ptj_2014-3
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Hamburg<br />
Interviewreihe: Kurz, prägnant – und wichtig!<br />
Von Bettina Nock und Torsten<br />
Michels<br />
Zehn Fragen an Bettina Nock,<br />
Vorsitzende der Beschwerdekommission<br />
Die Beschwerdekommission (BK) ist das<br />
zentrale Gremium im Beschwerdemanagement<br />
der Kammer. Sie bearbeitet Beschwerden<br />
in beratender Funktion für den<br />
Kammervorstand. Ein faires und verlässliches<br />
Beschwerdemanagement ist – auch<br />
vor dem Hintergrund der Diskussion über<br />
den „souveränen Patienten*)“ und die Patientenrechte<br />
– im Sinne einer offenen<br />
Fehlerkultur essenziell und trägt zum positiven<br />
Image einer Institution sowohl nach<br />
außen als auch nach innen bei. Wir nehmen<br />
dies zum Anlass, das Kammervorstandsmitglied<br />
und zugleich Vorsitzende<br />
der Beschwerdekommission, Dipl.-Psych.<br />
Bettina Nock, um eine Erläuterung der Arbeitsweise<br />
der Beschwerdekommission<br />
und die Hintergründe ihrer Arbeit zu bitten.<br />
Was sind die Aufgaben der<br />
Beschwerdekommission?<br />
Eine der wichtigsten – und im Kammergesetz<br />
festgelegten – Aufgaben der Psychotherapeutenkammer<br />
ist die Ausübung der<br />
Berufsaufsicht über die Kammermitglieder.<br />
Diese Aufgabe wird im Auftrag des Vorstands<br />
von der Beschwerdekommission<br />
vorbereitend ausgeführt; dabei verbleiben<br />
die Entscheidungen bezüglich der berufsrechtlichen<br />
Bewertung grundsätzlich beim<br />
Vorstand.<br />
In der Praxis heißt dies: Die BK bearbeitet<br />
und überprüft einkommende Beschwerden<br />
auf Basis der Berufsordnung hinsichtlich<br />
möglicher Verstöße von Kammermitgliedern<br />
gegen die Berufspflichten und<br />
gibt im Fall eines Verstoßes eine entsprechende<br />
Handlungsempfehlung an den<br />
Vorstand. Weiterhin diskutiert sie regelmäßig<br />
berufsrechtlich relevante juristische<br />
Entscheidungen und beantwortet auch<br />
Anfragen von Patienten und Kollegen. Bei<br />
ihrer Arbeit beachtet die Kommission neben<br />
der berufsrechtlichen Prüfung gleichermaßen,<br />
dass die Fürsorgepflicht, die<br />
die Kammer gegenüber ihren Mitgliedern<br />
hat, gewahrt bleibt.<br />
Warum hat die Psychotherapeutenkammer<br />
Hamburg diese Kommission<br />
eingesetzt?<br />
Die Beschwerdekommission wurde erstmalig<br />
im März 2007 eingesetzt, um den in Fragen<br />
der Berufsaufsicht verantwortlichen Vorstand<br />
und die Geschäftsstelle angesichts zunehmender<br />
Beschwerdefälle und einer internen<br />
Umstrukturierung von der Aufgabe der<br />
Beschwerdebearbeitung und berufsrechtlichen<br />
Prüfung zu entlasten. Zugleich wurde<br />
durch die Vergabe dieser Aufgabe an ein<br />
spezialisiertes Gremium eine größtmögliche<br />
Professionalisierung mit dem Ziel der Verbesserung<br />
der Entscheidungsqualität angestrebt.<br />
Die Kommission ist kein unabhängiger Ausschuss,<br />
sondern arbeitet im Auftrag und in<br />
enger Abstimmung mit dem Vorstand.<br />
Wie oft trifft sich die Kommission,<br />
wie ist sie zusammengesetzt und wie<br />
viele Beschwerden werden im Jahr<br />
behandelt?<br />
Die Kommission trifft sich alle vier bis sechs<br />
Wochen zu einer mehrstündigen abendlichen<br />
Sitzung. Bei komplexen Fällen ist<br />
manchmal eine zusätzliche Klausursitzung<br />
notwendig. Die Kommission besteht aus<br />
fünf ehrenamtlich tätigen Kammermitgliedern<br />
