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Bedienanleitung - Buhl Replication Service GmbH

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haltsbezüge als sonstige Einkünfte der Einkommensteuer.<br />

Auch Spenden zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser,<br />

wissenschaftlicher und gemeinnütziger Zwecke sowie<br />

Zuwendungen an politische Parteien können bis zum jeweiligen<br />

Höchstbetrag als Sonderausgaben berücksichtigt<br />

werden. Als gemeinnützige Zwecke anerkannt sind neben<br />

vielen anderen Zwecken z.B. die Förderung des Sports, der<br />

Erziehung, des Naturschutzes oder der Entwicklungshilfe.<br />

Kirchensteuer und Abgeltungssteuer ab 2009: Da mit der<br />

Abgeltungssteuer alles abgegolten ist, kann die darin enthaltene<br />

Kirchensteuer auch insoweit nicht mehr als Sonderausgabe<br />

in der Steuererklärung geltend gemacht<br />

Achtung: Dies ist nur ein Überblich über die Regelung<br />

bei Drucklegung. Informieren Sie sich vor Bearbeitung Ihrer<br />

Steuererklärung immer über gesetzliche Änderungen und<br />

die neueste Rechtsprechung oder verwenden Sie die jeweils<br />

aktuelle Steuersoftware, wenn Sie ohne die Hilfe eines professionellen<br />

steuerlichen Beraters arbeiten. Steuergesetzte<br />

haben in Deutschland eine besonders kurze „Halbwertzeit“.<br />

Sorten<br />

Wenn im Zusammenhang mit Geld von Sorten gesprochen<br />

wird handelt es sich um Bargeld in Form von Mün-<br />

Mein Geld Finanzlexikon<br />

zen oder Scheinen bzw. Banknoten. Als Devisen dagegen<br />

werden unbare Zahlungsmittel bezeichnet, wobei ausländische<br />

Währungen gemeint sind.<br />

Während es Sorten nur in Form von Münzen und Bargeld<br />

gibt, handelt es sich bei Devisen um Zahlungsmittel, die<br />

auf Konten in einem anderen Währungsgebiet gutgeschrieben<br />

sind. Es können aber auch in fremder Währung<br />

geführte Konten im Inland sein (Fremdwährungskonten,<br />

die z. B. auf Dollar, Pfund oder Franken lauten) oder um<br />

auf fremde Währungen lautende um spezielle Wertpapiere<br />

wie Wechsel, Schecks oder Zahlungsanweisungen.<br />

Deutsche können ausländische Sorten in beliebiger Menge<br />

besitzen oder ihre Euro in Form von Münzen, Banknoten<br />

unbeschränkt ins Ausland bringen. Sie müssen aber auf<br />

Grund des Geldwäschegesetzes von einem festgelegten<br />

Wert an Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Gold oder andere<br />

Wertgegenstände beim Grenzübertritt deklarieren und<br />

über ihre Herkunft Auskunft geben. Andernfalls drohen<br />

hohe Strafen.<br />

Achtung: Bei Reisen sollten sie unbedingt beachten, dass<br />

in Ländern mit nicht frei konvertierbarer Währung das Geld<br />

einer strengen staatlichen Bewirtschaftung unterliegt. Der<br />

Umtausch in andere Währungen außerhalb der offiziellen<br />

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