ptj_2014-3
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Schleswig-Holstein<br />
Neue Stimmzettel<br />
Für die WählerInnen ändert sich relativ wenig.<br />
Anders wird die Präsentation der KandidatInnen<br />
auf dem Stimmzettel sein. Bisher<br />
wurden Ihnen alle KandidatInnen in<br />
einer ausgelosten Reihenfolge präsentiert,<br />
ohne dass auf dem Stimmzettel erkennbar<br />
war, welcher Gruppierung die KandidatInnen<br />
angehörten. Zukünftig werden die<br />
KandidatInnen auf dem Wahlzettel nach<br />
Listen (= Wahlvorschläge) gruppiert sein,<br />
d. h., Sie können auf einen Blick erkennen,<br />
welche KandidatInnen welcher Gruppierung<br />
angehören.<br />
Wie bisher wählen Sie einzelne Personen,<br />
was auch bedeutet, dass Sie Ihre Stimme<br />
nicht einer Liste als Ganzes geben können.<br />
Und wie bisher werden Sie genauso viele<br />
Stimmen haben, wie Sitze für Ihre Berufsgruppe<br />
(PP oder KJP) zu vergeben sind.<br />
Sie können auch wie bisher alle Personen<br />
wählen, die auf dem Stimmzettel stehen<br />
und sind bei Ihrer Stimmvergabe nicht an<br />
die KandidatInnen nur einer Liste gebunden.<br />
Das heißt Panaschieren. Neu ist, dass<br />
Sie Ihre Stimmen auch kumulieren können,<br />
d. h. einer Person mehr als eine Stimme<br />
geben dürfen (bis zu allen Stimmen).<br />
Die Stimmen der WählerInnen entscheiden<br />
somit über zwei Dinge. Zum einen<br />
entscheiden sie über den Stimmenanteil,<br />
den jede Liste in der Wählerschaft hat. Danach<br />
richtet sich dann auch die Anzahl der<br />
Sitze, die diese Liste dann in der Kammerversammlung<br />
erhält. Die Wählerstimmen<br />
entscheiden zudem darüber, welche KandidatInnen<br />
von den jeweiligen Listen diese<br />
Sitze dann einnehmen werden. Denn die<br />
Reihenfolge auf den einzelnen Listen wird<br />
durch die Stimmenanteile der einzelnen<br />
KandidatInnen der jeweiligen Listen festgelegt.<br />
Mit Ihren Stimmen haben Sie jetzt<br />
bessere Gestaltungsmöglichkeiten. Sie<br />
können sich an von Ihnen favorisierten<br />
Schwerpunktthemen der Listen orientieren<br />
und Sie können auch einzelne KandidatInnen<br />
gezielt fördern.<br />
Kandidieren und die<br />
Selbstverwaltung stärken<br />
Aber keine demokratische Wahl ohne eine<br />
ausreichende Anzahl von KandidatInnen.<br />
Der Vorstand der PKSH möchte Sie jetzt<br />
schon bitten, zu prüfen, ob Sie nicht auch<br />
von Ihrem passiven Wahlrecht Gebrauch<br />
machen wollen. Bei der letzten Kammerwahl<br />
2011 gab es statistisch nicht einmal<br />
doppelt so viele KandidatInnen, wie Sitze<br />
zu vergeben waren. Zudem war die Kandidatenanzahl<br />
im Vergleich zu den Wahlen<br />
davor leicht rückläufig. Spätestens, wenn<br />
es nur noch genauso viele KandidatInnen<br />
geben sollte, wie es Sitze zu vergeben gibt,<br />
braucht es eigentlich auch keine Wahlen<br />
mehr. Die würden dann nur noch viel Geld<br />
kosten, ohne dass die WählerInnen tatsächlich<br />
eine Auswahl treffen könnten.<br />
Sorgen Sie mit Ihrer Kandidatur mit dafür,<br />
dass die PKSH ein lebendiges und demokratisches<br />
Gremium bleibt.<br />
Sollten Sie sich wählen lassen wollen,<br />
müssten Sie sich entweder einer bestehenden<br />
Gruppierung anschließen oder eine<br />
eigene Liste eröffnen. Leider sah das<br />
Sozialministerium in Schleswig-Holstein<br />