(PP und KJP) und einem Juristen, der<br />
im Fall einer notwendigen juristischen Beratung<br />
hinzugezogen wird. Kommissionsmitglieder<br />
sind: Bettina Nock, Petra Rupp, Isabel<br />
Vogler-Becker, Norbert Klose, Wolfgang<br />
Lutter und Dr. jur. Rainer Stelling. Die Vorsitzende<br />
Bettina Nock ist Mitglied im Kammervorstand,<br />
Wolfgang Lutter ist gleichzeitig<br />
Mitglied im Schlichtungsausschuss; dies<br />
soll den regelmäßigen Austausch mit diesen<br />
beiden Gremien gewährleisten. In den<br />
vergangenen drei Jahren hat sich die Zahl<br />
der aktenkundigen Beschwerden bei etwa<br />
20 bis 25 pro Jahr eingependelt.<br />
Wie werden die Beschwerden<br />
bearbeitet?<br />
Die Beschwerdebearbeitung folgt einer internen<br />
Verfahrensordnung, die im Jahre 2010<br />
von der Delegiertenversammlung verabschiedet<br />
wurde. Kern der Beschwerdebearbeitung<br />
ist die Prüfung der Beschwerdeinhalte<br />
auf mögliche berufsrechtliche Verstöße;<br />
dies erfolgt in einer gemeinsamen Erörterung<br />
während der Sitzungen. Die Sitzungen<br />
der Beschwerdekommission werden von<br />
der Vorsitzenden vor- und nachbereitet. Der<br />
unumgängliche Verwaltungsanteil wird vom<br />
Geschäftsführer bzw. der Geschäftsstelle in<br />
Kooperation mit der Vorsitzenden erbracht;<br />
dazu gehören u. a. die Sichtung und Registrierung<br />
(Aktenzeichen) der Beschwerden,<br />
die Anforderung von Stellungnahmen, Korrespondenzen<br />
mit den Beschwerdeparteien<br />
und die Formulierung bzw. der Versand der<br />
Bescheide. Über alle bedeutsamen Beschwerdefälle<br />
und die Empfehlungen der<br />
Kommission wird regelmäßig im Vorstand<br />
unter Wahrung der Anonymität der beteiligten<br />
Parteien berichtet und diskutiert.<br />
Parallel versehen die Kommissionsmitglieder<br />
einen monatlich wechselnden Telefondienst,<br />
bei dem Fragen von Patienten und Kammermitgliedern<br />
beantwortet werden und eine<br />
Vorklärung möglicher Beschwerden erfolgt.<br />
Wann wird die Kommission aktiv?<br />
Wer kann sich an Sie wenden?<br />
Die PTK-Hamburg und somit auch die Kommission<br />
dürfen sich nur mit Beschwerden<br />
befassen, die sich gegen ein Mitglied dieser<br />
Kammer wenden. Die Prüfung der Zuständigkeit<br />
muss daher vor jeder Beschwerdebearbeitung<br />
erfolgen. Außerdem muss vorab<br />
geklärt werden, ob andere, höherrangige<br />
Rechte betroffen sind, z. B. bei Verdacht auf<br />
eine Straftat oder auf schwere Verstöße, die<br />
beim Heilberufsgericht zur Anzeige gebracht<br />
werden müssen. In solchen Fällen obliegt<br />
der Kammer nach Abschluss der anderen<br />
rechtlichen Verfahren die Prüfung, ob ein<br />
sog. berufsrechtlicher Überhang vorliegt. Sowohl<br />
Patienten als auch Kammermitglieder<br />
können sich mit Kritik, Anfragen oder Beschwerden<br />
an die Kommission wenden.<br />
Muss ein Betroffener einen bestimmten<br />
Weg einhalten, um Kontakt mit<br />
der Kommission aufzunehmen? Wie<br />
ist das Procedere?<br />
Eine Beschwerde sollte unbedingt schriftlich<br />
auf dem Postwege (mit Originalunterschrift)<br />
unter Angabe von Name und Adresse/Kontakt<br />
bei der Geschäftsstelle eingereicht<br />
werden. Die Beschwerde sollte<br />
möglichst sachgerechte und präzise Angaben<br />
zu Anlass, Umständen, Inhalten be-<br />
Hamburg<br />
Psychotherapeutenjournal 3/<strong>2014</strong><br />
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