Bedienanleitung - Buhl Replication Service GmbH
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nicht nur sein Sparguthaben mit den bis dahin aufgelaufenen<br />
Zinsen, sondern auch ein Hypothekendarlehen<br />
in Höhe der Differenz zur Bausparsumme ausgezahlt. Die<br />
Vergabe dieses Hypothekenkredits erfolgt zu vergleichsweise<br />
günstigen Konditionen.<br />
Um später zu einem zinsgünstigen Hypothekendarlehen zu<br />
gelangen, muss der Kunde mit der Bausparkasse einen Bausparvertrag<br />
abschließen. Das ist ein langfristiger Vertrag, der<br />
bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen Rechtsanspruch<br />
auf Gewährung eines Bauspardarlehens gibt. Der<br />
Vertrag beläuft sich auf eine bestimmte, vorab festgelegte<br />
Bausparsumme. Der Kunde muss diese Summe bis zu einer<br />
vereinbarten Höhe durch eigene Sparleistungen erbringen.<br />
Der Rest wird von der Bausparkasse als Darlehen gewährt.<br />
Hat der Kunde das festgelegte Mindestsparguthaben erreicht,<br />
muss er unter Umständen noch einige Zeit warten,<br />
bis sein Bausparvertrag zugeteilt wird. Dies bedeutet, dass es<br />
zwischen erbrachter Sparleistung und der Auszahlung noch<br />
eine Frist gibt, die von der Bausparkasse bestimmt wird. Ist<br />
der Vertrag „zuteilungsreif“, zahlt die Bausparkasse die vereinbarte<br />
Bausparsumme aus. Der Differenzbetrag zwischen<br />
Ansparsumme und Bausparsumme wird als Hypothekenkredit<br />
durch die Bausparkasse vergeben.<br />
Mein Geld Finanzlexikon<br />
Für die Einlagen der Bausparer zahlen die Bausparkassen<br />
nur einen verhältnismäßig niedrigen Guthabenzins. Er liegt<br />
meist zwischen zwei und drei Prozent. Das ist die Voraussetzung<br />
dafür, dass sie auf der anderen Seite für die gewährten<br />
Hypotheken nur einen relativ geringen Kreditzins<br />
verlangen.<br />
Beitragsbemessungsgrenzen<br />
In der gesetzlichen Sozialversicherung gelten für die Berechnung<br />
der Beiträge Beitragsbemessungsgrenzen. Nur<br />
bis zu ihrer Höhe werden die prozentuale Lohnabzüge zur<br />
Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung<br />
berechnet und vom Arbeitgeber abgeführt. Die Beitragsbemessungsgrenzen<br />
werden vom Gesetzgeber seit<br />
Jahren regelmäßig zum Jahresbeginn erhöht. Dadurch<br />
erhöht sich bei Arbeitnehmern, deren Einkommen über<br />
dem Durchschnitt liegen, die Abgabenlast auch dann,<br />
wenn die prozentualen Beitragssätze stabil bleiben.<br />
Alle abhängig Beschäftigten - also Arbeiter und Angestellte,<br />
nicht aber Beamte (mit Ausnahme bei der Pflegeversicherung)<br />
- sind Pflichtversicherte der sozialen Kranken-,<br />
Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge werden<br />
jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />
getragen. Sie werden (in der Regel vom arbeitgebenden<br />
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