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Mitteilungen der Psychotherapeutenkammer<br />

Rechtliche Grundlagen und<br />

Voraussetzungen<br />

Bernd Feit, Leiter der Abteilung Sicherstellung<br />

der KVS, erläuterte den interessierten<br />

Zuhörern die rechtlichen Grundlagen für<br />

die Antragstellung auf Zulassung bzw. auf<br />

Anstellung im Jobsharing, die Beendigung<br />

der beschränkten Zulassung, die Voraussetzung<br />

für die Zulassung, die Berechnung<br />

des abrechenbaren Gesamtpunktzahlvolumens<br />

und schließlich die Anstellungsvoraussetzungen.<br />

Anhand der bedarfsplanerischen Situation<br />

im Saarland zeigte Feit, wie ein Planungsbereich<br />

Zulassungsbeschränkungen erfahren<br />

kann; so liegt der rechnerische Versorgungsgrad<br />

im Stadtgebiet Saarbrücken<br />

beispielsweise bei knapp 147% (der vollständige<br />

Bedarfsplan kann auf der Homepage<br />

der KVS eingesehen werden).<br />

Saarland<br />

Grundsätzlich gibt es „zwei große Welten“,<br />

führte Feit aus, in denen man im Rahmen<br />

von Jobsharing tätig sein kann: zum einen<br />

mit einer auf die Dauer der gemeinsamen<br />

Tätigkeit beschränkten Zulassung in einer<br />

Gemeinschaftspraxis, die sich nach zehn<br />

Jahren in eine eigenständige Zulassung<br />

umwandelt; zum anderen in einem Angestelltenverhältnis,<br />

das vorab von der KVS<br />

genehmigt wurde.<br />

Feit beendete seine Ausführungen mit einem<br />

Einblick in die Zahlen im Bezirk der<br />

KVS: Hier wird aktuell Jobsharing nur von<br />

18 PP oder KJP praktiziert – davon fünf im<br />

Anstellungsverhältnis und 13 mit geteilter<br />

Zulassung.<br />

Rainer Warken, Bernd Feit<br />

Zur Berechnung und Prüfung<br />

der Leistungsobergrenzen<br />

Die nun folgenden detaillierten und – trotz<br />

der Komplexität – gut verständlichen Ausführungen<br />

von Rainer Warken, Leiter der<br />

Abrechnungsabteilung, zu Berechnung<br />

und Prüfung der Leistungsobergrenzen im<br />

ersten wie auch im zweiten Abrechnungsjahr<br />

erforderten noch einmal die volle Konzentration<br />

der Zuhörer: Warken beschränkte<br />

sich nicht darauf, die Grundlagen zu erklären,<br />

sondern er demonstrierte das Verfahren<br />

an konkreten Beispielzahlen. Er<br />

machte nochmals deutlich, dass nach Beschluss<br />

des Vorstandes der KVS nur die<br />

Leistungen und Kostenpauschalen in die<br />

Leistungsobergrenze einbezogen werden,<br />

die nicht Leistungen der extrabudgetären<br />

Gesamtvergütung sind.<br />

Auch nach einer guten Stunde „harter<br />

Kost“ an Fakten, Zahlen und Zusammenhängen<br />

zum Thema Jobsharing war die<br />

Aufmerksamkeit der knapp 100 Kammermitglieder<br />

und PiAs ungeteilt; mit einer<br />

kurzen Zusammenfassung leitete Hauptmann<br />

in die angekündigte Diskussionsrunde<br />

über – nicht ohne vorher nochmals<br />

ausdrücklich alle Anwesenden zu ermuntern,<br />

sich direkt an die Berater der KVS zu<br />

wenden und individuelle Termine zu vereinbaren,<br />

wenn die Gründung einer Praxisgemeinschaft<br />

oder einer Anstellung im<br />

Jobsharing geplant ist.<br />

Die Rechtsgrundlagen der saarländischen<br />

Praxis, wonach die Leistungsobergrenze<br />

nicht für die extrabudgetären Leistungen<br />

gilt, standen im Zentrum der kritischen Fragestellungen;<br />

ferner wurden konkrete Informationen<br />

eingeholt über Musterverträge<br />

für Jobsharing, über die Möglichkeit der<br />

Eröffnung von Zweigstellen einer Praxis<br />

oder über die Möglichkeit, in einer KJP-<br />

Praxis einen PP als Jobsharer anzustellen.<br />

Der Präsident der PKS, Bernhard Morsch,<br />

bedankte sich bei Herrn Dr. Hauptmann<br />

für den offenen Umgang mit den Fakten<br />

sowie sein Angebot, sich direkt mit der<br />

KVS bei Fragen zum Jobsharing in Verbindung<br />

zu setzen. Nachdem die Psychotherapeuten<br />

ohne Erfolg für mehr Sitze zur<br />

Versorgung psychisch Kranker gekämpft<br />

hätten, sehe er in der Möglichkeit des Jobsharings<br />

im Rahmen der gesetzlichen Änderungen<br />

(extrabudgetäre Vergütung) eine<br />

echte Verbesserung der Versorgungssituation.<br />

Morsch dankte den Referenten für<br />

die inhaltsreichen Ausführungen und bei<br />

den Teilnehmern für das Interesse und die<br />

Geduld und beendete den offiziellen Teil<br />

der Veranstaltung.<br />

348 Psychotherapeutenjournal 3/<strong>2014</strong>

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