ptj_2014-3
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Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer<br />
Rechtliche Grundlagen und<br />
Voraussetzungen<br />
Bernd Feit, Leiter der Abteilung Sicherstellung<br />
der KVS, erläuterte den interessierten<br />
Zuhörern die rechtlichen Grundlagen für<br />
die Antragstellung auf Zulassung bzw. auf<br />
Anstellung im Jobsharing, die Beendigung<br />
der beschränkten Zulassung, die Voraussetzung<br />
für die Zulassung, die Berechnung<br />
des abrechenbaren Gesamtpunktzahlvolumens<br />
und schließlich die Anstellungsvoraussetzungen.<br />
Anhand der bedarfsplanerischen Situation<br />
im Saarland zeigte Feit, wie ein Planungsbereich<br />
Zulassungsbeschränkungen erfahren<br />
kann; so liegt der rechnerische Versorgungsgrad<br />
im Stadtgebiet Saarbrücken<br />
beispielsweise bei knapp 147% (der vollständige<br />
Bedarfsplan kann auf der Homepage<br />
der KVS eingesehen werden).<br />
Saarland<br />
Grundsätzlich gibt es „zwei große Welten“,<br />
führte Feit aus, in denen man im Rahmen<br />
von Jobsharing tätig sein kann: zum einen<br />
mit einer auf die Dauer der gemeinsamen<br />
Tätigkeit beschränkten Zulassung in einer<br />
Gemeinschaftspraxis, die sich nach zehn<br />
Jahren in eine eigenständige Zulassung<br />
umwandelt; zum anderen in einem Angestelltenverhältnis,<br />
das vorab von der KVS<br />
genehmigt wurde.<br />
Feit beendete seine Ausführungen mit einem<br />
Einblick in die Zahlen im Bezirk der<br />
KVS: Hier wird aktuell Jobsharing nur von<br />
18 PP oder KJP praktiziert – davon fünf im<br />
Anstellungsverhältnis und 13 mit geteilter<br />
Zulassung.<br />
Rainer Warken, Bernd Feit<br />
Zur Berechnung und Prüfung<br />
der Leistungsobergrenzen<br />
Die nun folgenden detaillierten und – trotz<br />
der Komplexität – gut verständlichen Ausführungen<br />
von Rainer Warken, Leiter der<br />
Abrechnungsabteilung, zu Berechnung<br />
und Prüfung der Leistungsobergrenzen im<br />
ersten wie auch im zweiten Abrechnungsjahr<br />
erforderten noch einmal die volle Konzentration<br />
der Zuhörer: Warken beschränkte<br />
sich nicht darauf, die Grundlagen zu erklären,<br />
sondern er demonstrierte das Verfahren<br />
an konkreten Beispielzahlen. Er<br />
machte nochmals deutlich, dass nach Beschluss<br />
des Vorstandes der KVS nur die<br />
Leistungen und Kostenpauschalen in die<br />
Leistungsobergrenze einbezogen werden,<br />
die nicht Leistungen der extrabudgetären<br />
Gesamtvergütung sind.<br />
Auch nach einer guten Stunde „harter<br />
Kost“ an Fakten, Zahlen und Zusammenhängen<br />
zum Thema Jobsharing war die<br />
Aufmerksamkeit der knapp 100 Kammermitglieder<br />
und PiAs ungeteilt; mit einer<br />
kurzen Zusammenfassung leitete Hauptmann<br />
in die angekündigte Diskussionsrunde<br />
über – nicht ohne vorher nochmals<br />
ausdrücklich alle Anwesenden zu ermuntern,<br />
sich direkt an die Berater der KVS zu<br />
wenden und individuelle Termine zu vereinbaren,<br />
wenn die Gründung einer Praxisgemeinschaft<br />
oder einer Anstellung im<br />
Jobsharing geplant ist.<br />
Die Rechtsgrundlagen der saarländischen<br />
Praxis, wonach die Leistungsobergrenze<br />
nicht für die extrabudgetären Leistungen<br />
gilt, standen im Zentrum der kritischen Fragestellungen;<br />
ferner wurden konkrete Informationen<br />
eingeholt über Musterverträge<br />
für Jobsharing, über die Möglichkeit der<br />
Eröffnung von Zweigstellen einer Praxis<br />
oder über die Möglichkeit, in einer KJP-<br />
Praxis einen PP als Jobsharer anzustellen.<br />
Der Präsident der PKS, Bernhard Morsch,<br />
bedankte sich bei Herrn Dr. Hauptmann<br />
für den offenen Umgang mit den Fakten<br />
sowie sein Angebot, sich direkt mit der<br />
KVS bei Fragen zum Jobsharing in Verbindung<br />
zu setzen. Nachdem die Psychotherapeuten<br />
ohne Erfolg für mehr Sitze zur<br />
Versorgung psychisch Kranker gekämpft<br />
hätten, sehe er in der Möglichkeit des Jobsharings<br />
im Rahmen der gesetzlichen Änderungen<br />
(extrabudgetäre Vergütung) eine<br />
echte Verbesserung der Versorgungssituation.<br />
Morsch dankte den Referenten für<br />
die inhaltsreichen Ausführungen und bei<br />
den Teilnehmern für das Interesse und die<br />
Geduld und beendete den offiziellen Teil<br />
der Veranstaltung.<br />
348 Psychotherapeutenjournal 3/<strong>2014</strong>