12.11.2012 Aufrufe

Bedienanleitung - Buhl Replication Service GmbH

Bedienanleitung - Buhl Replication Service GmbH

Bedienanleitung - Buhl Replication Service GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Steuersätze für Beträge oberhalb der Freibeträge<br />

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich … Euro<br />

(in Klammern bisherige Summen /Prozente)<br />

Steuerklasse<br />

I<br />

Steuerklasse<br />

II<br />

Mein Geld Finanzlexikon<br />

Steuerklasse<br />

III<br />

75 000 (52 000) € 7 (7) 30 (12) 30 (17)<br />

300 000 (256 000) € 11 (11) 30 (17) 30 (23)<br />

600 000 (512 000) € 15 (15) 30 (22) 30 (29)<br />

6 000 000 (5 113 000) € 19 (19) 30 (27) 30 (35)<br />

13 000 000 (12 783 000) € 23 (23) 50 (32) 50 (41)<br />

26 000 000 und mehr ( 25 565 000) € 27 (27) 50 (37) 50 (47)<br />

Erbschein<br />

Im Todesfall ist der Erbschein für die Hinterbliebenen oft<br />

der einzige Ausweis der ihr Erbrecht und die Ansprüche<br />

aus dem Erbe gegenüber Dritten dokumentiert (falls kein<br />

notarielles Testament vorliegt). Kontoumschreibungen<br />

auf die Erben, Grundbuchänderungen oder die Auszahlung<br />

von Lebensversicherungen sind ohne den Nachweis<br />

eines Erbanspruchs durch einen Erbschein in der Regel<br />

nicht möglich.<br />

Der Erbschein muss beim Nachlassgericht beantragt werden.<br />

Er kann von jedem der Erben beantragt werden. Der<br />

Beantragende muss allerdings eidesstattliche Erklärungen<br />

der Miterben vorweisen. Vorgelegt werden müssen dem<br />

Nachlassgericht: Das Familienstammbuch, die Sterbeurkunde,<br />

eventuelle Verfügungen des Verstorbenen sowie<br />

eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der<br />

gemachten Angaben. Wichtig ist, dem Nachlassgericht<br />

glaubhaft zu machen, dass keine weiteren Verfügungen<br />

des Verstorbenen (wie ein handschriftliches Testament)<br />

vorliegen. Das Verfahren kann bis zu sechs Monate dauern.<br />

Existiert kein eigenhändiges oder notarielles Testament des<br />

183

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!