Bedienanleitung - Buhl Replication Service GmbH
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WISO Mein Geld<br />
Dividendenverhältnis bei vielen sehr günstig ist.<br />
Achtung: Die interessanten Nebenwerte auf dem deutschen<br />
und erst recht auf dem europäischen Aktienmarkt, in<br />
Japan oder den USA sind für private Anleger oft nur schwer<br />
ausfindig zu machen. Deshalb bietet sich hier der Kauf spezieller<br />
Fonds an, die dem Wertpapiersparer die Qual der<br />
Wahl abnehmen. Außerdem sorgt die breite Streuung der<br />
Fondsanlage dafür, dass sich ein Fehlgriff nicht so stark<br />
auswirkt wie bei einem privaten Anleger, der sich durch<br />
eine Beteiligung an einer Vielzahl von Small Caps verzetteln<br />
würde.<br />
Sonderausgaben<br />
Begriff aus dem Einkommensteuerrecht. Es sind Ausgaben,<br />
die vor der Besteuerung des Einkommens voll oder<br />
bis zu einem bestimmten Höchstbetrag abgezogen werden<br />
können und dadurch die Steuerschuld mindern. Es<br />
handelt sich dabei um einen festgelegten Katalog von<br />
Ausgaben, der durch den Gesetzgeber allerdings immer<br />
wieder geändert wurde und wohl auch in Zukunft keine<br />
„feste Größe“ sein wird.<br />
Vereinfacht kann man bei „privat veranlassten Aufwendungen“<br />
zwischen „Vorsorgeaufwendungen“ und „übrigen<br />
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Sonderausgaben“ unterscheiden. Sonderausgaben werden<br />
vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen sofern sie die<br />
Vorsorgepauschale oder den Sonderausgaben-Pauschbetrag<br />
überschreiten. Werden keine höheren unbeschränkt<br />
abzugsfähigen Sonderausgaben nachgewiesen, so wird für<br />
diese<br />
ein Pauschbetrag abgezogen. Zu den „Vorsorgeaufwendungen<br />
als Sonderausgaben“ gehören vor allem die Beiträge<br />
zur gesetzlichen Rentenversicherungen und gleichgestellte<br />
Aufwendungen, Zahlungen für eine spätere Riester-Rente,<br />
Beiträge zur Pflege- und Unfallversicherung, Krankenversicherung<br />
und Arbeitslosenversicherung. Ohne Nachweis<br />
wird bei Arbeitnehmern für Vorsorgeaufwendungen eine<br />
Vorsorgepauschale berücksichtigt. Wichtigste Änderung ab<br />
2010:<br />
Wegen der besseren steuerlichen Absetzbarkeit der Krankenkassenbeiträge<br />
entfällt für viele Steuerzahler ab dem<br />
Jahr 2010 der Abzug von „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“.<br />
Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd<br />
getrennt lebenden Ehegatten können vom Geber bis zur<br />
Höhe von 13.805 Euro jährlich als Sonderausgaben abgezogen<br />
werden; beim Empfänger unterliegen die Unter-