keine Möglichkeit, in die Wahlverordnung<br />
hineinzuschreiben, dass eine Liste auch<br />
aus einer Person bestehen kann. Diesem<br />
Wunsch der Kammerversammlung dürfte<br />
also nicht entsprochen werden. Grund<br />
hierfür sind Bestimmungen, wonach sich<br />
in Wahllisten der Geschlechterproporz in<br />
der Wählerschaft abbilden muss. Es liegt<br />
auf der Hand, dass eine Person das<br />
schlecht gewährleisten kann. Damit ist in<br />
der Wahlverordnung mit einer Bestimmung<br />
zu rechnen, die besagt, dass eine<br />
Liste aus mindestens drei Personen bestehen<br />
muss, von denen zwei weiblich und<br />
eine männlich sein müssen. Schließen<br />
sich hingegen mehr als drei Personen zusammen,<br />
ist die weitere Geschlechterverteilung<br />
wiederum unerheblich.<br />
Da es bei bisherigen Kammerwahlen auch<br />
EinzelkandidatInnen möglich war, sich für einen<br />
Kammersitz zu bewerben, stellt die Notwendigkeit,<br />
sich zu Listen zusammenzufinden,<br />
sicher einen Wermutstropfen im neuen<br />
Wahlrecht dar. Der Vorstand prüft derzeit, inwieweit<br />
die Geschäftsstelle der PKSH für interessierte<br />
EinzelkandidatInnen eine Plattform<br />
zur Verfügung stellen kann, um EinzelkandidatInnen<br />
zusammenzuführen und die<br />
Bildung von Listen zu unterstützen.<br />
Die neue Wahlverordnung wird auch die<br />
genaue Terminierung des Wahlablaufs mit<br />
allen relevanten Fristen enthalten. Wir gehen<br />
davon aus, dass Sie wie bisher bis Mitte<br />
April des Wahljahres die offizielle Wahlausschreibung<br />
mit allen für die Wahl relevanten<br />
Informationen erhalten werden.<br />
Wer Mitstreiter sucht, sollte vielleicht schon<br />
bald mit der Suche beginnen. Die Selbstverwaltung<br />
unseres Berufsstandes braucht<br />
eine lebendige und selbstbewusste Kammerversammlung.<br />
Bernhard Schäfer<br />
Vizepräsident<br />
Neue Kassensitze für Schleswig-Holstein<br />
Nach Berechnungen der Bundespsychotherapeutenkammer<br />
(BPtK) könnte Schleswig-Holstein<br />
nach dem Beschluss des Gemeinsamen<br />
Bundesausschusses (G-BA)<br />
vom Dezember 2012 mit 44 der bundesweit<br />
1.300 in Aussicht gestellten Vertragssitze<br />
für PsychotherapeutInnen rechnen.<br />
Davon profitieren vorwiegend die dünner<br />
besiedelten Regionen im Randbereich unseres<br />
Landes. Seit dieser Beschlussfassung<br />
sind 20 Monate vergangen und schätzungsweise<br />
ist erst die Hälfte der Sitze vergeben.<br />
Warum dauert das so lange?<br />
24,5 neue Kassensitze zum<br />
Ersten…<br />
Am 27.11.2013 tagte der Zulassungsausschuss<br />
ein erstes Mal zur Vergabe der Neuzulassungen.<br />
Es wurden nicht sofort alle<br />
neuen Kassensitze angeboten, sondern<br />
der Zulassungsausschuss will sich dem<br />
Zielwert in mehreren Verteilungsrunden<br />
nähern, damit die KJP- und die Mediziner-<br />
Quote in den jeweiligen Zulassungsbezirken<br />
immer wieder nachjustiert werden<br />
kann. Die nächste Vergabesitzung ist für<br />
Ende August vorgesehen. Der Andrang auf<br />
die 24,5 ausgeschriebenen Sitze 2013 war<br />
groß. Der Zulassungsausschuss musste eine<br />
Auswahl treffen und eine Mehrheit von<br />
Schleswig-<br />
Holstein<br />
Psychotherapeutenjournal 3/<strong>2014</strong><br />
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