Bedienanleitung - Buhl Replication Service GmbH
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WISO Mein Geld<br />
KGV<br />
Das Verhältnis zwischen dem aktuellen Kurs einer Aktie<br />
und dem tatsächlichen oder erwarteten Gewinn eines<br />
Unternehmens. Um das KGV zu ermitteln, teilt man den<br />
Kurs einer Aktie durch den erwarteten Gewinn je Aktie.<br />
Das KGV gibt an, ob die Aktie zu einem gegebenen Zeitpunkt<br />
beispielsweise mit dem vier- oder zehnfachen des<br />
Gewinns bezahlt werden muss. Je höher das KGV, desto<br />
teurer sind die Aktien im Hinblick auf eine Amortisation<br />
des eingesetzten Betrages. Die Aktie eines Unternehmens,<br />
die an der Börse 50 Euro kostet und deren KGV bei 20 liegt<br />
(weil der Gewinn je Aktie nur 2,50 Euro beträgt), ist deshalb<br />
teurer als das Papier einer Aktiengesellschaft, das 100 Euro<br />
kostet, aber ein KGV von 8 hat, weil der Gewinn je Aktie<br />
12,50 Euro beträgt. Ob das ein Kaufsignal ist und was das<br />
für den Aktionär bedeutet, lässt sich aber nur bei genauerer<br />
Betrachtung der jeweiligen Gesellschaft beurteilen.<br />
Achtung: Das KGV ist nur eins von mehreren Kriterien zur<br />
Beurteilung einer Aktie. Es reicht allein nicht aus, um zu<br />
beurteilen, ob eine Aktie ge- oder verkauft werden sollte.<br />
Kirchensteuer<br />
Die deutsche Kirchensteuer ist eine Abgabe an eine staat-<br />
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lich anerkannte Religionsgemeinschaft und dient der Deckung<br />
ihres allgemeinen Finanzbedarfs. Sie wird nur von<br />
Mitgliedern der jeweiligen Kirche erhoben und bei unselbständig<br />
Beschäftigten vom Arbeitgeber zusammen mit der<br />
Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt. Selbständige zahlen<br />
sie zusammen mit der Einkommensteuer.<br />
Kirchensteuer kann auch als Zuschlag zur Abgeltungsteuer<br />
oder zu den Grundsteuermessbeträgen erhoben werden.<br />
Die Kirchensteuer gilt als Sonderausgabe, die bei der Berechnung<br />
der Einkommensteuer vom Einkommen abgezogen<br />
werden kann. Wer keine Kirchensteuer mehr zahlen<br />
will, muss aus seiner Glaubensgemeinschaft austreten.<br />
Die Finanzbehörden führen die Kirchensteuereinnahmen<br />
an die Religionsgemeinschaften ab, denen die jeweiligen<br />
Beträge zustehen. Dieses Privileg genießen in Deutschland<br />
aber nur solche Religionsgemeinschaften, die Körperschaften<br />
des öffentlichen Rechts sind. Für das Inkasso und Abwicklung<br />
erhält der Staat von den Kirchen einen Anteil von<br />
3 bis 4 Prozent der Kirchensteuereinnahmen.<br />
Achtung: Wenn Sie aus persönlichen Gründen keine<br />
Kirchensteuer mehr zahlen wollen, müssen Sie (eventuell<br />
gemeinsam mit Ihrem Ehepartner) aus der Kirche austreten.<br />
Der Austritt muss gegenüber einer staatlichen Behörde