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Bedienanleitung - Buhl Replication Service GmbH

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WISO Mein Geld<br />

betrag hinausgehende Summe muss aber nachgewiesen<br />

werden. Daher: das ganze Jahr über Belege zu sammeln<br />

und später geltend machen.<br />

Werbungskosten bei Kapitaleinkünften<br />

Werbungskosten zur Erzielung von Kapitaleinkünften<br />

sind seit Anfang 2009 auf einen Pauschbetrag begrenzt.<br />

Zuvor waren sie im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens<br />

absetzbar.<br />

Für Kapitaleinkünfte, die bis Ende 2008 erzielt wurden gilt,<br />

dass sie nur zur Hälfte abzugsfähig sind. Das bis Ende 2000<br />

geltende Volleinkünfteverfahren wurde ab 2001 auch bei<br />

den Werbungskosten durch das Halbeinkünfteverfahren<br />

ersetzt. Das bedeutete, dass zwischen 2001 und 2008 Anleger<br />

die zur Erzielung von Kapitaleinkünften erforderlichen<br />

Werbungskosten nur zur Hälfte absetzen konnten. Zu<br />

diesen Werbungskosten gehören z.B. Fahren zur Hauptversammlung<br />

eines Unternehmens, an dem man als Aktionär<br />

beteiligt ist, Schuldzinsen, wenn Wertpapiere auf Kredit<br />

gekauft wurden, Beratungskosten bei der Bank oder bei<br />

Finanzmarktexperten.<br />

Ab 2009 sind alle diese Kosten – egal wie hoch sie tatsächlich<br />

auch sein mögen – mit dem Werbungskostenpausch-<br />

276<br />

betrag abgegolten. Er ist bereits in dem Betrag enthalten,<br />

der bei Erteilung eines Freistellungsauftrags (siehe dort) bei<br />

der Bank von der Abgeltungsteuer befreit ist. Werbungskosten,<br />

die über den Pauschbetrag hinausgehen, erkennt<br />

das Finanzamt seit Anfang 2009 nicht mehr an.<br />

Wertpapiere<br />

Als Wertpapiere werden Urkunden bezeichnet, die private<br />

Vermögensrechte verbriefen. Über die mit der Urkunde<br />

verbundenen Rechte kann derjenigen verfügen, der dazu<br />

berechtigt ist. Bei Inhaberpapieren wird davon ausgegangen,<br />

dass der Besitzer über diese Rechte verfügt. Sie<br />

müssen deshalb gegen Diebstahl besonders geschützt<br />

werden. Bei Wertpapieren, die auf den Namen des Berechtigten<br />

ausgestellt sind (Rektapapiere), kann nur der<br />

Genannte über die Rechte verfügen. Wert“papiere“ wie<br />

Aktien oder Anleihen werden inzwischen immer seltner<br />

als materielle Urkunden gedruckt. Sie existieren nur<br />

noch virtuell in der Datenwelt.<br />

Im weiteren Sinne gehören auch Schecks, Überweisungen<br />

oder Wechsel zu den Wertpapieren, da sie auf einen<br />

bestimmten Geldbetrag ausgestellt sind und in Bargeld<br />

eingelöst werden können. Auch die Wertpapiere des Güterverkehrs<br />

(Lagerschein, Ladeschein, Konnossement bzw.

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