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Bedienanleitung - Buhl Replication Service GmbH

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WISO Mein Geld<br />

Kontos der Bundesrepublik bei der Deutschen Bundesbank.<br />

Mit der Auflösung der Bundeswertpapierverwaltung zum<br />

31. Juli 2006 hat die Finanzagentur auch das Privatkundengeschäft<br />

für Bundeswertpapiere und das Führen des<br />

Bundesschuldbuchs übernommen.<br />

Achtung: Wichtig für private Sparer ist, dass sie Bundeswertpapiere<br />

nicht nur über Banken und Sparkassen sondern<br />

auch direkt und preisgünstig bei der Finanzagentur<br />

des Bundes erwerben und verwalten lassen können. (Anschrift:<br />

siehe unter „Bundesschatzbriefe“)<br />

Freibetrag<br />

Begriff aus dem Steuerrecht: Ein Betrag, der nicht<br />

versteuert werden muss. Für die große Mehrzahl der<br />

Bundesbürger sind vor allem die Freibeträge im Einkommensteuerrecht<br />

von Bedeutung. Es gibt aber auch<br />

im Körperschaftsteuerrecht, bei der Gewerbe- oder Erbschaftssteuer<br />

verschiedene Freibeträge.<br />

Der Begriff Freibetrag darf nicht mit dem Begriff Freigrenze<br />

verwechselt werden. Der Freibetrag bleibt immer unversteuert.<br />

Nur für Einkommensteile, die darüber liegen,<br />

müssen dem Tarifverlauf entsprechende Teile an den Fiskus<br />

abgeführt werden. Bei einer Freigrenze dagegen muss die<br />

188<br />

gesamte Summe versteuert werden, sobald die Freigrenze<br />

(und sei es auch nur um einen Cent) überschritten wird.<br />

Dies gilt beispielsweise für Spekulationsgewinne, die bis<br />

Ende 2008 an der Börse erzielt wurden.<br />

Achtung: Informieren Sie sich immer über mögliche<br />

Freibeträge und Freigrenzen, da Sie sonst zu viel gezahlte<br />

Steuern erst im Rahmen der Einkommensteuer mit großer<br />

Verzögerung zurückholen können. Das gilt noch stärker für<br />

die Beachtung von Freigrenzen, da hier der Steuervorteil<br />

sonst endgültig verloren geht. Oft lässt sich der Verlust von<br />

Freigrenzen durch geschickte (legale) Gestaltung vermeiden.<br />

Freigrenze<br />

Der Betrag, bis zu dem eine Einnahme unbesteuert bleibt.<br />

Für Anleger wichtig: Spekulationsgewinne, die unter 512<br />

Euro lagen und vor Ende 2008 erzielt wurden, sind steuerfrei.<br />

Für an der Börse realisierte Kursgewinne, die ab<br />

Anfang 2009 erzielt wurden, gilt diese Regel nicht mehr.<br />

Bis Ende 2008 waren Kursgewinne bis 512 Euro pro Jahr<br />

steuerfrei. Das bedeutet, dass es maximal 511,99 Euro sein<br />

durften. Lag der erzielte Spekulationsgewinn auch nur um<br />

einen Cent höher, musste der gesamte Gewinn nach dem

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