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Bedienanleitung - Buhl Replication Service GmbH

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WISO Mein Geld<br />

Telebanking<br />

Telefon- oder Telebanking und vor allem Bankgeschäfte<br />

per Computer sind innerhalb weniger Jahre zu einer heute<br />

weit verbreiten Form des Privatkundengeschäfts der<br />

Banken und Sparkassen geworden. Möglich wurde dies<br />

erst durch die technische Entwicklung seit den neunziger<br />

Jahren im Bereich der Datenverarbeitung. Es stellt<br />

für den Verbraucher als „Homebanking“ eine Alternative<br />

zum Gang zur Bank oder Sparkasse dar.<br />

Beim Telefonbanking wickelt der Kunde viele seiner Bankgeschäfte<br />

über das Telefon und Fax ab. Doch das galt nur<br />

in den neunziger Jahren als Fortschritt. Wesentlich mehr<br />

Möglichkeiten bietet nämlich die Nutzung des Computers<br />

und des Internet. Neben der größeren Bequemlichkeit wird<br />

der Kunde dadurch von den Öffnungszeiten und Standorten<br />

der Banken unabhängig. Überdies können durch Einsatz<br />

von PC und Internet auch Private direkt am Börsengeschehen<br />

teilnehmen. Mehr dazu: Siehe Homebanking<br />

Trauschein als „Wertpapier“<br />

Der Trauschein bestätigt, dass ein Paar vor dem Standesamt<br />

die Ehe geschlossen hat. Wirtschaftlich gesehen<br />

kann er auch eine Art „Wertpapier“ betrachtet werden.<br />

Denn mit der Eheschließung sind steuerliche und andere<br />

268<br />

rechtliche Vorteile verbunden, die unverheiratet zusammen<br />

lebende Paare nicht genießen.<br />

Das Steuerrecht erlaubt es Verheirateten, die jeweils ein<br />

eigenes Einkommen erzielen, ihre Einkommen im Rahmen<br />

der Steuererklärung zu addieren und dann zu halbieren.<br />

Der progressive Steuertarif wird dann auf die so ermittelten<br />

Durchschnittseinkommen angewendet. Das führt bei<br />

Paaren, deren Einkommenshöhe unterschiedlich ist, in der<br />

Regel zu einer geringeren Steuerbelastung. Bei Paaren, die<br />

unverheiratet sind, ist eine gemeinsame Veranlagung nicht<br />

möglich.<br />

Auch bei Schenkung und Erbschaft bringt der Trauschein<br />

Vorteile. So liegt nach dem neuen Erbschaftsteuerrecht der<br />

Freibetrag für Ehepartner seit 2009 bei 500.000 ¤. Bei einem<br />

unverheirateten Paar wird dem überlebende Partner<br />

dagegen nur ein Freibetrag von 20.000 ¤ gewährt – sofern<br />

er oder sie im Testament bedacht wurde.<br />

Vorteile für Verheiratete gibt es auch bei doppelter Haushaltsführung<br />

bei Hartz-IV-Empfängern oder nach einer<br />

eventuellen Trennung beim Unterhalt oder dem Sorgerecht<br />

für Kinder.<br />

Achtung: Paare sollten immer prüfen, ob der Trauschein

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