Bedienanleitung - Buhl Replication Service GmbH
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WISO Mein Geld<br />
Kontos der Bundesrepublik bei der Deutschen Bundesbank.<br />
Mit der Auflösung der Bundeswertpapierverwaltung zum<br />
31. Juli 2006 hat die Finanzagentur auch das Privatkundengeschäft<br />
für Bundeswertpapiere und das Führen des<br />
Bundesschuldbuchs übernommen.<br />
Achtung: Wichtig für private Sparer ist, dass sie Bundeswertpapiere<br />
nicht nur über Banken und Sparkassen sondern<br />
auch direkt und preisgünstig bei der Finanzagentur<br />
des Bundes erwerben und verwalten lassen können. (Anschrift:<br />
siehe unter „Bundesschatzbriefe“)<br />
Freibetrag<br />
Begriff aus dem Steuerrecht: Ein Betrag, der nicht<br />
versteuert werden muss. Für die große Mehrzahl der<br />
Bundesbürger sind vor allem die Freibeträge im Einkommensteuerrecht<br />
von Bedeutung. Es gibt aber auch<br />
im Körperschaftsteuerrecht, bei der Gewerbe- oder Erbschaftssteuer<br />
verschiedene Freibeträge.<br />
Der Begriff Freibetrag darf nicht mit dem Begriff Freigrenze<br />
verwechselt werden. Der Freibetrag bleibt immer unversteuert.<br />
Nur für Einkommensteile, die darüber liegen,<br />
müssen dem Tarifverlauf entsprechende Teile an den Fiskus<br />
abgeführt werden. Bei einer Freigrenze dagegen muss die<br />
188<br />
gesamte Summe versteuert werden, sobald die Freigrenze<br />
(und sei es auch nur um einen Cent) überschritten wird.<br />
Dies gilt beispielsweise für Spekulationsgewinne, die bis<br />
Ende 2008 an der Börse erzielt wurden.<br />
Achtung: Informieren Sie sich immer über mögliche<br />
Freibeträge und Freigrenzen, da Sie sonst zu viel gezahlte<br />
Steuern erst im Rahmen der Einkommensteuer mit großer<br />
Verzögerung zurückholen können. Das gilt noch stärker für<br />
die Beachtung von Freigrenzen, da hier der Steuervorteil<br />
sonst endgültig verloren geht. Oft lässt sich der Verlust von<br />
Freigrenzen durch geschickte (legale) Gestaltung vermeiden.<br />
Freigrenze<br />
Der Betrag, bis zu dem eine Einnahme unbesteuert bleibt.<br />
Für Anleger wichtig: Spekulationsgewinne, die unter 512<br />
Euro lagen und vor Ende 2008 erzielt wurden, sind steuerfrei.<br />
Für an der Börse realisierte Kursgewinne, die ab<br />
Anfang 2009 erzielt wurden, gilt diese Regel nicht mehr.<br />
Bis Ende 2008 waren Kursgewinne bis 512 Euro pro Jahr<br />
steuerfrei. Das bedeutet, dass es maximal 511,99 Euro sein<br />
durften. Lag der erzielte Spekulationsgewinn auch nur um<br />
einen Cent höher, musste der gesamte Gewinn nach dem