Bedienanleitung - Buhl Replication Service GmbH
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WISO Mein Geld<br />
Telebanking<br />
Telefon- oder Telebanking und vor allem Bankgeschäfte<br />
per Computer sind innerhalb weniger Jahre zu einer heute<br />
weit verbreiten Form des Privatkundengeschäfts der<br />
Banken und Sparkassen geworden. Möglich wurde dies<br />
erst durch die technische Entwicklung seit den neunziger<br />
Jahren im Bereich der Datenverarbeitung. Es stellt<br />
für den Verbraucher als „Homebanking“ eine Alternative<br />
zum Gang zur Bank oder Sparkasse dar.<br />
Beim Telefonbanking wickelt der Kunde viele seiner Bankgeschäfte<br />
über das Telefon und Fax ab. Doch das galt nur<br />
in den neunziger Jahren als Fortschritt. Wesentlich mehr<br />
Möglichkeiten bietet nämlich die Nutzung des Computers<br />
und des Internet. Neben der größeren Bequemlichkeit wird<br />
der Kunde dadurch von den Öffnungszeiten und Standorten<br />
der Banken unabhängig. Überdies können durch Einsatz<br />
von PC und Internet auch Private direkt am Börsengeschehen<br />
teilnehmen. Mehr dazu: Siehe Homebanking<br />
Trauschein als „Wertpapier“<br />
Der Trauschein bestätigt, dass ein Paar vor dem Standesamt<br />
die Ehe geschlossen hat. Wirtschaftlich gesehen<br />
kann er auch eine Art „Wertpapier“ betrachtet werden.<br />
Denn mit der Eheschließung sind steuerliche und andere<br />
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rechtliche Vorteile verbunden, die unverheiratet zusammen<br />
lebende Paare nicht genießen.<br />
Das Steuerrecht erlaubt es Verheirateten, die jeweils ein<br />
eigenes Einkommen erzielen, ihre Einkommen im Rahmen<br />
der Steuererklärung zu addieren und dann zu halbieren.<br />
Der progressive Steuertarif wird dann auf die so ermittelten<br />
Durchschnittseinkommen angewendet. Das führt bei<br />
Paaren, deren Einkommenshöhe unterschiedlich ist, in der<br />
Regel zu einer geringeren Steuerbelastung. Bei Paaren, die<br />
unverheiratet sind, ist eine gemeinsame Veranlagung nicht<br />
möglich.<br />
Auch bei Schenkung und Erbschaft bringt der Trauschein<br />
Vorteile. So liegt nach dem neuen Erbschaftsteuerrecht der<br />
Freibetrag für Ehepartner seit 2009 bei 500.000 ¤. Bei einem<br />
unverheirateten Paar wird dem überlebende Partner<br />
dagegen nur ein Freibetrag von 20.000 ¤ gewährt – sofern<br />
er oder sie im Testament bedacht wurde.<br />
Vorteile für Verheiratete gibt es auch bei doppelter Haushaltsführung<br />
bei Hartz-IV-Empfängern oder nach einer<br />
eventuellen Trennung beim Unterhalt oder dem Sorgerecht<br />
für Kinder.<br />
Achtung: Paare sollten immer prüfen, ob der Trauschein