Bedienanleitung - Buhl Replication Service GmbH
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Schufa<br />
Wer Gas, Wasser und Strom bezieht, im Versandhandel<br />
bestellt oder eine Kreditkarte beantragt, mit der er bargeldlos<br />
zahlen kann, bekommt regelmäßig ein Formular<br />
vorgelegt, auf dem er die sogenannte „Schufa-Klausel“<br />
unterzeichnen muss. Verbraucher, die diese Klausel nicht<br />
akzeptieren, bekommen in Deutschland fast nichts. Ohne<br />
Unterschrift gibt es weder ein Girokonto noch eine Kreditkarte.<br />
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung<br />
(Schufa) ist keine gemeinnützige Organisation, sondern<br />
ein hochprofitables Wirtschaftunternehmen, das an seine<br />
Anteilseigner regelmäßig erhebliche Gewinne ausschüttet.<br />
1927 wurde die erste „Schutzgemeinschaft für allgemeine<br />
Kreditsicherung“, kurz Schufa, gegründet. Im Jahr 2000<br />
wurden die damals selbstständigen acht Schufa-Gesellschaften<br />
zur Schufa Holding AG vereint. Die Schufa versteht<br />
sich als Gemeinschaftseinrichtung aller Wirtschaftsunternehmen,<br />
die Verbrauchern Geld- und Warenkredite<br />
einräumen.<br />
Eigentlich dürften nur die Vertragspartner der Schufa Informationen<br />
über gespeicherte Personen erhalten, also in<br />
erster Linie Sparkassen, Banken, Kreditkartenunternehmen<br />
Mein Geld Finanzlexikon<br />
und Versandhändler. Und diese Auskunft dürfen sie eigentlich<br />
auch nur dann bekommen, wenn sie in jedem Einzelfall<br />
ein berechtigtes Interesse im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes<br />
glaubhaft nachweisen können. Da aber<br />
das Auskunftsgeschäft ein Massengeschäft ist und täglich<br />
Millionen von Daten ausgetauscht werden, kann das<br />
in der Praxis kaum überprüft werden. Die Schufa nimmt<br />
zur Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften nur<br />
Stichproben vor.<br />
Achtung: Wenn Sie wissen wollen, was über Sie bei der<br />
Schufa gespeichert ist, erhalten Sie diese Auskunft nur auf<br />
besondere Anfrage und nur persönlich. Um herauszufinden,<br />
was die Schufa über Sie gespeichert hat, müssen Sie<br />
die sogenannte Selbstauskunft beantragen. Eine telefonische<br />
Auskunft über gespeicherte Daten gibt es zwar für<br />
die Schufa-Vertragspartner aber nicht für die Verbraucher.<br />
Jeder Bankkunde oder Kreditnehmer kann von der Schufa<br />
Auskunft darüber verlangen, welche Daten über ihn gespeichert<br />
sind.<br />
Achtung: Wenn Sie die Anschrift der für Sie zuständigen<br />
Schufa-Geschäftsstelle erfahren wollen, finden Sie sie am<br />
einfachsten im Internet unter www.schufa.de. Sie können<br />
auch eine E-Mail senden an: schufa-holding@schufa.<br />
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