Bedienanleitung - Buhl Replication Service GmbH
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haltsbezüge als sonstige Einkünfte der Einkommensteuer.<br />
Auch Spenden zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser,<br />
wissenschaftlicher und gemeinnütziger Zwecke sowie<br />
Zuwendungen an politische Parteien können bis zum jeweiligen<br />
Höchstbetrag als Sonderausgaben berücksichtigt<br />
werden. Als gemeinnützige Zwecke anerkannt sind neben<br />
vielen anderen Zwecken z.B. die Förderung des Sports, der<br />
Erziehung, des Naturschutzes oder der Entwicklungshilfe.<br />
Kirchensteuer und Abgeltungssteuer ab 2009: Da mit der<br />
Abgeltungssteuer alles abgegolten ist, kann die darin enthaltene<br />
Kirchensteuer auch insoweit nicht mehr als Sonderausgabe<br />
in der Steuererklärung geltend gemacht<br />
Achtung: Dies ist nur ein Überblich über die Regelung<br />
bei Drucklegung. Informieren Sie sich vor Bearbeitung Ihrer<br />
Steuererklärung immer über gesetzliche Änderungen und<br />
die neueste Rechtsprechung oder verwenden Sie die jeweils<br />
aktuelle Steuersoftware, wenn Sie ohne die Hilfe eines professionellen<br />
steuerlichen Beraters arbeiten. Steuergesetzte<br />
haben in Deutschland eine besonders kurze „Halbwertzeit“.<br />
Sorten<br />
Wenn im Zusammenhang mit Geld von Sorten gesprochen<br />
wird handelt es sich um Bargeld in Form von Mün-<br />
Mein Geld Finanzlexikon<br />
zen oder Scheinen bzw. Banknoten. Als Devisen dagegen<br />
werden unbare Zahlungsmittel bezeichnet, wobei ausländische<br />
Währungen gemeint sind.<br />
Während es Sorten nur in Form von Münzen und Bargeld<br />
gibt, handelt es sich bei Devisen um Zahlungsmittel, die<br />
auf Konten in einem anderen Währungsgebiet gutgeschrieben<br />
sind. Es können aber auch in fremder Währung<br />
geführte Konten im Inland sein (Fremdwährungskonten,<br />
die z. B. auf Dollar, Pfund oder Franken lauten) oder um<br />
auf fremde Währungen lautende um spezielle Wertpapiere<br />
wie Wechsel, Schecks oder Zahlungsanweisungen.<br />
Deutsche können ausländische Sorten in beliebiger Menge<br />
besitzen oder ihre Euro in Form von Münzen, Banknoten<br />
unbeschränkt ins Ausland bringen. Sie müssen aber auf<br />
Grund des Geldwäschegesetzes von einem festgelegten<br />
Wert an Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Gold oder andere<br />
Wertgegenstände beim Grenzübertritt deklarieren und<br />
über ihre Herkunft Auskunft geben. Andernfalls drohen<br />
hohe Strafen.<br />
Achtung: Bei Reisen sollten sie unbedingt beachten, dass<br />
in Ländern mit nicht frei konvertierbarer Währung das Geld<br />
einer strengen staatlichen Bewirtschaftung unterliegt. Der<br />
Umtausch in andere Währungen außerhalb der offiziellen<br />
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