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Bedienanleitung - Buhl Replication Service GmbH

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WISO Mein Geld<br />

besteht, dass die Besteuerung des Nachlasses durch Schenkungen unter Lebenden vermieden werden kann. Deshalb werden<br />

Schenkungen vom Steuerrecht grundsätzlich wie Erbschaften behandelt.<br />

Durch die Reform von 2009 sind die Freibeträge für nahe Verwandte deutlich erhöht und die Steuersätze für den steuerpflichtigen<br />

Teil gesenkt worden:<br />

Freibeträge in der Erbschaftsteuer:<br />

Erbe Neues Recht Bisheriges Recht<br />

Ehegatten 500 000 € 307 000 €<br />

Kinder 400 000 € 205 000 €<br />

Enkel 200 000 € 51 200 €<br />

Übrige Personen der Steuerklasse I (z.B. Eltern bei Erwerben von Todes wegen) 100 000 € 51 200 €<br />

Personen der Steuerklasse II (z.B. Geschwister) 20 000 € 10 300 €<br />

Eingetragene Lebenspartner 500 000 € 5 200 €<br />

Personen der Steuerklasse III 20 000 € 5 200 €<br />

Quelle: Bundesfinanzministerium<br />

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