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Hamburg<br />

Interviewreihe: Kurz, prägnant – und wichtig!<br />

Von Bettina Nock und Torsten<br />

Michels<br />

Zehn Fragen an Bettina Nock,<br />

Vorsitzende der Beschwerdekommission<br />

Die Beschwerdekommission (BK) ist das<br />

zentrale Gremium im Beschwerdemanagement<br />

der Kammer. Sie bearbeitet Beschwerden<br />

in beratender Funktion für den<br />

Kammervorstand. Ein faires und verlässliches<br />

Beschwerdemanagement ist – auch<br />

vor dem Hintergrund der Diskussion über<br />

den „souveränen Patienten*)“ und die Patientenrechte<br />

– im Sinne einer offenen<br />

Fehlerkultur essenziell und trägt zum positiven<br />

Image einer Institution sowohl nach<br />

außen als auch nach innen bei. Wir nehmen<br />

dies zum Anlass, das Kammervorstandsmitglied<br />

und zugleich Vorsitzende<br />

der Beschwerdekommission, Dipl.-Psych.<br />

Bettina Nock, um eine Erläuterung der Arbeitsweise<br />

der Beschwerdekommission<br />

und die Hintergründe ihrer Arbeit zu bitten.<br />

Was sind die Aufgaben der<br />

Beschwerdekommission?<br />

Eine der wichtigsten – und im Kammergesetz<br />

festgelegten – Aufgaben der Psychotherapeutenkammer<br />

ist die Ausübung der<br />

Berufsaufsicht über die Kammermitglieder.<br />

Diese Aufgabe wird im Auftrag des Vorstands<br />

von der Beschwerdekommission<br />

vorbereitend ausgeführt; dabei verbleiben<br />

die Entscheidungen bezüglich der berufsrechtlichen<br />

Bewertung grundsätzlich beim<br />

Vorstand.<br />

In der Praxis heißt dies: Die BK bearbeitet<br />

und überprüft einkommende Beschwerden<br />

auf Basis der Berufsordnung hinsichtlich<br />

möglicher Verstöße von Kammermitgliedern<br />

gegen die Berufspflichten und<br />

gibt im Fall eines Verstoßes eine entsprechende<br />

Handlungsempfehlung an den<br />

Vorstand. Weiterhin diskutiert sie regelmäßig<br />

berufsrechtlich relevante juristische<br />

Entscheidungen und beantwortet auch<br />

Anfragen von Patienten und Kollegen. Bei<br />

ihrer Arbeit beachtet die Kommission neben<br />

der berufsrechtlichen Prüfung gleichermaßen,<br />

dass die Fürsorgepflicht, die<br />

die Kammer gegenüber ihren Mitgliedern<br />

hat, gewahrt bleibt.<br />

Warum hat die Psychotherapeutenkammer<br />

Hamburg diese Kommission<br />

eingesetzt?<br />

Die Beschwerdekommission wurde erstmalig<br />

im März 2007 eingesetzt, um den in Fragen<br />

der Berufsaufsicht verantwortlichen Vorstand<br />

und die Geschäftsstelle angesichts zunehmender<br />

Beschwerdefälle und einer internen<br />

Umstrukturierung von der Aufgabe der<br />

Beschwerdebearbeitung und berufsrechtlichen<br />

Prüfung zu entlasten. Zugleich wurde<br />

durch die Vergabe dieser Aufgabe an ein<br />

spezialisiertes Gremium eine größtmögliche<br />

Professionalisierung mit dem Ziel der Verbesserung<br />

der Entscheidungsqualität angestrebt.<br />

Die Kommission ist kein unabhängiger Ausschuss,<br />

sondern arbeitet im Auftrag und in<br />

enger Abstimmung mit dem Vorstand.<br />

Wie oft trifft sich die Kommission,<br />

wie ist sie zusammengesetzt und wie<br />

viele Beschwerden werden im Jahr<br />

behandelt?<br />

Die Kommission trifft sich alle vier bis sechs<br />

Wochen zu einer mehrstündigen abendlichen<br />

Sitzung. Bei komplexen Fällen ist<br />

manchmal eine zusätzliche Klausursitzung<br />

notwendig. Die Kommission besteht aus<br />

fünf ehrenamtlich tätigen Kammermitgliedern<br />

