Bedienanleitung - Buhl Replication Service GmbH
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videnden nach diesem Verfahren besteuert werden. Weil<br />
der Gewinn eine Aktiengesellschaft bereits auf der Ebene<br />
des Unternehmens schon einmal der Besteuerung unterworfen<br />
wurde, wird der Dividendenertrag (im Gegensatz<br />
zu Zinserträgen) beim Empfänger zunächst halbiert und<br />
erst danach mit dem persönlichem Einkommensteuersatz<br />
belastet.<br />
Das Halbeinkünfteverfahren endete mit dem Jahr 2008.<br />
Ab Anfang 2009 vereinnahmte Kapitalerträge unterliegen<br />
seither einheitlich der Abgeltungsteuer von 25 Prozent<br />
(plus Soli und ev. Kirchensteuer).<br />
Das Halbeinkünfteverfahren wirkt sich unter Umständen<br />
aber auch nach dem Jahreswechsel 2008/09 noch aus: In<br />
der Vergangenheit innerhalb der Spekulationsfrist (siehe<br />
dort) realisierte Verluste bei Spekulationsgeschäften können<br />
entsprechend dem Halbeinkünfteverfahren zur Hälfte<br />
gegen Gewinne aus vergleichbaren Geschäften verrechnet<br />
werden. Vor Ende 2008 angehäufte Verluste können bis<br />
2013 vorgetragen, also mit späteren Gewinnen steuersparend<br />
verrechnet werden.<br />
Achtung: Alle Bankbescheinigungen im Zusammenhang<br />
mit Akteinkäufen und -verkäufen aus der Zeit vor Ende<br />
2008 sollten sorgfältig verwahrt werden. Verluste, die in-<br />
Mein Geld Finanzlexikon<br />
nerhalb der Spekulationsfrist entstanden sind, können mit<br />
später erzielten Spekulationsgewinnen verrechnet werden.<br />
Hartwährung<br />
Von einer Hartwährung wird gesprochen, wenn eine<br />
Währung jederzeit, ohne behördliche Genehmigung in<br />
unbeschränkter Höhe am Devisenmarkt gegen ausländische<br />
Währungen getauscht werden oder unbegrenzt in<br />
Form von Bargeld (Münzen, Banknoten) über die Grenze<br />
gebracht werden kann. Allerdings müssen Deutsche dabei<br />
die Bestimmungen des Gesetzes gegen Geldwäsche<br />
beachten.<br />
Euro, US-Dollar, britisches Pfund oder japanischer Yen sind<br />
Beispiele für Hartwährungen, die unbeschränkt an den<br />
Devisenbörsen oder im Interbankenhandel gegeneinander<br />
getauscht werden können – unabhängig davon, ob es sich<br />
um Kassageschäfte (sofortiger Umtausch) oder um Termingeschäfte<br />
(Kauf und Verkauf zu einem späteren Zeitpunkt)<br />
handelt.<br />
Nicht frei konvertierbare Devisen unterliegen einer Devisenbewirtschaftung.<br />
Der Umtausch in andere Währungen<br />
ist verboten oder nur mit Einzelgenehmigung möglich (Devisenzwangsbewirtschaftung).<br />
Meist drohen bei Verstößen<br />
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