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Bedienanleitung - Buhl Replication Service GmbH

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videnden nach diesem Verfahren besteuert werden. Weil<br />

der Gewinn eine Aktiengesellschaft bereits auf der Ebene<br />

des Unternehmens schon einmal der Besteuerung unterworfen<br />

wurde, wird der Dividendenertrag (im Gegensatz<br />

zu Zinserträgen) beim Empfänger zunächst halbiert und<br />

erst danach mit dem persönlichem Einkommensteuersatz<br />

belastet.<br />

Das Halbeinkünfteverfahren endete mit dem Jahr 2008.<br />

Ab Anfang 2009 vereinnahmte Kapitalerträge unterliegen<br />

seither einheitlich der Abgeltungsteuer von 25 Prozent<br />

(plus Soli und ev. Kirchensteuer).<br />

Das Halbeinkünfteverfahren wirkt sich unter Umständen<br />

aber auch nach dem Jahreswechsel 2008/09 noch aus: In<br />

der Vergangenheit innerhalb der Spekulationsfrist (siehe<br />

dort) realisierte Verluste bei Spekulationsgeschäften können<br />

entsprechend dem Halbeinkünfteverfahren zur Hälfte<br />

gegen Gewinne aus vergleichbaren Geschäften verrechnet<br />

werden. Vor Ende 2008 angehäufte Verluste können bis<br />

2013 vorgetragen, also mit späteren Gewinnen steuersparend<br />

verrechnet werden.<br />

Achtung: Alle Bankbescheinigungen im Zusammenhang<br />

mit Akteinkäufen und -verkäufen aus der Zeit vor Ende<br />

2008 sollten sorgfältig verwahrt werden. Verluste, die in-<br />

Mein Geld Finanzlexikon<br />

nerhalb der Spekulationsfrist entstanden sind, können mit<br />

später erzielten Spekulationsgewinnen verrechnet werden.<br />

Hartwährung<br />

Von einer Hartwährung wird gesprochen, wenn eine<br />

Währung jederzeit, ohne behördliche Genehmigung in<br />

unbeschränkter Höhe am Devisenmarkt gegen ausländische<br />

Währungen getauscht werden oder unbegrenzt in<br />

Form von Bargeld (Münzen, Banknoten) über die Grenze<br />

gebracht werden kann. Allerdings müssen Deutsche dabei<br />

die Bestimmungen des Gesetzes gegen Geldwäsche<br />

beachten.<br />

Euro, US-Dollar, britisches Pfund oder japanischer Yen sind<br />

Beispiele für Hartwährungen, die unbeschränkt an den<br />

Devisenbörsen oder im Interbankenhandel gegeneinander<br />

getauscht werden können – unabhängig davon, ob es sich<br />

um Kassageschäfte (sofortiger Umtausch) oder um Termingeschäfte<br />

(Kauf und Verkauf zu einem späteren Zeitpunkt)<br />

handelt.<br />

Nicht frei konvertierbare Devisen unterliegen einer Devisenbewirtschaftung.<br />

Der Umtausch in andere Währungen<br />

ist verboten oder nur mit Einzelgenehmigung möglich (Devisenzwangsbewirtschaftung).<br />

Meist drohen bei Verstößen<br />

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