, PsychThG, §1.3), der<br />

Psychotherapie-Richtlinien und des Gutachterverfahrens.<br />

Neue Versorgungsmodelle<br />

und Änderungen der Weiterbildungsordnungen<br />

(M-WBO, WBO) auf Bundesund<br />

Länderebene ergänzen das Bild.<br />

Einerseits werden mit diesen Reformen erhebliche<br />

Chancen für die Entwicklung der<br />

Profession verbunden, eine Verbesserung<br />

der Qualität der psychotherapeutischen<br />

Versorgung erhofft. Andererseits scheinen<br />

viele Fragen offen, auch, in wie weit sich<br />

die spezifischen inhaltlich fachlichen Elemente<br />

psychotherapeutischer Heilkunde<br />

damit verändern. Die Frage, was psychotherapeutische<br />

Heilkunde im Wesentlichen<br />

ausmacht, wird damit erneut aufgeworfen<br />

bzw. stehen damit schon immer<br />

verbundene divergierende Positionen erneut<br />

zur Disposition.<br />

Ein Kristallisationspunkt in der Diskussion<br />

ist der Erhalt bzw. die (Wieder-)Herstellung<br />

der Verfahrensvielfalt in der Lehre und der<br />

Berufsausübung. Über den Erhalt der Verfahrensvielfalt<br />

gibt es einen Konsens. Was<br />

damit gemeint ist bzw. worauf dies hinausläuft<br />

– darin unterscheiden sich jedoch die<br />

Positionen wesentlich.<br />

Psychotherapeutenjournal 3/<strong>2014</strong><br />

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