(PP und KJP) und einem Juristen, der<br />

im Fall einer notwendigen juristischen Beratung<br />

hinzugezogen wird. Kommissionsmitglieder<br />

sind: Bettina Nock, Petra Rupp, Isabel<br />

Vogler-Becker, Norbert Klose, Wolfgang<br />

Lutter und Dr. jur. Rainer Stelling. Die Vorsitzende<br />

Bettina Nock ist Mitglied im Kammervorstand,<br />

Wolfgang Lutter ist gleichzeitig<br />

Mitglied im Schlichtungsausschuss; dies<br />

soll den regelmäßigen Austausch mit diesen<br />

beiden Gremien gewährleisten. In den<br />

vergangenen drei Jahren hat sich die Zahl<br />

der aktenkundigen Beschwerden bei etwa<br />

20 bis 25 pro Jahr eingependelt.<br />

Wie werden die Beschwerden<br />

bearbeitet?<br />

Die Beschwerdebearbeitung folgt einer internen<br />

Verfahrensordnung, die im Jahre 2010<br />

von der Delegiertenversammlung verabschiedet<br />

wurde. Kern der Beschwerdebearbeitung<br />

ist die Prüfung der Beschwerdeinhalte<br />

auf mögliche berufsrechtliche Verstöße;<br />

dies erfolgt in einer gemeinsamen Erörterung<br />

während der Sitzungen. Die Sitzungen<br />

der Beschwerdekommission werden von<br />

der Vorsitzenden vor- und nachbereitet. Der<br />

unumgängliche Verwaltungsanteil wird vom<br />

Geschäftsführer bzw. der Geschäftsstelle in<br />

Kooperation mit der Vorsitzenden erbracht;<br />

dazu gehören u. a. die Sichtung und Registrierung<br />

(Aktenzeichen) der Beschwerden,<br />

die Anforderung von Stellungnahmen, Korrespondenzen<br />

mit den Beschwerdeparteien<br />

und die Formulierung bzw. der Versand der<br />

Bescheide. Über alle bedeutsamen Beschwerdefälle<br />

und die Empfehlungen der<br />

Kommission wird regelmäßig im Vorstand<br />

unter Wahrung der Anonymität der beteiligten<br />

Parteien berichtet und diskutiert.<br />

Parallel versehen die Kommissionsmitglieder<br />

einen monatlich wechselnden Telefondienst,<br />

bei dem Fragen von Patienten und Kammermitgliedern<br />

beantwortet werden und eine<br />

Vorklärung möglicher Beschwerden erfolgt.<br />

Wann wird die Kommission aktiv?<br />

Wer kann sich an Sie wenden?<br />

Die PTK-Hamburg und somit auch die Kommission<br />

dürfen sich nur mit Beschwerden<br />

befassen, die sich gegen ein Mitglied dieser<br />

Kammer wenden. Die Prüfung der Zuständigkeit<br />

muss daher vor jeder Beschwerdebearbeitung<br />

erfolgen. Außerdem muss vorab<br />

geklärt werden, ob andere, höherrangige<br />

Rechte betroffen sind, z. B. bei Verdacht auf<br />

eine Straftat oder auf schwere Verstöße, die<br />

beim Heilberufsgericht zur Anzeige gebracht<br />

werden müssen. In solchen Fällen obliegt<br />

der Kammer nach Abschluss der anderen<br />

rechtlichen Verfahren die Prüfung, ob ein<br />

sog. berufsrechtlicher Überhang vorliegt. Sowohl<br />

Patienten als auch Kammermitglieder<br />

können sich mit Kritik, Anfragen oder Beschwerden<br />

an die Kommission wenden.<br />

Muss ein Betroffener einen bestimmten<br />

Weg einhalten, um Kontakt mit<br />

der Kommission aufzunehmen? Wie<br />

ist das Procedere?<br />

Eine Beschwerde sollte unbedingt schriftlich<br />

auf dem Postwege (mit Originalunterschrift)<br />

unter Angabe von Name und Adresse/Kontakt<br />

bei der Geschäftsstelle eingereicht<br />

werden. Die Beschwerde sollte<br />

möglichst sachgerechte und präzise Angaben<br />

zu Anlass, Umständen, Inhalten be-<br />

Hamburg<br />

Psychotherapeutenjournal 3/<strong>2014</strong><br />

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