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Bedienanleitung - Buhl Replication Service GmbH

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WISO Mein Geld<br />

Dividendenverhältnis bei vielen sehr günstig ist.<br />

Achtung: Die interessanten Nebenwerte auf dem deutschen<br />

und erst recht auf dem europäischen Aktienmarkt, in<br />

Japan oder den USA sind für private Anleger oft nur schwer<br />

ausfindig zu machen. Deshalb bietet sich hier der Kauf spezieller<br />

Fonds an, die dem Wertpapiersparer die Qual der<br />

Wahl abnehmen. Außerdem sorgt die breite Streuung der<br />

Fondsanlage dafür, dass sich ein Fehlgriff nicht so stark<br />

auswirkt wie bei einem privaten Anleger, der sich durch<br />

eine Beteiligung an einer Vielzahl von Small Caps verzetteln<br />

würde.<br />

Sonderausgaben<br />

Begriff aus dem Einkommensteuerrecht. Es sind Ausgaben,<br />

die vor der Besteuerung des Einkommens voll oder<br />

bis zu einem bestimmten Höchstbetrag abgezogen werden<br />

können und dadurch die Steuerschuld mindern. Es<br />

handelt sich dabei um einen festgelegten Katalog von<br />

Ausgaben, der durch den Gesetzgeber allerdings immer<br />

wieder geändert wurde und wohl auch in Zukunft keine<br />

„feste Größe“ sein wird.<br />

Vereinfacht kann man bei „privat veranlassten Aufwendungen“<br />

zwischen „Vorsorgeaufwendungen“ und „übrigen<br />

254<br />

Sonderausgaben“ unterscheiden. Sonderausgaben werden<br />

vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen sofern sie die<br />

Vorsorgepauschale oder den Sonderausgaben-Pauschbetrag<br />

überschreiten. Werden keine höheren unbeschränkt<br />

abzugsfähigen Sonderausgaben nachgewiesen, so wird für<br />

diese<br />

ein Pauschbetrag abgezogen. Zu den „Vorsorgeaufwendungen<br />

als Sonderausgaben“ gehören vor allem die Beiträge<br />

zur gesetzlichen Rentenversicherungen und gleichgestellte<br />

Aufwendungen, Zahlungen für eine spätere Riester-Rente,<br />

Beiträge zur Pflege- und Unfallversicherung, Krankenversicherung<br />

und Arbeitslosenversicherung. Ohne Nachweis<br />

wird bei Arbeitnehmern für Vorsorgeaufwendungen eine<br />

Vorsorgepauschale berücksichtigt. Wichtigste Änderung ab<br />

2010:<br />

Wegen der besseren steuerlichen Absetzbarkeit der Krankenkassenbeiträge<br />

entfällt für viele Steuerzahler ab dem<br />

Jahr 2010 der Abzug von „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“.<br />

Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd<br />

getrennt lebenden Ehegatten können vom Geber bis zur<br />

Höhe von 13.805 Euro jährlich als Sonderausgaben abgezogen<br />

werden; beim Empfänger unterliegen die Unter-

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