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Bedienanleitung - Buhl Replication Service GmbH

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Schufa<br />

Wer Gas, Wasser und Strom bezieht, im Versandhandel<br />

bestellt oder eine Kreditkarte beantragt, mit der er bargeldlos<br />

zahlen kann, bekommt regelmäßig ein Formular<br />

vorgelegt, auf dem er die sogenannte „Schufa-Klausel“<br />

unterzeichnen muss. Verbraucher, die diese Klausel nicht<br />

akzeptieren, bekommen in Deutschland fast nichts. Ohne<br />

Unterschrift gibt es weder ein Girokonto noch eine Kreditkarte.<br />

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung<br />

(Schufa) ist keine gemeinnützige Organisation, sondern<br />

ein hochprofitables Wirtschaftunternehmen, das an seine<br />

Anteilseigner regelmäßig erhebliche Gewinne ausschüttet.<br />

1927 wurde die erste „Schutzgemeinschaft für allgemeine<br />

Kreditsicherung“, kurz Schufa, gegründet. Im Jahr 2000<br />

wurden die damals selbstständigen acht Schufa-Gesellschaften<br />

zur Schufa Holding AG vereint. Die Schufa versteht<br />

sich als Gemeinschaftseinrichtung aller Wirtschaftsunternehmen,<br />

die Verbrauchern Geld- und Warenkredite<br />

einräumen.<br />

Eigentlich dürften nur die Vertragspartner der Schufa Informationen<br />

über gespeicherte Personen erhalten, also in<br />

erster Linie Sparkassen, Banken, Kreditkartenunternehmen<br />

Mein Geld Finanzlexikon<br />

und Versandhändler. Und diese Auskunft dürfen sie eigentlich<br />

auch nur dann bekommen, wenn sie in jedem Einzelfall<br />

ein berechtigtes Interesse im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes<br />

glaubhaft nachweisen können. Da aber<br />

das Auskunftsgeschäft ein Massengeschäft ist und täglich<br />

Millionen von Daten ausgetauscht werden, kann das<br />

in der Praxis kaum überprüft werden. Die Schufa nimmt<br />

zur Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften nur<br />

Stichproben vor.<br />

Achtung: Wenn Sie wissen wollen, was über Sie bei der<br />

Schufa gespeichert ist, erhalten Sie diese Auskunft nur auf<br />

besondere Anfrage und nur persönlich. Um herauszufinden,<br />

was die Schufa über Sie gespeichert hat, müssen Sie<br />

die sogenannte Selbstauskunft beantragen. Eine telefonische<br />

Auskunft über gespeicherte Daten gibt es zwar für<br />

die Schufa-Vertragspartner aber nicht für die Verbraucher.<br />

Jeder Bankkunde oder Kreditnehmer kann von der Schufa<br />

Auskunft darüber verlangen, welche Daten über ihn gespeichert<br />

sind.<br />

Achtung: Wenn Sie die Anschrift der für Sie zuständigen<br />

Schufa-Geschäftsstelle erfahren wollen, finden Sie sie am<br />

einfachsten im Internet unter www.schufa.de. Sie können<br />

auch eine E-Mail senden an: schufa-holding@schufa.<br />

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